Geschrieben von Koi am 23.07.2003, 20:53 Uhr |
Einstweilige Verfügung
Die Einstweilige Verfügung (EV) ist im allgemeinen Zivilverfahren
wenig bekannt, sie heißt dort auch einstweilige Anordnung oder
Arrest. Sie dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruches, der
danach in einem Hauptsacheverfahren durchgesetzt wird. Demnach
soll die einstweilige Verfügung im allgemeinen Zivilrecht nur dann
erlassen werden, wenn durch den Erlass der Einstweiligen Verfügung
das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht vorweggenommen
wird. Zusätzlich ist eine besondere Dringlichkeit nachzuweisen, d.h.
es ist nachzuweisen, dass der Antragsteller des Einstweiligen
Verfügungsverfahrens den Ausgang des Klageverfahrens nicht
abwarten kann, weil sonst sein Anspruch hinfällig wird, oder weil die
behaupteten Rechtsverletzungen nur durch eine sofortige
Entscheidung abgewendet werden könne.
Mehr darüber unter: http://www.internet-counsel.de/einstweilige.htm
LG Koi
- Einstweilige Verfügung - bikermouse66 23.07.03, 20:22
- Re: Einstweilige Verfügung - Koi 23.07.03, 20:53
Wurde vom Baby & Job Forum hierher verwiesen..Könnt ihr mir helfen???
Wir haben die U8 "überstanden" :-)))) und der Arzt auch *gg*
Habe Mist gemacht, glaube ich.
PAMPERSAKTION
Kommt jemand aus dem Norden
An alle alleinerziehenden Mamis...
Hilfe !!! Was tun, wenn der Mann terrorisiert ???