Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von wirzweibeide am 01.11.2005, 14:27 Uhr

Beweisen das man das alleinige Sorgerecht hat?

Hallo, habe da mal eine Frage, wollte heute auf der VB ein Sparkonto für meinen Zwerg eröffnen.Seine Geb.urkunde ist klar, meine Daten haben sie und nun wollen Sie die Geb.urkunde vom Vater dazu. Auf meine mitteilung das ich an die nicht rankomme, betretenes Schweigen. Und die Frage, ob ich irgendwie nachweisen kann, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
Kennt das jemand? Ich glaube ich kann es nicht.
Vielleicht hat jemand Erfahrung und weiß was die von mir wollen.
Danke für eure Postings.

Grit und Tom

 
7 Antworten:

Re: Beweisen das man das alleinige Sorgerecht hat?

Antwort von bikermouse66 am 01.11.2005, 14:38 Uhr

Hallo,

ist ganz einfach. Ruf beim JA an und die schicken Dir eine Bescheinigung.

Laut neustem EU-Gesetz muß man sowas leider vorlegen :-(

LG
mousy

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neues Gesetz??

Antwort von aprilscherz2000 am 01.11.2005, 17:02 Uhr

Mußte ich schon vor 5 Jahren bei Philipp.


Gruss Chrissie

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Re: neues Gesetz??

Antwort von corsachen990103 am 01.11.2005, 19:12 Uhr

guten abend

na da weiss ich ja was ich nächstens vor mir hab aber ich dachte das urteil reicht ?

liebe grüsse tanja

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Re: neues Gesetz??

Antwort von bikermouse66 am 01.11.2005, 19:27 Uhr

Hallo Chrissie,

viele Banken haben das gefordert, aber es war keine Pflicht. Nach den Eu-Regeln MÜSSEN sie es jetzt tun. Selbst für einen Bausparvertrag muß man nun entweder die Bescheinigung des Ja oder eben die zweite Unterschrift haben. Da kämpfe ich grad für Fluse. Wenn der Herr nicht bereit ist zu erscheinen, werde ich die Unterschrift durch das Gericht ersetzen lassen. Er ist absolut nicht kooperativ und blockt leider alles ab. Da bleibt kein anderer Weg und das gem. Sorgerecht ist mehr als hinderlich.

LG
mousy

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Re: Beweisen das man das alleinige Sorgerecht hat?

Antwort von DunkleTaube am 01.11.2005, 20:05 Uhr

Meine Bank war mit einer eidesstattlichen Versicherung einverstanden. Der Bankangestellte neinte, bis das Jugendamt da mal in die Puschen kommt, geht das so schneller, weil sofort vor Ort.

Liegt vielleicht aber auch dran, dass unser JA keinen guten Ruf hat, und es Wochen dauert, ehe man schriftliche Antworten bekommt.

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Re: Beweisen das man das alleinige Sorgerecht hat?

Antwort von spiky73 am 01.11.2005, 21:20 Uhr

hallo,

also, das mit der negativbescheinigung vom jugendamt ist mir auch bekannt. die wird innerhalb kürzester zeit ausgestellt und zugeschickt.

allerdings hätte ich denen was nettes erzählt, wenn die da mit geburtsurkunden vom vater und sonstigen harzkrämern angefangen hätten. das wär ja noch schöner. (wo soll man die überhaupt herzaubern?)

liebe grüsse,
martina

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Re: Beweisen das man das alleinige Sorgerecht hat?

Antwort von riut46 am 02.11.2005, 0:27 Uhr

Ich habe am Weltspartag für jedes der beiden Kinder ein Sparkonto angelegt. Da mir auch die Unterschrift der KM (das tue ich mir nicht an)gefehlt hat, lasse ich sie erstmal auf meinen Namen laufen.

Jetzt kommt der Haken an der Sache. Wegen der Mietschulden und Räumungskosten die von der KM in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung verursacht wurden, muß ich diese Woche zum AG wegen der EV. Mal sehen was die dann zu den beiden Sparkonten sagen, Einlage sind je 20,- Euro.

So greift eins ins andere auch so eine scheinbar harmlose Unterschrift!

Roland

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