Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.11.2018, 9:57 Uhr

@ Désirée

Ich habe (noch) nicht gemahnt. MUSS ich das vorher tun, oder meinst Du nur, daß es besser wäre? Eigentlich wollte ich den Punkt überspringen, denn ich habe keine "echten" Kontaktdaten, jeglicher Kontakt findet ausschließlich über KindGroß statt.

Den Mahnbescheid würde ich an seine deutsche Adresse schicken lassen und darauf vertrauen, daß der derzeitige Untermieter so ein offizielles Schreiben an ihn weiterleitet. Wenn nicht, tritt wieder Option 2 - er reagiert nicht, daher bekomme ich einen Titel - in Kraft ;-).

Ich könnte natürlich auch einen freundlichen Binnen-Brief an die deutsche Adresse schicken, aber irgendwie finde ich das komisch. Wenn ich über die Adresse gehe, kann ich es auch gleich richtig machen. Finde ich. Irgendwie.....

 
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