Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von britta + stacy am 09.12.2003, 14:10 Uhr

da fehlt die hälfte von dem ewas ich geschrieben habe

Hallo!!

Also bis zum 3. Lebensjahr braucht man nicht zu arbeiten!! Bis dahin ist man beim Sozialamt eigentlich freigestellt......

Nach meinem Erziehungsurlaub heißt ja jetzt anders und ist wohl auch neu geregelt worden? (zumindestens was ich letztens noch in der Hand hatte), habe ich mich per Attest arbeitsunfähig schreiben lassen, da ich aus gesundheitlichen Gründen da auch nicht in der Lage zu war......

Daher hatte ich das Glück bis jetzt noch nicht in so einen Maßnahme gesteckt worden zu sein....... und habe auch keine Erfahrung damit! Nur ohne gesicherte Betreuung gehts nun mal nicht, obs der Frau passt oder nicht! Anmassende Bemerkungen würde ich mir verbieten lassen und mich sonst halt beim Vorgesetzten beschweren.....

Bin nun seid 1 Jahr aus der Sozi raus.....

:-)

 
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