Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von moneSi am 21.08.2005, 23:49 Uhr

dumme Frage zu den Düsseldorfer Tabellen

Hallo,
es geht bei der Düsseldorfer Tabelle nach Altersstufen in Lebensjahren.
Die erste Altersstufe umfaßt 0 bis 5 Jahre. Das heißt, höheren Unterhalt gibt es in dem folgenden Monat, nachdem das Kind seinen 6. Geburtstag feiern durfte. Dann ist es in der Altersstufe in Jahren: 6 bis 11 einzuordnen.

Gruß Mone

 
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