Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Heike71 am 15.04.2004, 23:00 Uhr

Einstweilige Vefügung, Räumung

Sie wohnt nicht bei uns, da ich keine Lust habe von ihren Ex terrorisiert zu werden, wir haben sie in unserer Nachbarstadt untergebracht. Geplant war es schon, aber das ist uns zu Gefährlich, ich möchte meine Kinder da nicht mit reinziehen.

 
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