Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 16.06.2003, 14:53 Uhr

Da gibt es einiges...

Hallo Mony,

wenn der Ehemann schlecht verdient, wird er wohl nicht unterhaltsfähig sein. Das heißt, daß Deine Schwester beim Jugendamt Unterhaltsvorschußgeld beantragen muß. das gibt es längstens für 72 Monate und/oder bis zum 12.Lebensjahr.

Kindergeld beantragen auf ihren namen ist klar, weitere Hilfen/Infos gibt es beim örtlichen Sopzialamt, bei der Caritas oder ProFamilia.
Hilfen für Kinderbekleidung/Kinderwagen leisten auch die kirchlichen gemeinden bzw. diese kennen entsprechende Stellen.

Auch die Wohnungssituation sollte Deine Schwester überprüfen, siehe dazu meine Postings eben bei plusgrad... :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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