Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Niklasmam am 27.11.2003, 22:43 Uhr

Betreuungsunterhalt???

Hallo,
habe gerade gelesen, dass es Betreungsunterhalt für alleinerziehende Mütter gibt? Habe einen zehn Wochen alten Sohn für den mein Exfreund 191 Euro Unterhalt zahlen muss. Er verdient etwas über 1200 Euro. Ich lebe momentan vom Kindergeld, Erziehungsgeld und Kindsunterhalt. Kann ich auch noch Unterhalt bekommen und wenn ja, wie kann ich den "einklagen"?
Danke im Vorraus für Eure Hilfe!

Viele Grüße
Kirstin

 
9 Antworten:

Re: Betreuungsunterhalt???

Antwort von anna33 am 27.11.2003, 23:03 Uhr

Hallo, schön, dass ich auch jemanden helfen kann. Ihr seid wohl nicht verheiratet gewesen??? Voraussetzung für diesen Betreuungsunterhalt ist jedoch, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt habt. Der Unterhalt steht Dir bis zum 3. Lebensjahr Deines Kindes zu, denn dann kannst Du das Kind in den Kindergarten geben und wieder arbeiten. Von 1.300 Euro müssen dem Vater ca. 800 Euro Selbstbehalt zum Leben bleiben, den Rest müsste er dann evtl. an Dich abtreten, so müsst es gehen, erkundige Dich mal bei einer Rechtsberatungsstelle oder beim Jugendamt!!!! Viel Glück!!!!

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Soviel ich weiss,

Antwort von karinundlukas am 28.11.2003, 0:36 Uhr

muss man dafuer nicht in einer eheaehnlichen Gemeinschaft gelebt haben.

Ist eigenlich nur von seinem Einkommen und seinen sonstigen Verpflichtungen abhaengig (z.B. Zahlungen an weiter Kinder, Unterhalt an Ex-Frau...).

Wenn dein Ex-Freund keinen anderweitigen Verpflichtungen hat muesstest Du von seinen 1300 Euro den KU abziehen und von den verbleibenden 1110 noch "Auslagen fuer die Arbeit" dann den Selbsterhalt (in dem sind so um die 360 Euro Miete enthalten, falls er mehr zahlt musst Du das dazurechnen, ausser die Wohnung ist fuer ihn nicht "angemessen").

Der verbleibenden Anteil wird halbiert....meinst Du davon kannst Du wirklich leben? Zieh wegen den paar Euro lieber nicht vor Gericht...macht nur das Verhaeltnis kaputt (oder noch kaputter?) und bringt Dir nicht wirklich finanzielle Entlasstung (wird z.B. meines Wissens bei Sozialhilfe mit angerechnet).

Karin

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Wenn Du Sozialhilfe erhälst, fordert das Sozialamt schon die Unterlagen von ihm an und prüft das ganze. Wenn er was zahlen muß, fordert dies das Sozialamt gleich von ihm. Gruß Sibs ot

Antwort von sibs am 28.11.2003, 6:36 Uhr

sisb

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Hab Unterhalt bekommen....

Antwort von bikermouse66 am 28.11.2003, 8:41 Uhr

Minibikers KV mußte für mich Unterhalt zahlen. Von seinem Gehalt müssen ihm 840 Euro als Selbstbehalt bleiben. Also zunächst werden die 192 Euro für den Kindesunterhalt angerechnet. Danach wird geschaut, ob er sonstige Unterhaltsverpflichtungen hat wie weitere Kinder, Ehefrau usw. Hat er nicht, werden seine Schulden betrachtet. Es zählen die Schulden, die zur Zeit der Unterhaltspflichtigen Zeit vorhanden sind. Was dann noch übrig bleibt, steht Dir zu. Da er nicht grad viel verdient, wird das auch nicht viel sein.

So und nun klargestellt: Ihr müßt NICHT in einer eheähnlichen Gemeinschaftgelebt haben. Wenn Di Sozi bekommst und Du den Vater angibst, kann er zu Teilrückzahlungen herangezoegen werden, ABER meist sind die Sozis so überarbeitet, daß es da zu einer Überprüfung gar nicht kommt. Minibikers KV mußte angeblich laut Sozi nichts zahlen, aber nach meiner Klage eben doch. Allerdings war mir das verhältnis ziemlich wurscht, denn er benimmt sich eh wie ein "!§&%$& und daher war es mir peng und schließlich muß ich zusehen wie ich mit dem Kind finanziell klarkomme.

LG
mousy

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SB beträgt 1000Euro gegenüber der Mutter, gegenüber minderj. Kinder 840

Antwort von RainerM am 28.11.2003, 9:16 Uhr

:o)

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Erstmal vielen Dank! Habe noch Fragen...

Antwort von Niklasmam am 28.11.2003, 22:02 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Antworten.
Wißt Ihr wo ich mich am besten genauer informieren kann? Der Unterhalt für unseren Sohn wurde ja vom Jugendamt geregelt, finde es komisch, dass mir dort niemand etwas über Betreuungsunterhalt gesagt hat.
Wir haben nicht zusammengelebt, aber so wie ich das jetzt aus Euren Antworten gelesen habe, spielt das auch keine Rolle.
Wie ist das mit dem Selbstbehalt? Weiß nicht wieviel er genau verdient, weiß nur zwischen 1200 und 1300 Euro.
Finde es würde sich auch lohnen zu klagen, wenn ich unter 100 Euro bekommen würde. Es ist ja alles so teuer...
Um unser Verhältnis ist es mir egal, das ist eh unter aller Würde, da er den Kleinen nicht wollte (Tropi) und ihn auch nur einmal kurz im Krankenhaus gesehen hat.Na ja, mal schauen was ich jetzt mache. Aber nochmals vielen Dank für Eure Antworten!!!

Liebe Grüße
Kirstin und Niklas

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Re: Betreuungsunterhalt???

Antwort von maiglöckchen am 29.11.2003, 13:49 Uhr

Hallo!
Der Vater meines Sohnes verdient so ca. 1300 Euro und müßte (neben dem Kindesunterhalt von 171 Euro) noch 195 Euro für mich zahlen. Wir waren nur kurz zusammen und haben auch nicht zusammen gelebt, trotzdem steht mir das zu. Wir haben uns auf eine Zahlung von 120 Euro geeinigt, weil ich nicht vor Gericht ziehen wollte und er wohl nicht mehr zahlen kann. Und ich komme soweit klar, daß ich mit den 75 Euro weniger leben kann. Aber ich würde mich erkundigen, dir steht auf jeden Fall was zu!
LG,
Beate

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Re: Erstmal vielen Dank! Habe noch Fragen...

Antwort von RainerM am 01.12.2003, 8:28 Uhr

Hollo,
also das Jugendamt ist tatsächlich nicht dafür zuständig, denn das hat ja die Aufgabe, dem Kind Beistand zu leisten und das Verhältnis zwischen den Eltern untereinander besser mit Abstand zu sehen.

Du kannst dich zB bei ProFamilia beraten lassen, etc.

Da du bei den EInkommensverhältnissen des Vaters sowieso auf Sozialhilfe angewiesen bist, ist es besser, wenn du dich glaich an die wendest und damit geht der Anspruch an Betreuungsunterhalt auf das Amt über.

"Finde es würde sich auch lohnen zu klagen, wenn ich unter 100 Euro bekommen würde. Es ist ja alles so teuer... "

Die Rechnung geht nicht auf, da jeder Cent Unterhalt auf die Sozialhilfe angerechnet wird.
Wenn du also klagen solltest und tatsächlich 100Euro beir rauskommen, dann wird das Sozialamt seine Leistungen entsprechend kürzen.

Gruss

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Du hattest grosses Glück...

Antwort von RainerM am 01.12.2003, 8:36 Uhr

... dass sich der Vater entweder nicht erkundigt hatte, oder aber des lieben Friedens wegen mehr zahlt, als er muss.

Bei 1300Euro (gemitteltes) Nettoeinkommen würde die Rechnung für den Betreuungsunterhalt nämlich vor Gericht folgendermassen aussehen:

1300Euro Netto
-269Euro Tabellenwert Kindesunterhalt
-65Euro berufsbedingte Aufwendungen (5%)
-1000Euro Selbstbehalt des Vaters gegenüber der Mutter(düsseld.Tabelle. Anmerkung D2)
-------------
-34Euro,

und damit wäre der Vater nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet gewesen.

cu

PS Zahlbetrag für den Kindesunterhalt wäre bei dem Einkommen 192Euro, bis maximal zum Selbstbehalt

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