Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 07.05.2004, 14:01 Uhr

@Elisabeth

Hallo elisabeth,

also ich denke, in erster Linie wegen der dort offenbar wohnenden Schwägerin -auch, daß da etwas faul ist. Wenn er das Geld dem Sohn gegeben hat, dann muß es ja DARÜBER irgendeine Quittung oder so geben. Das würde doch sicher nicht mit Handschlag besiegelt. Ich denke entweder, daß er das Haus unter der Hand in letzter Zeit wieder abgestoßen hat, damit es nicht in den zugewinnausgleich fällt, ODER naja, daß er dich schon damals etwas übers ohr gehauen hat und da irgendein faules Abkommen geschlossen hat. So à la "es ist wichtig, daß wir immer in das Haus reinkönnen, wenn wir im Urlaub da sind", was ansonsten damit passiert ist egal. Und daß er dann für diese "bevorzugte Nutzung" nicht die ganze Summe bezahlt hat, sondern vielleicht nur 15.ooo oder so... Kann das sein?

 
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