Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Suka73 am 03.11.2004, 9:18 Uhr

DRINGEND, Frage wegen Frei wenn Kind krank...

Gehört zwar net hierher, aber ein paar werden sich sicher damit auskennen. Ähm guten Morgen erstmal, Ihr Lieben.

Es gibt doch so eine Regelung, wonach die Mutter, wenn das Kind mal krank ist, daheim bleiben kann und von der Firma aber trotzdem weiterbezahlt wird, wie bezahlter Urlaub praktisch. Ich glaube, es waren 10 Tage. Mir war so, als ob man diese 10 Tage halt "Puffer" hat, sprich, man kann insgesamt 10 Tage im Jahr OHNE ATTEST vom Arzt daheim bleiben, wenn das Kind mal was hat. Den Fall hatte ich vorletzte Woche, Simon hatte Fieber (was bei ihm eigentlich nix ungewöhnliches ist, leider) und ich bin vorsichtshalber zuhause geblieben, weil ich ihn nicht zur Tagesmutter geben wollte.

Jetzt meint die Personalabteilung, ich müsse eine Bescheinigung vom Arzt von dem Tag vorlegen und die bei der Krankenkasse einreichen, damit die für den Tag mein Gehalt bzw. Pflegegeld berechnen. Ist das so rechtens?

Ich meine, ich renn doch net wegen jedem Pup zum Arzt?! Das ist doch glaube ich auch normal. Wenn einem Kind mal übel ist und es deswegen nicht in die Kita geht oder Schule und die Ma bleibt daheim (oder der Papa), dann geht man doch auch nicht gleich zum Arzt oder hat unsere Perso recht, muss ich jeeeedesmal zum Doc rennen und die brauchen das Gehalt für den Tag nicht zahlen?

Die Sache ist leider sehr dringend, denn die Perso rutscht mir hier in den ...

LG Sue und danke

 
27 Antworten:

Re: DRINGEND, Frage wegen Frei wenn Kind krank...

Antwort von ruufus am 03.11.2004, 9:23 Uhr

Hi Sue,

deine Personalabteilung hat recht. Da nicht du sondern dein Kind krank war, braucht dein AG das Attest, da in diesem Fall die Krankenkasse quasi dein Gehalt bezahlt.

LG

ruufus

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: DRINGEND, Frage wegen Frei wenn Kind krank...

Antwort von Suka73 am 03.11.2004, 9:28 Uhr

aber ich les grad in einem anderen Forum, daß einem per Gesetz als Alleinerziehend 20, als "Familie" 10 Tage zustehen?! Seh gar nimmer durch, hab mal im RA-Forum gefragt...

Mein Gott das ist doch blödsinnig oder nicht? Rennt Ihr wegen jedem Schiss zum Arzt?! Ich hab mir einfach Sorgen gemacht und bin deshalb daheim geblieben, die müssen nicht denken daß ich mir da n Lenz gemacht habe, im Gegenteil. Simon mit Fieber ist schlimmer als ne Horde Flöhe zu hüten.

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: DRINGEND, Frage wegen Frei wenn Kind krank...

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 03.11.2004, 9:28 Uhr

Hallo Sue,

ich fürchte, Deine Perso hat recht.

Die 10 Tage stehen Dir nicht vom AG zu, sondern von der Krankenkasse und auch nur, wenn Du gesetzliche versichert bist. Und leider mußt Du dafür ein Attest vom Arzt vorlegen.

Ich finde es auch blöd, wegen jedem Huster zum Arzt zu rennen. Mit meinem KiA habe ich inzwischen eine Vereinbarung, daß wir das kurz und schmerzlos machen. Ich kreuze auf, der schaut sich das Kind 3 Minuten lang an und schreibt den Schrieb aus.

Was Du jetzt noch machen kannst, weiß ich nicht. Ruf doch mal die KK an und jammere ein bißchen, vielleicht drücken sie mal beide Augen zu.

Alles Gute,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: DRINGEND, Frage wegen Frei wenn Kind krank...

Antwort von Suka73 am 03.11.2004, 9:32 Uhr

na suuuper, dann geht mir halt ein Urlaubstag flöten. Boah krass, ich hab ja schonmal einen Tag gefehlt, aber da WAR ich Gott sei Dank beim Arzt, da hatte Simon über 40 Fieber.

Aber das ist doch echt bescheuert, oder? Ist das nicht bescheuert? Nun sagt doch mal einer, daß das bescheuert ist?! Und der Tag hat so gut angefangen... net aufregen einatmen ausatmen.

Elisabeth, danke für die mail, ich antworte heute Abend...

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sue, ich verstehe Dich nicht!!!!

Antwort von Ralph am 03.11.2004, 10:15 Uhr

Hi Sue,

wenn es "nur ein Pubs" ist, dann geb Deinen Kleinen zur Tagesmutter und gehe arbeiten!!! Unsere Kinder sind auch nicht wegen jedem Schnupfen zuhause geblieben und zur Tagesmutter bzw. in den Kindergarten gegangen.

Diese 10 Tage sind auch nicht dafür gedacht, daß überempfindliche Mütter/Väter dann "vorsichtshalber lieber zuhause" bleiben, sondern sie sind für den Fall gedacht, daß wirklich not am Mann ist!!!

WENN Dein Kind aber so krank ist, dann gehört es zum Arzt, und dann ist es doch wohl auch kein Problem, die entsprechende Bescheinigung beizubringen.

Sorry, Sue, aber da hast Du irgendwie die verkehrte Einstellung. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ralph, ich Dich auch nicht

Antwort von Suka73 am 03.11.2004, 10:29 Uhr

Zwischen Schnupfen und Fieber ist bei mir immer noch ein Unterschied, aber darüber diskutier ich überempfindliche Mutter erstmal gar nicht mit Dir.

Danke an die Anderen für die hilfreichen Antworten.

LG Sue

P.S. lieber Ralf: ich weiß nicht, was Du fürn Problem mit mir hast.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ralph, ich Dich auch nicht

Antwort von ruufus am 03.11.2004, 11:02 Uhr

hi sue,

ohoh geht dir wohl wirklich nicht so gut.

Ps. ein ganz fieser rat.... wenn noch mal sowas ist, so ein tag... laß "dich" krankschreiben...

aber bitte nur im notfall anwenden sonst kriegste ärger mit deinem chef.


gruß

ruufus

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sue, ich verstehe Dich nicht!!!!

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 03.11.2004, 11:06 Uhr

Hallo Ralph,

da muß ich Dir ausnahmsweise mal widersprechen.

Ich kann 90% der Krankheiten, die meine Kinder so anschleppen, selber behandeln. Glücklicherweise sieht mein KiA das genauso und überläßt mir weitgehend die Behandlung. Sind wir doch ehrlich: Krankheiten sind nicht sehr einfallsreich. Husten, Schnupfen, Durchfall, Kotzerei - das sind die Sachen, die Kinder meistens anschleppen. Meistens ist der Husten nicht so schlimm, dann gebe ich mein Kind in die Krippe oder den KiGa, aber manchmal hat es die halbe Nacht geröchelt und ich behalte es lieber zu Hause, weil es im KiGa nur rumtobt und der Husten dadurch nicht besser wird. Die Medikamente, die in solchen Fällen gegeben werden, habe ich zu Hause und weiß sie anzuwenden.

Ganz besonders krass finde ich es immer bei Magen-Darm-Geschichten. Da kann man ja wirklich nur wenig machen, außer den Elektrolythaushalt beobachten und VIEL trinken. Und dann schleppe ich ein kotzendes Kleinkind, das alle 10 Minuten auf Klo muß, zum Arzt, damit es das halbe Wartezimmer ansteckt und ich 10 Garnituren Wechselwäsche verbrate, weil das Klo so weit weg ist? Ich denke, da wären Kleinkind und ich zu Hause besser aufgehoben.

Schöne Grüße,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Worum geht es hier eigentlich?

Antwort von RainerM am 03.11.2004, 11:36 Uhr

Hi,
also weil die Diskussion abzuschweifen droht versuche ich mal, wieder auf den Kern der Sache zurück zu kommen.

Suka ist Arbeitnehmerin und ihrem UNternehmen/Arbeitgeber verpflichtet.

Wenn sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, dann muss sie nachweisen warum.

Liegen die Gründe darin dass sie selber erkrankt ist, muss sie i.d.R. erst nach zwei drei Tagen einen ärztlichen Nachweis erbringen (aber vorsicht, der kann evtl. ab ersten Tag fällig sein).

Liegen die Gründe für ihr Fernbleiben bei Dritte (hier ihr Kind) dann

1. hat sie keinen Anspruch auf Lohnvortzahlung

2. kann sie momentan noch für 10/20 Tage per Anno für die Betreuung ihres kranken Kindes (wohl auch nur bis zu einem bestimmten Alter, könnte ich erfragen) von der Krankenkasse Krankengeld beziehen, denn ihr Arbeitgeber hat damit NICHTS zu tun.

Abgesehen davon muss sie eigentlich IMMER wenn sie der Arbeit fernbleibt, auch dem Arbeitgeber die Gründe benennen.
Und nicht jeder Grund muss vom Arbei´tgeber akzeptiert werden und nicht jeder Grund berechtigt zu Lohnersatzleistungen oder Lohnfortzahlung.

Wenn sie der Meinung ist, dass der Aufwand zu hoch ist einen Arzt aufzusuchen wenn das Kind krank ist, dann hat sie folgende Möglichkeiten:

-dies beim Arbeitgeber melden udn für die betreffende zeit auf Einkommen verzichten

-Urlaubszage zu nehmen (habe ich selber auch schon getan, obwohl ich getrenntlebender Vater bin!!)

-fremde Kinderbetreuung organisieren.

Auf jeden Fall ist es so dassm jedes unentschuldigte Fernbleiben oder falsche Entschuldigungen beim Fernbleiben vom Arbeitsplatz den Arbeitsplatz gefährdet.

Ein Anruf beim Hausarzt sollte die Arbeitsplatzsicherheit und Lohnerrsatzleistung schon wert sein.

Und wie gesagt, selbst dann wenn man selber erkrant ist, kann es schief gehen, wenn man kein ärztliches Attest vorlegen kann... immer schön vorsichtig sein, besonders in der heutigen zeit und bei häufigen KURZEN Erkrankungen (des Kindes).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ralph, ich Dich auch nicht

Antwort von Ralph am 03.11.2004, 11:45 Uhr

Hi Sue,

Fieber und Fieber ist ja auch noch nicht dasselbe. Jenachdem, wie der Laie das für sich definiert, ist es ein "Pubs" oder ein FAll für "Zuhausebleiben".
Wegen eines "Pubs" muß nunmal ein Kin NICHT zuhause bleiben, das ist meine Meinung, dern irgendeinen "Pubs" haben die Kleinen ja immer.

Du scheinst Dich ja getroffen zu fühlen mit der überempfindlichen Mutter, dann zieh Dir den Stiefel ruhig an.

Im Übrigen finde ich es absolut richtig, daß die Gewährung der Krankheitstage im Krankheitsfall des Kindes von der ärztlichen Attestierung abhängig gemacht wird. Sonst würden nämlich so manche Eltern diese grundsätzlich als willkommene zusätzliche Urlaubstage nehmen ("mein Kind kommt mir heute gar absonderlich vor, ich glauzbe, Frischluft mit mir wäre das beste..."). Ich will Dir das jetzt nicht unterstellen, aber ich erwähne das, weil Du DFich da so aufregst.
Ich bin froh, daß es die Tage gibt, habe sie aber, bis auf das Jahr 1994, in dem mein Sohn dem Tod von der Schippe gesprungen ist, nie voll in Anspruch genommen.

Im Übrigen habe ich kein problem mit Dir, ich habe ein Problem mit Deiner Äußerung, wegen eines Pubs nicht zum Arzt zu wollen. Ich bleibe bei der Ansicht, daß Deine TAgesmutter das Kind wegen eines Pubs auch nehmen wird und Du dann auch arbeiten gehen kannst. Und wenn Du das nicht kannst, dann bist halt diese Negativ-Übermutter. :-)

Trotzdem viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Würde Ralph zustimmen...

Antwort von Leena am 03.11.2004, 11:45 Uhr

Habe auch mal versucht, mich ein bisschen schlauer zu machen zu dem Thema, was sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft - ich selber bin allerdings Beamte, und da sieht die Sache allerdings wieder anders (und nicht ganz so günstig) aus, da stehen mir deutlich weniger Tage zu...

Also: Voraussetzung für sog. "Kinderkrankengeld" ist, dass der Elternteil einen eigenen Anspruch auf Krankengeld hat und die Kinder gesetzlich krankenversichert sind. Dann muss ein Arzt "die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes bescheinigen" und "eine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nicht übernehmen" können (mit Ausnahmen), außerdem darf das Kind "das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet" haben. Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für ein Kind längstens für 10 Arbeitstage, Alleinerziehende haben Anspruch auf Krankengeld in jedem Kalenderjahr für ein Kind längstens für 20 Arbeitstage (bei mehreren Kinder gibt es noch weitere Höchstgrenzen). "Für die Dauer des Krankengeldanspruchs haben die Eltern gegenüber ihrem Arbeitgeber ein Anrecht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Es sei denn, sie haben für diesen Fall Anspruch auf bezahlte Freistellung. Dann bekommen sie aber natürlich auch kein Krankengeld." Ein solcher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber gibt es meist für 5 Tage im Jahr (bei einem Kind), diese Regelung kann jedoch im Arbeits- oder Tarifvertrag auch ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Man kann also nicht "als Puffer" "mal eben" bis zu 10 Tagen im Jahr zu Hause bleiben, wenn das Kind zwar krank ist, aber nicht so krank, dass man normalerweise zum Arzt gehen würde. Leuchtet aber eigentlich auch ein - sowohl Arbeitgeber als auch Krankenversicherung haben ja ein berechtigtes Interesse, dass diese Tagen nur in echten Notfällen genommen werden, und da sind gewisse Nachweise/formale Voraussetzung doch eigentlich nur verständlich. Auch wenn das für die Eltern "umständlich" ist, nur wegen dieser Formalien dann mit dem Kind zum Arzt ziehen zu müssen. Aber das sich Arbeitgeber/Krankenkasse vor "potentiellem Mißbrauch" generell schützen wollen, ist doch nur legitim, denke ich!

Ich persönlich kenne die Situation ja auch (und habe bisher in fünf Jahren einmal für zwei Tage darauf zurückgreifen müssen), aber meist ist das Kind ja nicht so krank, dass es zwingend auf die Betreuung durch den alleinerziehenden Elternteil angewiesen wäre, sondern mehr insgesamt "leidend", und wenn Tagesmutter/Kindergarten es mit leichtem Fieber/Schnupfen o.ä. nicht nimmt, konnte ich oft auf eine ältere (und sehr kinderliebe!) Nachbarin zurückgreifen, so dass ich zumindest meine Kernarbeitszeiten abdecken konnte. Habe aber auch erstmal lernen müssen, in solchen Fällen "hemmungslos" um Hilfe zu bitten - aber dann hat es eigentlich immer geklappt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Elisabeth

Antwort von Ralph am 03.11.2004, 11:56 Uhr

Hiu Elisabeth,

wir liegen da überhaupt nicht auseinander. Mir ist schon klar, daß ein Kind durchaus krank sein kann, ohne daß es bedrohlich wäre. Auch wenn man das selbst behandeln kann (Tee, kalte Wickel etc., entsprechende Kost), so schließt das doch nicht aus, sich die Pflegebedürftigkeit des Kindes vom Arzt attestieren zu lassen, oder? :-)
Allerdings, auch wenn man das selbst in den Griff kriegen kann, sind diese Fälle für mich keine "Püpse" mehr.

Bei einem sich laufend erbrechenenden Kind handelt es sich mit Sicherheit jedenfalls nicht von vornherein um eine Bagatelle (das würde ich als Laie jedenfalls nicht wagen zu diagnostizieren!!), und in solchen Fällen kommt ein guter Kinderarzt dann halt auch ins Haus, wenn der Praxisbesuch wirklich nicht mehr geht.

Das alles ändert aber nichts daran, daß für die in Frage stehenden Tage ein Attest vom Arzt der Krankenkasse vorzulegen ist. Und ich finde das auch richtig so.
Ändert nichts daran, daß ich Dir in allen Punkten zustimme. :o))

Viele Grüße von der Elbe zur Isar
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kreisch...

Antwort von Suka73 am 03.11.2004, 12:08 Uhr

ich komm ja mitm Lesen gar nimmer hinterher :o)

Also ich hab wie gesagt im RA-Forum gefragt, laut Sozialgesetzbuch Paragraph schlagmichtot hat man Anspruch - wenn man zum Arzt geht. Und das war meine eigentliche Frage, die mir ja jetzt hier wie dort beantwortet wurde. Der Rest ist persönliche Einstellung von mir aber natürlich steht es jedem frei, darüber zu debattieren...

Ich möchte mich nicht rechtfertigen (tu es aber trotzdem *g*) ich bin nicht die Sorte AN, die das Kind dazu benutzt, um sich einen Lenz zu machen. In unserer Firma reicht es völlig, wenn man anruft und sagt, daß es einem/demKind nicht gut geht. Hier kann man als AN 3 Tage am Stück daheim bleiben, erst DANN wollen sie eine Krankschreibung sehen. Da unsere Mitarbeiter dies in der Regel auch nicht ausnutzen wird es von uns so gehandhabt.

Ich PERSÖNLICH sehe es so: Das Kind hat hohes Fieber. Da er das öfter hat und mein Kiarzt ne totale Pfeife ist und mir eh immer nur sagt, "abwarten" ruf ich da nur noch an und geh schon nicht mehr hin. So war es in dem Fall auch. Abwarten. Das habe ich getan. ABER mein Gewissen und meine Liebe zum Kind spielen NICHT mit, wenn ich das Kind mit dem Abwarten-40-Grad-Fieber zur Tagesmutter bringe. Ich kann nicht in der Firma hocken, während der Kleine krank ist, dann möchte ICH mich kümmern. Der Umstand wäre in dem Fall auch viel zu groß gewesen: Ich geh in die Firma, es war unglücklicherweise auch noch Freitag, dann ruft eventuell meine Tagesmutter an, ich soll wiederkommen. Um eins macht der Arzt zu. An dem Tag hätte ich es nie im Leben noch dahin geschafft. Also wäre ich dann am Montag zum Arzt gegangen und hätte ihm gesagt, sorry, mein Kind hatte Freitag Fieber können Sie mir bitte eine Bestätigung ausfüllen, daß ich eigentlich herkommen wollte aber sie hatten schon zu?!?! Ok, jetzt weiß ich das ich jedesmal zum Arzt rüberlaufen muss. Gerade das war es aber, was ich NICHT wußte. Ich habe es immer so verstanden, daß man eben diese 10 bzw. 20 Tage zur mehr oder weniger "freien Verfügung" hat - und letztendlich war auch nur das meine Frage... Ich find das umständlich, aber ok dann mach ich das so.

Habt Euch lieb :o)

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sue, das ist doch auch gar keine Frage...

Antwort von Ralph am 03.11.2004, 12:24 Uhr

Hi Sue,

40 Fieber ist absolut indiskutabel, da muß sich jemand um das Kind kümmern, optimalerweise Vater oder Mutter.
Und der Kinderarzt, ob Pfeife oder nicht, muß dann die Pflegebedürftigkeit attestieren, nichts weiter.
Bei 40 Fieber wäre ich früher auch zuhause geblieben.

Ich habe Dir ja auch gar nicht unterstelllt, daß Du persönlich blau machen willst. Nur "Pubs" und zuhause pflegen schließen sich für mich einfach aus.

Ich reich Dir dafür eine andere Pfeife rüber... meine Friedenspfeife... :o)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Suka

Antwort von max am 03.11.2004, 13:22 Uhr

Hallo Sue!
Für solche Fälle habe ich meinen Hausarzt. Seit Lisa 2 ist, gehe ich für "normale" Sachen lieber zu ihm (da im gleichen Ort und kommt ins Haus) und nicht mehr zum KIA. Er nimmt fiebernde Kinder auch vor oder kommt ins Haus.

Und er schreibt mir auch die Pflegeatteste. Viel. wäre das eine Möglichkeit für euch (weiß ja nicht wie alt dein Sohn ist). Einfach mal beim Hausarzt vorstellig werden beim nächsten Mal.

lg max

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Elisabeth

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 03.11.2004, 14:01 Uhr

Hallo Ralph,

für mich hat die Chose zwei Aspekte.

Zum einen den "Verwaltungsrechtlichen". Von da aus finde ich es völlig richtig und gerechtfertigt, daß die Vorlage eines Attestes verlangt wird. Eben um Mißbrauche vorzubeugen. Immerhin ist das ja auch eine total tolle Sache - soooo kinderfeindlich ist Deutschland ja gar nicht.

Zum einen den medizinischen. Und vom medizinischen Aspekt her ist es einfach blöd, wegen einer Magen-Darm-Grippe, die seit 2 Wochen im KiGa grassiert, nach 2 Tagen erledigt ist, und die mein Kind endlich auch eingesammelt hat, zum Arzt zu wackeln.

Das Ergebnis ist, daß ich aufgrund meiner Berufstätigkeit öfter beim Kinderarzt bin als ich es wäre, wenn ich nicht berufstätig wäre, allein wegen der Atteste (toller Satz). Wie gesagt, ich tu's und finde es auch verwaltungstechnisch gerechtfertigt, aber nicht medizinisch.

Grüß' mir die Elbe und den Hamburger Nebel,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ralph, ich Dich auch nicht

Antwort von RainerM am 03.11.2004, 14:18 Uhr

Ralph,
immer schön cool bleiben ;o)

Hast ja auch immer mal wieder den satz gelesen: " wieviel steht mir zu"

Das ist nunmal leider ein zeichen für eine gewisse Einstellung zu der Sache.

Dass hier die Solidargemeinschaft zahlen soll, das muss wohl ausdrücklich betont werden.

Wir alle die Krankenkassenbeiträge einzahlen tragen diese Kosten mit und von daher sehe ich alleine darin genügend Gründe, dass ein Attest verlangt wird.

Alles andere muss ja auch belegt werden, sonst bekommt mans nicht bezahlt.

cu

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Auch noch mal dazu senfe als eine von der "anderen" Seite.

Antwort von tinai am 03.11.2004, 17:54 Uhr

Wären alle Menschen gleich und grundehrlich, so bräuchte man überhaupt keine Atteste.
Natürlich kriegt man mit ein wenig Erfahrung hohes Fieber auch mal selbst in Griff, aber es gibt genug, die das ausnutzen.

Selbst wenn der AG unbezahlt freistellt, hat man Anspruch an die KK ausschließlich mit einem Attest, dass die Betreuungsbedürftigkeit attestiert. Übrigens ab dem 12. Lebensjahr geht es dann nur noch mit good will oder Urlaub nehmen, Oder man lässt sich selbst krank schreiben, wie hier empfohlen und da fragt man sich doch gleich, warum stellt man eigentlich Frauen mit Kindern ein, wenn man genausogut einen Mann einstellen könnte, die bleiben nämlich seltenst daheim. Mich ärgern die Empfehlungen zum Missbrauch extrem! Sie schaden nämlich den Frauen/Müttern, die arbeiten wollen und zwar gleichberechtigt.

Bei 30 Tagen Urlaub im jahr, kann man ja auch mal 5 Tage für Krankheit opfern.

Andersrum gefragt: Was geht mich als AG die Krankheit der AN-Kinder an? Wann endet die Fürsorgepflicht? Warum sollte der AG die Kranheitstage vom Kind bezahlen? Vater Staat macht sichs einfacher. Bei Lehrern in Ba-Wü gibts maximal 4 bezahlte Tage, unbezahlte kann man gar nicht nehmen - auch für Alleinerziehende!

Gruß Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sicht von der anderen Seite und Elisabeth

Antwort von willi2704 am 03.11.2004, 18:10 Uhr

Ich kann dem nur zustimmen, sicher ist es schwierig zum Arzt zu rennen und Atteste zu besorgen.
Aber zahlt Ihr für etwas ohne einen Nachweis darüber zu bekommen ???
Und viel schlimmer finde ich dann noch so einen Beitrag wie den von Elisabeth es gäbe ein Abkommen zwischen Arzt und ihr. Ist sicherlich einfach, aber da wird dann für eine nichterbrachte Leistung des Arztes ( 3 Minuten ??? ) Kassenleistungen in Anspruch genommen ( wer sieht schon, was der Arzt in seine Abrechnung schreibt !!! gezahlt. Und wir wundern uns, daß die Kassen nicht mehr so leistungsfähig sind.

Aber ich denke schlußendlich geht diese Diskussion an der eigentlichen Frage ja vorbei, und die ist geklärt - also schön Atteste besorgen :-)

Tanja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

oh Kinder- und familienfreundliches Deutschland

Antwort von schnuffel7 am 03.11.2004, 22:58 Uhr

... und da wundert sich einer, daß niemand mehr Kinder kriegt!!!!!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sorry, aber was hat das damit zu tun?

Antwort von RainerM am 04.11.2004, 8:24 Uhr

Sorry schnuffel, aber ich kann denen Einwand nicht verstehen.

Aber davon abgesehen... es zeigt sich anhand dieses Beispieles doch, dass das Problem in Deutschland ganz woanders liegt, nämlich in einer fehlenden, zuverlässigen und GUTEN Kinderbetreuung.

Wäre in Deutschland ein anständiger Standard dann wäre das alles kein Problem mehr.

Und schnueefl, wenn du tatsächlich der Meinung bist, dass der Arbeitgeber die finanziellen Lasten der Kinderkrankheiten tragen muss dann frage ich mich, warum es noch Arbeitgeber gibt, die Frauen einstellen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry, aber was hat das damit zu tun?

Antwort von Leena am 04.11.2004, 10:28 Uhr

Auf Anhieb würde ich zwar sagen, es liegt nicht an einer "fehlenden, zuverlässigen und GUTEN Kinderbetreuung", sondern eher an einer "fehlenden zuverlässigen und GUTEN Kinderbetreuung", aber ansonsten gebe ich Dir völlig Recht! ;-)

Ich denke auch, es kann nicht Aufgabe der Arbeitgeber sein und niemand kann es vernünftiger Weise von ihnen erwarten, dass sie für die finanziellen Lasten der Krankenheit ihrer Arbeitnehmer-Kinder aufkommen, oder den Leistungsausfall der Arbeitnehmer freudig in Kauf nehmen. Schließlich ist nicht mein Arbeitgeber für meine Kinder verantwortlich, sondern ich. Allerdings ist mein Arbeitgeber (in gewisser Weise zumindest) für mich verantwortlich, und es dient auch der Produktivität, wenn ich guten Gewissens arbeiten kann, weil ich weiß, dass meine Kinder gut versorgt sind und gut betreut werden. So gesehen rechnet es sich oft für Firmen (große Firmen oder Firmenzusammenschlüsse), wenn sie eine gescheite Kinderbetreuung anbieten, damit die Eltern sich richtig mit Spaß und Elan auf die Arbeit stürzen können - und dann macht es auch Sinn, Väter und Mütter (bzw. generell Frauen als potentielle Mütter) einzustellen.

Um mal ein gutes Beispiel zu nennen: Die Firma meines Partners bietet sogar eine "Nottagesmutter" an (neben einer generellen Tagesmuttervermittlung), wenn die normale Betreuung aus irgendeinem Grunde ausfällt, kann man sich dann dort ganz kurzfristig melden und sie kann einspringen - ich finde diese Einrichtung großartig, denn solche "Notfälle" kommen erschreckend oft vor, und manchmal findet man vielleicht doch keine kinderliebe Nachbarin oder pensionierten Großvater, den man kurzfristig rekrutieren kann, wenn der Kindergarten wegen Wasserschadens von einem Tag auf den anderen geschlossen wird oder die Tagesmutter sich eine Magen-Darm-Grippe einfängt!

(Allerdings besteht wohl, neben der "fehlenden zuverlässigen und guten Kinderbetreuung" auch noch ein gewisses "gesellschaftliches" Problem, wenn man als Mutter von kleinen Kindern immer wieder vorgehalten bekommt, man wäre eine Rabenmutter, nur weil man ein kleines/verschnupftes etc. Kind zur Tagesmutter gibt und zur Arbeit geht, anstatt als "gute Mutter" beim Kind zu bleiben... :-( )

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Leena

Antwort von Suka73 am 04.11.2004, 15:04 Uhr

au toll, in der Firma fang ich an...

Ich darf gar nicht daran denken was passiert, wenn meine Tagesmutter mal akut nicht kann... Ich habe hier echt niemanden weiter, der aufpassen könnte...

Übrigens, ich habe mich mit der Perso so geeinigt, daß mein Gehalt gekürzt wird. Was heißt geeinigt, geht ja eh nicht anders...

LG und danke für die schöne Diskussion
Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@RainerM

Antwort von schnuffel7 am 04.11.2004, 21:45 Uhr

Ich bin der Meinung, daß man an dieser Diskussion recht gut sehen kann, warum in Deutschland so wenig deutsche Kinder geboren werden. Die Einstellung der Deutschen zu Kindern ist (in meinen Augen) grundsätzlich falsch! Sie werden versteckt, dürfen keinen Krach machen, nicht auf dem Hof Fußball spielen, dürfen Mama und Papa nicht vom Arbeiten Abhalten und schon gar nicht der allgemeinen Geldbörse auf der Tasche liegen. Menschen die Kinder bekommen sind automatisch Sozialschmarotzer - die deutsche Gesellschaft (ob nun Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) ist nicht bereit zu honorieren, was es heißt Kinder zu bekommen und zu haben!
Aus diesem Grund mein Einwand!!! Ich bin mir wohl bewußt, daß es im Leben nichts umsonst gibt ... vielleicht können wir in Zukunft festlegen, welchen Rentnern unsere Kinder ihre Rente zahlen. Mir würden da spontan ein paar Menschen einfallen, die leer ausgehen!
Michaela

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Darf man eigentlich ein Kind mit Fieber...

Antwort von CIaudiaUSA am 05.11.2004, 4:05 Uhr

...zur tagesmutter geben? ich meine, wegen ansteckungsgefahr.

hier ist es so, dass kinder mit fieber gleich wieder nach hause geschickt werden vom kindergarten.

ist das bei euch anders?

liebe gruesse von
claudia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Darf man eigentlich ein Kind mit Fieber...

Antwort von schnuffel7 am 05.11.2004, 9:35 Uhr

Das hängt ganz an der Tagesmutter.
Im städtischen Kindergarten darf auch kein Kind mit Fieber bleiben/abgegeben werden.

Michaela

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von RainerM am 05.11.2004, 11:13 Uhr

Hi Schnuffel,
ich weiss nicht ob man an unserer diskussion tatsächlich über die Einstellung zu Kinder schliessen kann.

In anderen Ländern würde man vielleicht solche Fragestellungen in Bezug darauf, wer mein Einkommen weiterzahlen MUSS überhaupt nicht stellen weil das für die Menschen dort vollkommen ausserhalb ihrer Vorstellung steht?! und diese Länder trotzdem vergleichsweise als Kinderfreundlich eingestuft werden....

cu

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.