Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von LandEi am 18.07.2003, 10:48 Uhr

Danke schonmal für die Antworten! Aber...

wie sieht es denn mit dem "Besuchsrecht" aus? Ich finde, schon alleine das Wort sieht blöd aus!!! Wie habt Ihr das geregelt? Das können wir doch alleine regeln, oder? Das Jugendamt kann höchstens eine Art Anregung geben aber nicht auf die Einhaltung pochen, oder? Ich finde nämlich, die Zeiten, die die für Kinder in diesem Alter vorschlagen sind echt SEHR kurz gehalten! Bitte, bitte: Vorschläge erwünscht!

Und nochmal das Thema: wie sag ich´s meinem Kinde?! Wie habt Ihr das gemacht? Denn wie gesagt: der Große wird ja doch schon alles mitbekommen und seinen Papa auch vermissen :-(

Können die Kinder eigentlich später, wenn sie es wollen, auch beim Vater wohnen, wenn dieser nicht das Sorgerecht hat? Ich denke da vor allem an meinen Sohn, denn ab einem gewissen Alter brauchen Jungs ja (denke ich)doch viel Umgang mit männlichen Vorbildern, und wenn er dann zu Papa möchte, will ich seinem Glück nicht im Wege stehen... Naja, ist ja alles noch Zukunftsmusik, schließlich ist er noch keine 2 Jahre alt.

Gespannt auf Eure Antworten und Meinungen wartet das

LandEi

 
2 Antworten:

Re: Danke schonmal für die Antworten! Aber...

Antwort von RainerM am 18.07.2003, 11:12 Uhr

Hallo Landei,
also ich weiss nicht, in welchem Alter ein Junge seinen Vater mehr braucht, als sonst.

Ich vermute mal, dass das sehr von der Persönlichkeit des Jungen und dem Verhältnis zum Vater abhängig sein wird.

Generell sollte aber nie bezweifelt werden, dass ein Kind beide Geschlechter seiner Eltern braucht.
Mutter kann Vater nicht ersetzen und umgekehrt natürlich auch nicht.

Das Umgangsrecht (bloss kein "Besuchsrecht", hört sich steril nach Krankenhaus an *g*) sollte von den Eltern sinnvoll verhandelt werden.

Ich finde, man sollte es so ausgestalten, dass es über die Zeit praktikabel ist und ein kontinuierlicher Bestandteil im Leben des Kindes darstellt.

Wenn man anfänglich den Umgang "üppig" gestaltet und später wegen der "Umstände" dann zurückrudert, wäre es traurig für das Kind.

Auch sollte der Umgang nicht irgendwelchen Launen unterliegen, weder vom Vater, noch von der Mutter oder dem Kind.

Wenn zB der betreuende Elternteil plötzlich die Position einnimmt, dass es die freie Entscheidung des kindes sein solle, ob es zum anderen Elternteil gehen möchte, oder nicht.... der Umgang sollte Bestandteil des Lebens sein, so wie ja auch Schule nicht von der morgentlichen Stimmung abhängt.

Die in Urteilen und Empfehlungen beschriebenen Regelungen sind immer nur Minimalwerte für Situationen, in denen die Eltern ihre Konflikte "pflegen" und stellen ja nur eine Ausgangsbasis dar.

Ich persönlich erlebe, dass es dem umgangsberechtigten Elternteil sehr gut bekommt, wenn er "Funktionen" und/oder "Aufgaben" für die Erziehung des Kindes übernimmt.

Das können ja so einfache Dinge sein, wie ich sie übernommen habe.
Ich gehe mit meinem Sohn zu Kinderturnen, am Mittwochnachmittag.
-Dadurch bewege ich mich als Vater in seinem Umfeld (zB Abholung von der KiTa, im Turnverein etc) wodurch für Junior und seinem Umfeld auch ein präsenter Vater demonstriert wird.
-Und ich habe eine Aufgabe, die mich verpflichtet auf die Wahrnehmung der Termine zu achten.
-Ich selber habe einen Aufgabenbereich, für den ich (ausserhalb meiner Wochenenden) zuständig bin.

Dadruch sieht unsere Umgangsregelung grob umschrieben so aus:
-jeden Mittwochnachmittag ab ca 14:30Uhr bis zum Schlafengehen inkl. Kleinkindturnen im Wohnort
-jedes zweite Wochenende von Freitag 14:30/bzw 17Uhr (wie es mit Job vereinbar ist) bis Sonntag 18Uhr bei mir (65Km entfernt vom Wohnort)

Ausserdem in den Ferienzeiten nach Absprache immer mal 2 Übernachtungen bei mir und Feiertagsregelung so, dass ich i.d.R. einen Feiertag (meistens den 2.) und den Tag danach, also zB 26.12 bis 27/28.12, oder Silverster bei mir und ab Neujahrmittag bei der Mutter etc etc etc

Gruss

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke schonmal für die Antworten! Aber...

Antwort von Huftier am 18.07.2003, 22:17 Uhr

Ich schließe mich Rainer an und bin der Meinung, man sollte sich da nicht von irgendwelchen JA-Maßstäben beeinflussen lassen. Es ist wirklich sinnvoll, sich da untereinander und im Guten zu einigen, das JA verdirbt da unter Umständen nur die Stimmung. Finns Vater kann ihn immer sehen, wenn er will, allerdings hat sich mit der Zeit herausgestellt, dass es doch nötig und sinnvoll ist, eine gewisse Regelmäßigkeit der Besuche, sozusagen als "Mindestbesuchstage", einzuführen. Das ist bei uns mittlerweile einmal im Monat, wobei ich noch nicht ganz sicher bin, ob er das künftig einhalten wird. Ich muß aber dazu sagen, dass er sehr weit weg wohnt (500 km), ansonsten wäre das sicher auch häufiger. Ich persönlich finde - wenn es keine solche örtliche Distanz gibt - für alle drei Seiten die 14-Tage-Wochenendregelung nicht schlecht, da dann jeder Elternteil ein Kinder-Wochenende und ein Freizeitwochenende in Anspruch nehmen kann. DAzu vielleicht noch ein Eisess-oder-sonstwas-Paps-Nachmittag unter der Woche. Schön finde ich auch, wenn der Vater die Kinder vielliecht auch mal vom KiGa oder so abholt oder zu Veranstaltungen mitgeht, denn dann können die Kinder auch mal vor ihren Freunden mit dem Papa "prahlen".

Am wichtigsten ist, denke ich, dass das Kind eine gewisse Regelmäßigkeit und Kontinuität im Umgang mit dem "Besuchselter" spürt, denn nur so bekommt es nach dem Trennungstrubel wieder eine gewisse Sicherheit. Je kleiner das Kind ist,desto kürzer würde ich die Abstände halten, denn ein fünf Monate alter Säugling erinnert sich nach vier Wochen ganz bestimmt nicht mehr an die Nase von seinem Paps.

LG, HUF

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.