Geschrieben von Ralph am 31.01.2005, 23:39 Uhr |
Da kommen ja gleich ein paar Dinge zusammen...
Hi Katja,
gehe zum Jugendamt, richtige eine beistandschaft ein (sofern noch nicht geschehen), und dann mache der Dame auf dem Jugendamt mal Feuer unterm Hintern. UHV kann man sehr schnell bewilligen, da braucht man nicht Monate zu.
Wenn Dein Mann keinen Unterhalt (für Dich zahlt), dann gehe zum Amt (SGB II) und teil das mit, dann informieren die Deinen Anwalt, und dann muß der die gezahlte Hilfe zurückzahlen, sobald Unterhalt von Deinem Amnn eingetrieben wird.
Auf jeden Fall kann das Amt auf Dauer Dir nicht Einkommen anrechnen, die Du gar nicht hast.
Viee Grüße
Ralph/Snoopy
- @ Ralph ... oder wers sonst weiß (Unterhaltsanspruch - Pfändung - wer zahlt ???) - Katja + Fabio (Berlin) 31.01.05, 14:48
- Da kommen ja gleich ein paar Dinge zusammen... - Ralph 31.01.05, 23:39