Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 11.02.2004, 18:42 Uhr

dank ralph...

hallo tanja,

wenn ich das richtig verstanden habe, nutzt du das auto einer dritten person und nicht von derjenigen, die dich verpfiffen hat.

da dürfte es doch auch kein problem sein, von demjenigen, der dir das auto zur verfügung stellt, eine kurze formlose erklärung (incl. name und anschrift und kfz-kennzeichen) zu erhalten, dass dir das auto gelegentlich kostenlos zur nutzung überlassen wird! ihr könnt ja hineinschreiben, dass erforderliche belege ggf. nachgereicht werden können. somit ist es aktenkundig dokumentiert und du bist auf der sicheren seite. die sachbearbeiterin kann sich dann bei fragen direkt an den eigentümer des autos wenden.

liebe grüsse,
martina

 
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