Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.11.2018, 9:57 Uhr |
@ Désirée
Ich habe (noch) nicht gemahnt. MUSS ich das vorher tun, oder meinst Du nur, daß es besser wäre? Eigentlich wollte ich den Punkt überspringen, denn ich habe keine "echten" Kontaktdaten, jeglicher Kontakt findet ausschließlich über KindGroß statt.
Den Mahnbescheid würde ich an seine deutsche Adresse schicken lassen und darauf vertrauen, daß der derzeitige Untermieter so ein offizielles Schreiben an ihn weiterleitet. Wenn nicht, tritt wieder Option 2 - er reagiert nicht, daher bekomme ich einen Titel - in Kraft ;-).
Ich könnte natürlich auch einen freundlichen Binnen-Brief an die deutsche Adresse schicken, aber irgendwie finde ich das komisch. Wenn ich über die Adresse gehe, kann ich es auch gleich richtig machen. Finde ich. Irgendwie.....
- Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - Strudelteigteilchen 21.11.18, 10:22
- Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - fsw 21.11.18, 11:20
- Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - Astrid18 21.11.18, 11:26
- Hat er - Strudelteigteilchen 21.11.18, 11:40
- Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - desireekk 21.11.18, 19:18
- @ Désirée - Strudelteigteilchen 22.11.18, 9:57
- Re: @ Désirée - desireekk 24.11.18, 2:24
- @ Désirée - Strudelteigteilchen 22.11.18, 9:57
- Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - 3wildehühner 21.11.18, 20:22
- Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - kravallie 21.11.18, 22:43
- Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - Pamo 22.11.18, 15:58
- Gibt es denn einen Titel? - weißnicht 23.11.18, 8:22
- Nein, es gibt eben keinen Titel - Strudelteigteilchen 23.11.18, 17:24
- Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht? - ursel66 28.11.18, 18:30
- Der Anspruch besteht durchaus - desireekk 28.11.18, 19:06
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