Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 21.07.2004, 16:33 Uhr |
Die Neue
Hallo,
auch wenn Ihr nicht verheiratet wart, steht Dir u.U. in den ersten drei Jahren Betreuungsunterhalt zu. Je nach Einkommen des Ex ist das nicht wenig. Außerdem wird erwartet, daß Du das verlangst/einklagst, bevor Du z.B. Sozi oder ALHi beantragst.
Schönen Gruß,
Elisabeth.
- Die Neue - ysr-ol 21.07.04, 13:38
- Hallo - annikala 21.07.04, 14:40
- Re: Die Neue - Elisabeth mit Fumi & Temi 21.07.04, 16:33
- Re: Die Neue - BineW 21.07.04, 18:41