Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von OpaHanschi am 11.03.2003, 2:19 Uhr

Bitte keine Sorgen machen und keinen Selbstmord begehen...!!!!

Hallo Spatz,

verbieten kann Dir Dein Ex das ersteinmal sowieso nicht, auch wenn viele das gerne hätten :-)

Er kann Bedenken anmelden - berechtigt oder unberechtigt - schlimmstenfalls werden diese von einem Gericht geprüft und dann darüber entschieden. In den meisten Fällen ist es dann so, das solange das Verfahren läuft Dir auferlegt wird, die Kinder nicht aus dem gewohnten Umfeld zu entfernen, sprich: von Heute auf morgen umzuziehen ist nicht ... das hat aber nichts mit einer späteren Entscheidung zu tun!

Du bist keine Sklavin, die an einer Kette gehalten wird - ich unterstelle mal, das Du auch erwachsen genug bist, um für Dich selbst und für die Kinder zu entscheiden, wo für euch das Leben am besten ist - der 'Nachteil' für Dich ist die erhöhte Fürsorge, das der Umgang mit dem KV gewährleistet ist .. wenn Du eine neue Familie gründen willst ist das meist sekundär - solltest Du aber nur wegziehen um den Ex zu entfliehen, könnten sehr grosse Probleme auf Dich zukommen - ganz weit global gesehen *gg*

Eine Frage wirst Du Dir immer stellen lassen müssen und diese auch beantworten können:
WARUM willst Du umziehen und inwieweit verbessert sich dadurch Deine und besonders die Lebenssituation eurer Kinder?

Je mehr Du hier mit 'Ja' antworten kannst (Arbeitsplatz, bessere Schulbildung, neue Familie, Haus statt Wohnung, geringere Arbeitslosenzahlen, KG-Platz und Schulen in der Nähe, Familenbindung Oma Opa usw. wsf.) desto weniger wird jemand was gegen den Umzug haben können!

Viel Glück im neuen Leben
wünscht
OpaHanschi

 
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