Geschrieben von shortie am 23.11.2017, 11:24 Uhr |
Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen?
Liebe Spiky,
parallel trug man mir zunächst an, als das ganze Gesetz noch taufrisch war.
Nun wechseln in der Beistandschaft die Mitarbeiter monatlich, ca. und meinem Ex ist ja kaum ein Beikommen.
Es hieß eigentlich, dass sie sich zwischen Beistand und UHV-Stelle abstimmen werden. Das stimmt wohl auch so. Aber wenn einer die Federführung hat, die UHV Stelle muss ja auch versuchen, das Geld von ihm wiederzubekommen, ist es sicher besser, als wenn es zwei sind. (Beistand pocht auf Einhaltung von Titeln und den muss ich auch noch immer anspitzen. Jdf bislang. Jetzt nicht mehr, denn MIR/UNS ist jetzt ja eigentlich egal. Wir sind endlich gut dran und bekommen UH!)
Mir soll es Recht sein. Mit dem neuen UHV fahren wir echt besser, als den Ex zu regelmäßigen Minizahlungen zu jagen, die er sowieso nicht leistet.
Theoretisch brauchen wir lange keinen Beistand mehr. Zahlt ein Ex nicht, bekommt Kind bis 18J. UHV. Danach ist Beistand nicht mehr zuständig, weil Kind selbst mündig.
Herzlich, shortie
- Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen? - shortie 22.11.17, 21:34
- Re: Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen? - Aprilscherz2000 23.11.17, 8:42
- Re: Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen? - kravallie 23.11.17, 8:44
- Re: Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen? - spiky73 23.11.17, 10:14
- Re: Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen? - shortie 23.11.17, 11:24
- Re: Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen? - Terkey235 23.11.17, 10:55
- Re: Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen? - taram 23.11.17, 15:36
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