Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Terkey235 am 23.11.2017, 10:55 Uhr

Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen?

Hallo Shortie,

was dagegenspricht? Eigentlich nur didaktische Gründe: Dein Ex kommt (erstmal) einmal mehr mit seinen Spielchen durch.

Da bei deinem Ex aber Hopfen und Malz verloren zu sein scheint, würde ich an deiner Stelle auch UHV beantragen. Du kämpfst dich seit so vielen Jahren durch und gehörst doch genau zu den Leuten, denen das neue Gesetz Unterstützung bieten soll. Da würde ich nicht lange zögern und die Entlastung annehmen.

LG terkey

 
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