Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Avatar am 07.09.2005, 8:10 Uhr

Dieser Satz....

mit der Privatauktion muß nicht rein.
Wenn es ersichtlich ist, daß du Privatverkäufer bist (also nicht tonnenweise Neuware o.ä. eingestellt hast) reicht das vollkommen.
Diese Disclaimer mit dem "laut neuem EU Recht" blabla sind meistens rein rechtlich eh nicht ok und haltbar.
Eigentlich sollten auch Privatverkäufer laut "neuem EU Recht" 1 Jahr Garantie auf Gebrauchtware gewähren und das ist das einzige was viele durch den Satz "keine Garantie" ausschliessen wollen.
Wer aber als Privatverkäufer mangelhafte Ware verkauft muß diese zurücknehmen und den Preis erstatten, schnurz wie purz, ob er geschrieben hat "keine Rücknahme" oder wie auch immer.

An deiner Stelle würde ich das Ganze aussitzen. DU hast das Foto als Beweis, am besten noch einen Zeugen dafür, daß die Schuhe einwandfrei waren und nun soll der Käufer sich mal was einfallen lassen.

LG avatar

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.