Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von n_tim am 20.03.2004, 0:20 Uhr

DiethelmP!!!!

Hallo Diethelm
Möchte mich nicht einmischen Kenne dich und deine ex nicht aber zu deinem letzten kommentar:

Wie alt ist dein Sohn ? 19??
Unterhaltsvorschuß gibt es nur für Kinder bis 12 oder?(Kann mich auch täuschen)
Und was das holen angeht: Wenn du keine Knete hast lass es dir vom Sozi(Ausübung des Personensorge-und Umgangsrecht bei Kindern und Jugendlichen und zwar entsprechend der von den Eltern oder dem Gericht getroffenen Regelungen/BVerfG info also 95,44,BVerwG NDV-RD 96,45/insbesondere Fahrtkosten und Besuchskosten auch des Kindes,s.OVG Münster NDV-RD 03,62/ zahlen , wenn du deine Kinder liebst!!
Ein Richter hat zu uns gesagt, wer seine Kinder liebt fährt auch für 3 Stunden einfach 500 KM.
So mußte ich loswerden , falls ich was falsch verstanden habe, klärt mich auf!
P.S Es gibt auch Bahncards( Schwerbehindert? bekommst du keine Vergünstigungen? oder Mitfahrzentralen oder

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.