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Geschrieben von bikermouse66 am 23.07.2003, 20:22 Uhr

Einstweilige Verfügung

Kann mir bitte mal wer erklären was das ist und wie lange sowas anhält.

LG
mousy

 
1 Antwort:

Re: Einstweilige Verfügung

Antwort von Koi am 23.07.2003, 20:53 Uhr

Die Einstweilige Verfügung (EV) ist im allgemeinen Zivilverfahren
wenig bekannt, sie heißt dort auch einstweilige Anordnung oder
Arrest. Sie dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruches, der
danach in einem Hauptsacheverfahren durchgesetzt wird. Demnach
soll die einstweilige Verfügung im allgemeinen Zivilrecht nur dann
erlassen werden, wenn durch den Erlass der Einstweiligen Verfügung
das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht vorweggenommen
wird. Zusätzlich ist eine besondere Dringlichkeit nachzuweisen, d.h.
es ist nachzuweisen, dass der Antragsteller des Einstweiligen
Verfügungsverfahrens den Ausgang des Klageverfahrens nicht
abwarten kann, weil sonst sein Anspruch hinfällig wird, oder weil die
behaupteten Rechtsverletzungen nur durch eine sofortige
Entscheidung abgewendet werden könne.
Mehr darüber unter: http://www.internet-counsel.de/einstweilige.htm
LG Koi

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