Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Vera & Kids am 11.08.2003, 15:52 Uhr

Brauch mal eure Hilfe betreffs Umzug, wie weit darf ich??

Hallo!

Ich bin seit kurzem alleinerziehende Mutter, mein Mann sieht die drei Jungs regelmäßig und wir verstehen uns sonst auch eigentlich gut, alles ganz friedlich eben, zum Glück! Nun habe ich aber das Problem das ich gern umziehen möchte. Mein Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht und jetzt meint er, weiter als 50 km bräuchte ich deshalb sein Einverständnis, was ich aber nicht kriege! Kennt sich jemand damit aus? Wie weit darf ich denn nun wegziehen? Hat jemand da nen Gesetzestext für mich oder sonst eine Quelle? Bin für jede Information dankbar!

LG

Vera

 
3 Antworten:

Reiche Dir mal die Hand

Antwort von David Nico am 11.08.2003, 17:17 Uhr

Hallo Vera!

Ich habe im Moment das gleiche Problem, obwohl ich beabsichtige über 400 km weit weg zu ziehen.

Mein Anwalt sagt, durch das gemeinsame Sorgerecht besteht auch Mitsprache beim Aufenthaltsort des Kindes. Es darf dem Elternteil, der sein Besuchsrecht wahrnimmt, nicht zugemutet werden, dafür unzumutmare Wege in Kauf zu nehmen. (Anwaltsdeutsch). Dafür wird tatsächlich die Einverständnis benötigt.

Aber 50 km liegen glaube ich noch durchaus im Bereich des "Zumutbaren" für einen erwachsenen Mann mit Auto, der seine Kinder besuchen will.

Liebe Grüße

Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauch mal eure Hilfe betreffs Umzug, wie weit darf ich??

Antwort von caromama20 am 11.08.2003, 21:34 Uhr

hallo,

du brauchst kein einwilligung dass du irgendwohin ziehst..kann dir keinen gesetzestext liefern nur sagen was mir gesagt wurde..ich wohne jetzt 400km vom KV entfernt und wir haben gemeinsames sorgerecht..er sieht den kleinen einmal im monat für ein ganzes we..anners ists ne zumachen da wir ne die finazellen mittel haben...
du kannst hinziehen wo du willst..nur bedenke dass der KV ein anrecht hat auf die kinnas sehen...bevor du umziehst red mit ihm wie ihr es mit dem besuchsrehct hanadhaben wollt

lg caro ich hoffe ich konnt helfen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauch mal eure Hilfe betreffs Umzug, wie weit darf ich??

Antwort von Rob am 12.08.2003, 0:16 Uhr

Hallo Vera,
auch für Umzüge innerhalb einen kleineren Radius ist Einvernehmen erforderlich.
Leider schreibst du nicht aus welchen Grund du umziehen möchtest.
Wenn dein Mann nicht mit dem Umzug einverstanden ist, kann das Famliliengericht bei wichtigen Gründen sein Einverständnis ersetzen.
Du musst dich dafür an den entstandenen Mehrkosten beteiligen.
Meine persönliche Meinung: im Interesse der Kinder zieht man (glit für beide Elternteile) nicht soweit weg, das regelmässiger Umgang -also mindestens jedes 2. Wochenende- nicht mehr möglich ist.
Gruß, Rob

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.