Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 18.05.2005, 11:26 Uhr

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle und Selbstbeghaltsätze ab Juli 2005

... kann man hier nachlesen:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm

Der neue Selbstbehaltsatz (alte Bundesländer) für erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt 890€ (840€ alt) und nicht erwerbstätige 770€ (730€ alt)

 
1 Antwort:

Selbstbehalt gegenüber nicht verheirateter Mutter

Antwort von RainerM am 18.05.2005, 11:29 Uhr

Auch der Wert wurde neu festgesetzt und trägt dem aktuellen BGH-Urteil rechnung:

-Mutter ist nicht erwerbstätig, dann beträgt der Selbstbehalt des Vaters
935€

-Mutter hat einen Zuverdienst, dann beträgt der Selbstbehalt des Vaters
995€

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