Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 24.02.2013, 12:00 Uhr

die neue Sorgerechtregelung

Ihm verwehren kann man es sicher nur, wenn man ihm etwas schwerwiegendes vorwerfen kann.
Wenn er z.B. ablehnte, weil er noch kein Bezug hatte und den nun hat... könnte ich es mir vorstellen. Sind aber reine Mutmaßungen.
Ob er das halbe SR bekommt schränkt deine Rechte nicht wirklich ein. Es gibt ein paar Dinge in denen seine Zustimmung nötig sein wird.

 
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