Geschrieben von Richie am 27.08.2005, 1:09 Uhr |
Einspruch
Hallo sweety28,
***''Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife''***
Die Angaben sind ganz daneben.
Da sieht das Kind ja den Bäcker öfters als seinen Vater.
Ich denke, daß Übernachtungen so früh wie möglich und so spät wie unbedingt nötig stattfinden sollten.
Ein nahes, evtl. sogar inniges Kind-Vater - Verhältnis kommt jedenfalls mit solchen Zeitvorstellungen von Frau Bader
nicht zustande.
Ich frage mich, wie es Kinder mit vätern aushälten können, die sie täglich sehen?! :-)
MfG Richie
- besuchsregelung - delujo 25.08.05, 21:51
- Re: besuchsregelung - Engelsmami 25.08.05, 22:16
- warum? - max 26.08.05, 7:57
- Ist mir unbekannt - monavb 26.08.05, 9:27
- Re: besuchsregelung - yola 26.08.05, 11:02
- Re: besuchsregelung - sweety28 26.08.05, 23:29
- Einspruch - Richie 27.08.05, 1:09
- nicht mitnehmen weil... - delujo 27.08.05, 22:23
- Re: besuchsregelung - Engelsmami 25.08.05, 22:16