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Geschrieben von gaby67 am 21.09.2005, 9:34 Uhr

Einkommensnachweise des Vaters

Hallo,

ich habe eine Frage: weiss jemand, wo man sich wegen der genauen Einkommensnachweise vom Vater des Kindes erkundigen kann? Der Unterhalt des Kindes soll ja danach berechnet werden, nicht? Ich war bereits beim JA, die Frau dort wollte sich drum kümmern, aber seit 2 Monaten habe ich nicht mehr von ihr gehört. Über eine Anwältin habe ich auch nichts erreichen können, weiss jemand, an wen ich mich noch in der Sache wenden könnte? Wer genau könnte denn diese Nachweise einfordern? Hat jemand eine solche Erfahrung schon gemacht? Ich würde mich über euere Antworten sehr freuen.
Gruß, Gaby

 
3 Antworten:

Re: Einkommensnachweise des Vaters

Antwort von Suka73 am 21.09.2005, 9:49 Uhr

Huhu Gaby,
ich bin damals auch übers Jugendamt und kann Dir aus Erfahrung sagen, sowas dauert! Bei uns locker über ein halbes Jahr. Ich kann Dir da nur empfehlen dran zu bleiben. Bei mir hats damals das JA von selbst gemacht, da wir den Unterhalt festsetzen mußten und wollten (wir hatten vor der Geburt nur mal einen Betrag auf dem Papier ausgemacht, den mein Ex für "angemessen" hielt (195 Euro!) Da ich die Beistandschaft für meinen Sohn ans JA abgegeben habe haben die sich damals gekümmert. Mein Ex hat leider nie seine Nachweise eingereicht oder nur teilweise, ist Mahnungen und Erinnerungen nicht nachgekommen, das Ganze ging dann (leider) vor Gericht. Interessanterweise habe ich davon überhaupt nichts mitbekommen. Irgendwann rief mein Ex mal ganz böse an, was das solle. Er hätte hier Gerichtskosten von über 2.500 Euro zu zahlen wegen Unterhaltsfestsetzung. Und ich solle zusehen, wie ich das wieder in Ordnung bringe...
War aber wie gesagt net meine Schuld, auch wenn er das gern gehabt hätte. Er hat einfach seine Unterlagen nicht eingereicht. Kann alles passieren, muss aber nicht. Aber wegen 2 Monaten Bearbeitungszeit würde ich mir da keine Gedanken machen. Die vollstreckbare Ausfertigung übers Urteil habe ich übrigens erst vor 2 Wochen bekommen, mein Sohn ist jetzt 2, das Verfahren lief ab Ende 2003!!!

Also, immer mal nachfragen.

LG und alles Gute
Sue

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Re: Einkommensnachweise des Vaters

Antwort von gaby67 am 22.09.2005, 9:48 Uhr

Hallo Sue,

vielen Dank für Deine Antwort. Habe ich Dich denn richtig verstanden: hat das JA die "Sache" beim Gericht eingeklagt, oder Du? Hat denn das Gericht die Nachweise Deines Ex anfordern können? Wurde der Unterhalt für Deinen Sohn nach der Höhe des Gehaltes Deines Ex bezahlt?
Laut Deiner Mail kann ich wohl davon ausgehen, dass ich mit der Sache noch nächstes Jahr beschäftigt bin!?

Liebe Grüße,
Gaby

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Re: Einkommensnachweise des Vaters

Antwort von gaby67 am 27.09.2005, 10:36 Uhr

Hallo,

gestern rief mich das JA in der Sache an, und sagte mir, dass man die Gehaltnachweise vom Vater nicht einfordern kann, da er ja bereits den höchsten Satz in der "Düsseldorfer Tabelle" zahlt, und das ist für deutsche Verhältnisse das "Größte" , was hier gängig wäre. Kinder bekommen einfach nicht mehr Unterhalt, auch wenn der Vater es leisten könnte. Die Aussage finde ich ganz schön heftig! Weiss Du denn darüber auch Bescheid?

Viele Grüße, Gaby

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