Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 04.02.2003, 17:33 Uhr

Druck von der Schwiegermutter

Wem steht das Umgangsrecht zu?


Umgangsrecht des Kindes:
In erster Linie ist das Umgangsrecht ein eigenes Recht des Kindes, § 1684 Absatz 1 BGB. Gibt es Probleme beim Umgangsrecht, kann sich das Kind kostenlos beim Jugendamt beraten lassen.

Umgangsrecht der Eltern:
Demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat ein Umgangsrecht mit dem Kind. Es macht keinen Unterschied, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

Lassen sich verheiratete Eltern scheiden, so entscheidet das Gericht grundsätzlich nicht über das Umgangsrecht. Nur dann,wenn einer der Eltern ene gerichtliche Entscheidung ausdrücklich beantragt, entscheidet der Richter (§ 1671 Absatz 1 BGB).

Das Familiengericht kann auf Antrag das Umgangsrecht eines Elternteils einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 BGB).

Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und früheren Stiefeltern:
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Absatz 1 BGB).

Umgangsrecht sonstiger Personen:
Gleiches wie unter Nr. 3 gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 1685 Absatz 2 BGB).

Quelle: http://www.mein-recht.de/


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HI Andalucia
Mit anderen Worten, es wird Dir schwer fallen zu argumentieren, warum die Grosseltern keinen Umgang pflegen sollen.
Abgesehen davon, dass doch nichts dagegen spricht, wenn sich die Grossmutter nun endlich daran erinnert... oder eben erst jetzt wirklich darauf gekommen ist... dass sie etwas verpassen würde, wenn sie sich nicht um ihr Enkelkind bemüht. ABer frei nach Adenauer: "was interessiert mich mein geschwätz von gestern".

Du tust dem Kind allenfalls was gutes, wenn Du eine u.U. gute Beziehung zu den Grosseltern zulässt... und! musst Dir später den Vorwurf nicht machen, dass Du es noch nichtmal versucht hast.
Es geht dabei immerhin um das Kind und nicht um Dich.

Und soweit Du geschrieben hast, hat der Vater den Wunsch geäussert keinen Kontakt zu haben. Die Grossmutter hat sich anderslautend geäussert.

Grüsse
Heike

 
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