Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabrina1977 am 18.02.2003, 14:15 Uhr

bin sauer

Hallo,
war eben beim Sozialamt und die fragten mich dann, warum ich denn Sozialhilfe beantragen wolle. Ich erklärte dem Typen, das ich alleinerziehend bin und deshalb nicht arbeiten gehen kann, Vivian ist vom 10.12.02.
Da meinte er zu mir, das mein Ex mir niht unterhaltspflichtig sei, nur meiner Tochter und das ich doch erst mal meine Sparbücher platt machen muss. Ok, das war mir auch klar, das ich zuerst vom gesparten Leben muss, aber das mein Ex Freund so ungeschoren davon kommt... Ich habe eben ne Mail von irgend einer Beratungsstelle bekommen ( alleinerziehende Mütter und Väter ) und die schrieb mir, das er Unterhalt für mich zahlen müsse! Was denn jetzt? Wer kann mir helfen? Was ist denn jetzt richtig????
LG eine recht verwirrte Sabrina

 
7 Antworten:

Rainer kann bestimmt helfen?!

Antwort von aprilscherz2000 am 18.02.2003, 14:29 Uhr

Aber dein Kerl verdient genug und somit würd er ein wenig abdrücken müssen für dich.Ich glaub áuch nicht das er nur den Mindestsatz für Vivian zahlen muß.

Sabrina-mir fehlt noch deine Telefonnummer!

Und wie siehts aus mit Babyschwimmen nach Ostern?

Gruss
Christiane mit 10Tage altem Thorben

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Schlimm

Antwort von Richie am 18.02.2003, 18:16 Uhr

Hallo Sabrina,

laß dich nicht ins Bockshorn jagen.
Der KV muß dir 3J. Betreuungsunterhalt
bezahlen. Für die Zeit, in der er keinen Unterhalt fürs Kind zahlt, steht dir von der Unterhaltsvorschußkasse Unterhaltsvorschuß
fürs Kind zu. Geh zum Jugendamt und
beantrage Beistandschaft für dich und dein
Kind und laß dich beraten.
Alles Gute Richie

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Noch was

Antwort von Richie am 18.02.2003, 18:21 Uhr

Hallo Sabrina,

ich glaub bis zu 1000,-€ brauchst du
Sparbücher nicht anzuasten.
Hast du Erziehungsgeld beantragt?
MfG Richie

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Notgroschen kannst du behalten!

Antwort von Rob am 18.02.2003, 19:01 Uhr

Hallo Sabrina,
der Vater des Kindes ist 3 Jahre auch dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Ob er natürlich genug verdient das auch etwas bei 'rum kommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Auch bist du nicht verpflichtet bis zum letzten Pfennig alles ersparte einzusetzen. Ich habe mal kurz in Google "Sozialhilfe" und "notgroschen" eingegeben, kam zum Rseltat das du mit KInd in altem Geld DM3000,- als Notgroschen behalten darfst.
Gruß, Rob

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Re: bin sauer

Antwort von sunnymausi am 19.02.2003, 14:35 Uhr

du und dein kind haben anspruch auf unterhaltsgeld vom kindesvater.
du bis zu 3jahren und dein kind ja sowieso.
warum sie es nicht wenigstens ausgerechnet haben, die hilfe zum lebensunterhalt finde ich eine frechheit.
auf jedenfall könnte ich mit vorstellen, das du anspruch auf einmahlige hilfen hast.

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Re: bin sauer

Antwort von SingleMami27 am 19.02.2003, 15:42 Uhr

Hallo,

also ich hab gehört, wenn man verheiratet war und noch nicht arbeiten gehen kann, da das Kind noch zu klein ist,muß der Mann auf jedenfall für die Frau auch zahlen.Und das kann bis zum 12 Lebensjahr des Kindes gehen. Wenn man allerdings nicht verheiratet war, gilt dies auch, aber nur bis zum 3 Lebensjahr des Kindes.

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Herzlichen Glückwunsch!

Antwort von RainerM am 20.02.2003, 11:45 Uhr

Kaum ist man ein paar Tage nicht hier, schon krabbelt hier noch mehr "Kleinzeug" herum :o)))

Herzlichen Glückwunsche nachträglich, ich hoffe, dass ihr eine schöne Zeit zusammen haben werdet ;o)

Zum Thema:
Natürlich ist der Vater unterhaltspflichtig, egal ob verheiratet, oder nicht, allerdings nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit.
Einige hinterwäldlerische Sachbearbeiter haben das noch immer nicht mitbekommen.....

Warum von dem Vater so herabsetzend geredet wird, weiss ich jetzt nicht, ich hoffe aber, dass sich die Spannungen noch geben werden.

Bye

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