Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Richie am 27.08.2005, 1:09 Uhr

Einspruch

Hallo sweety28,

***''Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife''***

Die Angaben sind ganz daneben.
Da sieht das Kind ja den Bäcker öfters als seinen Vater.
Ich denke, daß Übernachtungen so früh wie möglich und so spät wie unbedingt nötig stattfinden sollten.

Ein nahes, evtl. sogar inniges Kind-Vater - Verhältnis kommt jedenfalls mit solchen Zeitvorstellungen von Frau Bader
nicht zustande.

Ich frage mich, wie es Kinder mit vätern aushälten können, die sie täglich sehen?! :-)

MfG Richie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.