Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sibs am 25.03.2004, 13:51 Uhr

Besuchsrecht

Hallo,

also ich finde es auch ein wenig viel auf einmal, wenn er von vier Wochen besuchen auf zwei Wochen über Nacht wechseln will. Vielleicht könnt Ihr Euch ja auch erstmal anders einigen. Z.B. Aller 4 Wochen über Nacht und dazwischen an einem WE noch mal ein Tag zum Besuchen. Das ne Weile machen und dann aller zwei Wochen über Nacht.

Erkundige Dich am besten mal beim Jugendamt. Die beraten Dich da auch ziemlich ausführlich und geben eigentlich recht gut Ratschläge.

LG Sibs

 
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