Geschrieben von mf4 am 24.02.2013, 12:00 Uhr |
die neue Sorgerechtregelung
Ihm verwehren kann man es sicher nur, wenn man ihm etwas schwerwiegendes vorwerfen kann.
Wenn er z.B. ablehnte, weil er noch kein Bezug hatte und den nun hat... könnte ich es mir vorstellen. Sind aber reine Mutmaßungen.
Ob er das halbe SR bekommt schränkt deine Rechte nicht wirklich ein. Es gibt ein paar Dinge in denen seine Zustimmung nötig sein wird.
- die neue Sorgerechtregelung - Babybauch1993 24.02.13, 10:20
- Re: die neue Sorgerechtregelung - mf4 24.02.13, 11:13
- Re: die neue Sorgerechtregelung - LittleRoo 24.02.13, 11:42
- Re: die neue Sorgerechtregelung - Pamo 24.02.13, 11:46
- Re: die neue Sorgerechtregelung - Babybauch1993 24.02.13, 11:56
- Re: die neue Sorgerechtregelung - Pamo 24.02.13, 12:00
- Re: die neue Sorgerechtregelung - mf4 24.02.13, 12:00
- Ja, er kann. - Petra28 24.02.13, 17:36
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