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Geschrieben von JeyJey am 21.10.2005, 22:48 Uhr

dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind

Hallo Ihr,

ich bin bisher nur stille Mitleserin gewesen und habe jetzt eine Frage.
Mich hat jemand darauf aufmerksam gemacht, dass auch eine Mutter eines unehelichen Kindes Anspruch auf Unterhalt in den ersten 3 Lebensjahren hat. Kann mir jemand näheres dazu sagen?? Wie setze ich den Anspruch durch und wieviel ist dieser Unterhalt??

Wäre für Eure Hilfe dankbar. :o)

Bis denn

Jasmin

 
6 Antworten:

Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind

Antwort von maiglöckchen am 21.10.2005, 23:25 Uhr

Hallo!
Es stimmt, du hast Anspruch auf den Betreuungsunterhalt in den ersten drei Jahren, wenn du wegen des Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kannst. Bei uns wurde der Unterhalt im Jugendamt berechnet (also nur informativ berechnet), wir haben uns dann untereinander geeinigt, allerdings ging das dann am Ende nur noch über Anwälte, ewiges Hin und Her....
Ich empfehle dir, gleich zum Anwalt zu gehen und das klären zu lassen (weiß ja nicht, wie dein Verhältnis zum KV ist). Es gibt einen Selbstbehalt für den Vater, alles, was drüber liegt, geht dann als Unterhalt an dich und das Kind (so wurde es mir erklärt). Also, von dem, was über dem Selbstbehalt liegt bei seinem Einkommen, wird der Kindesunterhalt abgezogen und der Rest ist dann dein Unterhalt.
Vielleicht kennt sich noch jemand bissel besser aus, soviel mein Wissen.
Beate

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Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind

Antwort von JeyJey am 22.10.2005, 6:05 Uhr

Hallo Beate,

erst einmal Danke für Deine Antwort. :o)
Jetzt noch eine Frage, wenn er dann in den ersten 3 Jahren ALG2 bekommt, dann gehe ich leer aus, oder?? Meine Tochter bekommt nämlich UVG vom Jugendamt. So etwas gibt es nicht für die Mutter, oder??

Bis denn

Jasmin

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Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind

Antwort von Pyra am 22.10.2005, 11:47 Uhr

Das hängt doch auch vom Nettolohn des Vaters ab, oder nicht? Man bekommt doch nicht automatisch alles über den Selbstbehalt!? Was ist, wenn der Mann 2500 (der Selbstbehalt liegt hier bei 890 Euro) Euro netto verdient? Das wird auch gestaffelt sein, nehme ich an.
LG;
Pyra

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@ Pyra

Antwort von maiglöckchen am 22.10.2005, 21:38 Uhr

Hallo!
Ja, das stimmt natürlich. Sicher gibt es da Grenzen, aber das Einkommen des KV war nicht so hoch und somit stand mir (eigentlich...) alles zu, was er mehr als 900 Euro verdiente. Bekommen hab ich´s leider nie....
Beate

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@ Jey-Jey

Antwort von maiglöckchen am 22.10.2005, 21:40 Uhr

Hallo!
Unterhaltsvorschuß für dich gibt´s, soweit ich weiß, nicht. Ich denke, da wirst du nichts kriegen bei ALG2, wenn nix vom KV zu bekommen ist. Aber erkundige dich doch noch mal!
Beate

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Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind

Antwort von Wartender Mond am 23.10.2005, 10:49 Uhr

Die Vorschrift für den Betreuungsunterhalt ist § 1615 l BGB. Das Jugendamt ist dafür im Prinzip nicht zuständig, Du müsstest schlimmstenfalls vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erstreiten.

Der Kindsunterhalt hat Vorrang, der Selbstbehalt ist nicht so niedrig wie beim Kindsunterhalt oder beim Ehegattenunterhalt. Wenn er ein paar hundert Euro mehr als tausend bekommt vom Arbeitsamt, könnte m. E. was für Dich rausspringen. Wenn Du bestimmte Grenzen unterschreitest mit Deinem Einkommen und Ersparten, beantrage hierfür Prozesskostenhilfe, dann kostet Dich die Klage nichts. Eine Beratung beim Anwalt ist übrigens auch kostenlos, frage dort nach, wenn Du einen Termin ausmachst, ob Du dafür von irgendwoher einen Beratungsschein brauchst.

Ich habe damals geklagt und nach einem Jahr Hick Hack eine fette Nachzahlung und Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag bekommen. Es lohnt sich auf alle fälle abzuklären.

WM

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