Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sused. am 10.01.2003, 16:13 Uhr

bitte helft mir: vaterschaftsaberkennung

hallo, nach so ziemlich langer zeit und sehr viel streß mit meinem ex-freund, der leider immer noch anhält melde ich mich hier bei euch zurück. ich hoffe ihr hattet alle angenehme feiertage und seid gut ins neue jahr gekommen.
vielleicht erinnert sich noch jemand an mich. ihr habt mir damals geraten, mich so schnell wie möglich von meinem ex zu trennen. nach nochmaliger chance meinerseits an ihn, die er wieder nicht ernst genommen hat, da ihm freunde und kiffen usw wichtiger waren/sind habe ich nun endlich einen schlußstrich gezogen. ich war beim jugendamt und habe denen die geschichte, oder eher gesagt einen teil ,davon erzählt. die meinten ich solle erst einmal mit kind versuchen bei freunden oder verwandten unterzukommen. nun bin ich hier bei meinem vater schon fast 6 wochen. ich traue mir einfach nicht, mich wieder mit meinem ex in verbindung zu setzen, da ich angst habe, er könnte mir den kleinen entführen. gesetzlich habe ich das alleinige sorgerecht. er hat sich von seiner seite auch noch nicht beim jugendamt gemeldet um den kleinen zu sehen. er schreibt mir per sms, das er ihn sehen will, aber ich habe per jugendamt abgemacht, das ich möchte, das wenn er ihn sehen will, es nur beim jugendamt geschieht. alleine mit ihm und dem kleinen zu sein, nur der gedanke daran bereitet mir eine art horrorvision. er meint er will mit mir reden um mir zu erklären, warum er immer so viele fehler gemacht hat. ich sehe diese unterredung als zu spät. während unserer beziehung ist er mir jedesmal aus dem weg gegangen, indem er zu freunden gefahren ist, wenn ich mit ihm reden wollte. ich bin nicht stur, habe nur angst! nun habe ich heute eine nachricht bekommen, daß er die vaterschaft aberkannt hat, und es blut fließen wird. weil ich ja nicht mit ihm rede.
kann er das so einfach?-die vaterschaft aberkennen?
ich weiß zu hundert, wenn nicht zu tausend prozent das er der vater ist, da nur er der vater sein kann. bitte helft mir mal. was soll ich denn jetzt machen?
ps.: mein sohn ist jetzt 8einhalb monate alt.

lucas und suse

 
6 Antworten:

Na klar kann er das....

Antwort von OpaHanschi am 10.01.2003, 19:09 Uhr

Hallo Lucas,

JEDER hat das Recht, wenn er betrogen wird, dagegen Rechtsmittel einzulegen das gilt auch für EX Partner :-)

Was passiert ist folgendes:

Er stellt die Behauptung auf, er sei nicht der Vater - Du sagst, er istes...

Also Vaterschaftstest.

a) Er ist der Vater: Er trägt die ges. Kosten und die Unterhaltsforderungen und darf sich bei Dir Entschuldigen

b) Er ist nicht der Vater: Du musst Dich auf eine Betrugsanzeige einrichten mit Rückforderung aller bisher gezahlten Unterhaltsbeiträgen, Ausstattungen und und und. Desweiteren wirst auch noch auf Schmerzensgeld verklagt werden (ca. 5.000 Euro) - Ab diesen Moment hätte Dein Ex aber auch Nix, auch gar nix mehr, zu melden im Bezug auf das Kind!

Fakt bleibt: Er muss aktiv werden und trägtdas Risiko - wie das Verfahren ausgehen könnte weisst Du am besten? Also - locker bleiben, da kannst Du machen gar nichts!

Grüsse
Opa Hanschi

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Re: @Hanschi, grade mal verwirrt bin!

Antwort von Nina3 am 11.01.2003, 7:15 Uhr

Bei einem Bekannten von mir stellte sich raus, dass er nicht der Vater ist. Für die Mutter hatte das keine Folgen. Der "richtige" Vater musste dann in Raten an den "falschen" den gezahlten Unterhalt "abstottern" und natürlich von da an für das Kind aufkommen. Das Kind war aber schon 4 Jahre alt (also geht um ne Menge Geld). Fand ich persönlich ja auch eigenartig!
Anderes Beispiel: Ex-Frau von meinem Freund kassierte eine Weile doppelt Unterhalt (bekam Geld immer bar aber mit Quittung von meinem Freund). Sie rannte aber zum Jugendamt und behauptete sie würde nichts bekommen und kassierte Unterhaltsvorschuss!! Da wir damals sämtliche Quittungen aufgehoben hatten haben wir die ans Jugendamt geschickt, mit der Bitte die Sache zu überprüfen, was nun doppelt gezahlt wurde. Und was passiert? Nichts!! Sie wollten das Geld von meinem Freund zurück und dabei bleibts. Das die Ex-Frau praktisch einen Betrug begangen hat - egal!! Seltsamer Rechtsstaat!

LG Nina

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Re: @Hanschi, grade mal verwirrt bin!

Antwort von lucile am 11.01.2003, 10:40 Uhr

HI Nina3
Wie sagt man so schön:
seltsam, seltsam, Frosch kam, Geld nahm.

Sorry, Dir wird nicht zum lachen sein.
Ich würde Euch raten Euch einen guten Anwalt zu suchen. Das Sozi wird in diesem Fall wohl dort versuchen das Geld zu bekommen, wo es am leichtesten zu erhalten ist.
Scheint eine gar nicht so ungewöhnliche Rechtspraxis zu sein.

Eine Bekannte von mir z.B. wurde kinderlos geschieden. Beide verzichteten auf U-Ansprüche. Sie arbeitet, er rammte sich in den Boden und wurde Soziabhänig.
Das Sozi versuchte mit Schreiben, später mit Druck von ihr den Unterhalt für ihn zu erzwingen.
Post vom Anwalt und die Sache war recht bald erledigt.

Leider gilt hier wohl das Prinzip:
Gutmütigkeit ist auch ein Teil der Liderlichkeit.

Ich wünsch' Euch Glück
Heike

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Re: bitte helft mir: vaterschaftsaberkennung

Antwort von RainerM am 11.01.2003, 15:26 Uhr

Hi sused.,
was mir nicht klar wurde ist, ob er die Vaterschaft schon anerkannt hatte?!

Hatte er sie anerkannt, dann hat ER ein Problem, denn dann kann er nicht ohne triftigen, nachvollziehbaren und beweisbaren grund die Vaterschaft anfechten.

Er kann sie "anfechten", aber NICHT "aberkennen", das gibt es nicht!

Kann er keine nachvollziehbare Gründe vorbringen, wird die Klage abgewiesen, so schnell kann er nicht gucken!

Übrigens ist alles für die Mutter "ungefährlich", es gibt ein Urteil, dass man die Mutter bei einer falschen Vaterschaft nicht in Regress nehmen kann, wohl aber - wie Nina3 auch erzählt - den wahren Vater, so er auffindbar ist.
Ist er nicht auffindbar, bleibt der Scheinvater mit den Kosten im Regen.... auch nicht besonders gerecht, oder?

Wurde die Vaterschaft NICHT von ihm anerkannt, dann kann er sich zwar weigern, die Vaterscahft freiwillig anzuerkennen, aber dann wird vom Jugendamt eine Vaterschaftsfeststellung ebtrieben.
Dann wird er noch ein paar Mal aufgefordert, zu unterschreiben, bzw an einem Vaterschaftstest mitzuwirken, tut er es nicht, wird er zwangsweise Vorgeführt... dann klingelt die Polizei um halb 6 morgens an seiner Türe.

Lass dich nicht einschüchtern, geh zum Jugendamt!

Gruss

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na na Rainer....

Antwort von OpaHanschi am 11.01.2003, 20:40 Uhr

Wenn die Muter wusste, das das Kind niemals vom angeblichen Vater sein konnte ist das mit Regress so eine Sache - 'Vorsatz' muss bei Betrug nachgewiesen werden - das im Einzelfall zu beurteilen obliegt einem Richter/Staatsanwalt .....

Wichtig für Väter ist nur zu wissen, das von dem Beginn des Zweifels an eine Frist von 3 Jahren beginnt in der er die Vaterschaft widersprechen kann - dannach gilt das Kind als angenommen, egal, ob er nun der Vater ist oder nicht!

Grüsse
OpaHanschi

PS. Für alle solche Sachen gilt natürlich: Ohne Kläger kein Beklagter d.h. wenn keine Betrugsanzeige gestellt wird oder auf Schadensersatz o.ä. geklagt wird, wird natürlich keiner vorn Kadi gezerrt - das ist auch ein Teil unseres Rechtssystems!

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Nein, wirklich nicht, man könnte ihr nichts... oT

Antwort von RainerM am 13.01.2003, 8:10 Uhr

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