Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 21.07.2004, 16:33 Uhr

Die Neue

Hallo,

auch wenn Ihr nicht verheiratet wart, steht Dir u.U. in den ersten drei Jahren Betreuungsunterhalt zu. Je nach Einkommen des Ex ist das nicht wenig. Außerdem wird erwartet, daß Du das verlangst/einklagst, bevor Du z.B. Sozi oder ALHi beantragst.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.