Geschrieben von Petra28 am 20.10.2018, 21:21 Uhr |
Entscheidend ist, was der Teenager will.
Also entweder fügt sich der Teenager in das starre Umgangsschema oder eben nicht. Hineingezwungen werden kann es m.E. nicht mehr. Vor Gericht wird man daran nichts ändern.
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- Umgangsänderung (Teenie) - Johanna2 13.10.18, 15:18
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - Strudelteigteilchen 13.10.18, 18:18
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - Johanna2 13.10.18, 19:13
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - Strudelteigteilchen 14.10.18, 6:44
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - Johanna2 13.10.18, 19:13
- Was spricht denn dagegen? - kieselchen 13.10.18, 21:25
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - cube 15.10.18, 8:24
- Naja cube...und mein Rat - desireekk 15.10.18, 13:16
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - Strudelteigteilchen 16.10.18, 9:39
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - Johanna2 19.10.18, 15:09
- Entscheidend ist, was der Teenager will. - Petra28 20.10.18, 21:21
- Re: Umgangsänderung (Teenie) - Strudelteigteilchen 13.10.18, 18:18
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