Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 28.03.2013, 12:09 Uhr

Das ist falsch, allerdings auch ein Teil meiner Info von gestern...

Das Schonvermögen ist bei Eltern und Kindern gleich, und zwar 150,- € pro vollendetem Lebensjahr, mindestens aber 3.100,- €. Bei §12 SGB II handelt es sich um Bundesrecht, deshalb muß es zwingend überall gleich sein, auch in NRW.
Meine 4.100,- €, die ich gestern erwähnte, sind überholt und irgendwann einmal auf 3.100,- € herabgesetzt worden, bin da allerdings nicht alleine, eine Blitzumfrage unter den Kollegen ergab, daß die auch alle noch mit 4.100,- € im Kopf herumlaufen...

Snoopy

 
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