Geschrieben von Avatar am 07.09.2005, 8:10 Uhr |
Dieser Satz....
mit der Privatauktion muß nicht rein.
Wenn es ersichtlich ist, daß du Privatverkäufer bist (also nicht tonnenweise Neuware o.ä. eingestellt hast) reicht das vollkommen.
Diese Disclaimer mit dem "laut neuem EU Recht" blabla sind meistens rein rechtlich eh nicht ok und haltbar.
Eigentlich sollten auch Privatverkäufer laut "neuem EU Recht" 1 Jahr Garantie auf Gebrauchtware gewähren und das ist das einzige was viele durch den Satz "keine Garantie" ausschliessen wollen.
Wer aber als Privatverkäufer mangelhafte Ware verkauft muß diese zurücknehmen und den Preis erstatten, schnurz wie purz, ob er geschrieben hat "keine Rücknahme" oder wie auch immer.
An deiner Stelle würde ich das Ganze aussitzen. DU hast das Foto als Beweis, am besten noch einen Zeugen dafür, daß die Schuhe einwandfrei waren und nun soll der Käufer sich mal was einfallen lassen.
LG avatar
- kennt sich wer mit ebay aus?? - jeromes_mama 06.09.05, 20:03
- Re: kennt sich wer mit ebay aus?? - 3 mal mami 06.09.05, 20:12
- Re: kennt sich wer mit ebay aus?? - jeromes_mama 06.09.05, 20:15
- Re: kennt sich wer mit ebay aus?? - Elkelein 06.09.05, 20:13
- Re: kennt sich wer mit ebay aus?? - Angelika49 06.09.05, 22:04
- Nachtrag - Angelika49 06.09.05, 22:05
- Re: Nachtrag - jeromes_mama 07.09.05, 0:04
- Re: Nachtrag - berita 07.09.05, 7:42
- Re: Nachtrag - jeromes_mama 07.09.05, 0:04
- Nachtrag - Angelika49 06.09.05, 22:05
- Re: kennt sich wer mit ebay aus?? - Angelika49 06.09.05, 22:04
- Dieser Satz.... - Avatar 07.09.05, 8:10
- Re: kennt sich wer mit ebay aus?? - 3 mal mami 06.09.05, 20:12