Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 03.07.2004, 18:50 Uhr

@Diana

Sehe ich genauso. Ich hab das ja auch nicht böse gemeint. Hab jahrelang beim Soz.amt gearbeitet und helfe gerne wo ich kann. Aber dafür braucht man nun mal einige klare Aussagen! Denn was nützt es wenn ich hier aufgrund irgendwelcher Vermutungen Tipps gebe und die betroffene Person geht aufs Amt und alles wird abgelehnt. Sie müßte hier wirklich nochmal schreiben und erklären, seit wann sie welchen Familienstand hat, von wem die Kinder sind, wo sie lebt, ob der Vater oder die Väter woanders leben, was sie für Einkünfte hat, wie die Einkommens- und Familienverhältnisse des Vaters/der Väter sind usw. Nur dann könnte man genaueres schreiben. Wie gesagt wundert es mich schon, wie jemand mit Vollzeitarbeit keine 3 Personen ernähren kann. Ihr steht ja Steuerklasse 2 mit 1 oder 2 Kinderfreibeträgen zu. Dazu 2x Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld. selbst wenn überhaupt KEIN Kindesunterhalt gezahlt wird, müßte dieses Einkommen deutlich den Sozialhilfesatz überschreiten und somit ausreichend sein.
Genauso Thema UVG. Wenn der Vater offiziell zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde, aber nicht zahlt, besteht ein Rechtsanspruch darauf, den man allerdings auch geltend machen muß!
Wie gesagt ich wollte nicht kritisieren, sondern helfen! Aber dazu gehören 2 und man braucht nähere Info!
LG und schönen Sonntag,Murmeline

 
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