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Geschrieben von Chrisma66 am 05.08.2004, 12:01 Uhr

Besuchspflicht

Ich habe ein Problem und weiss so langsam nicht mehr wie ich mich verhalten soll. Es geht nicht um ein Besuchsrecht, eher um eine Besuchspflicht...
Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt. Die Trennung ging einigermassen problemlos von statten, ohne Streit. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, den er m.E. zwar liebt, sich aber NULL um ihn kümmert. Wenn ich ihn nicht anrufe und sage „willst du nicht mal wieder was mit deinem Sohn unternehmen..“ läuft gar nichts. Haben wir einen Termin ausgemacht, kann es sein, dass er einen Tag vorher absagt, bzw. am vereinbarten Termin gar nicht erscheint. Ich kann meinen Sohn (4) somit NIE auf den Besuch seines Papas vorbereiten, da er sehr unzuverlässig ist.
Wie würdet ihr euch verhalten? Soll ich ihn weiter dazu zwingen Kontakt zu seinem Sohn zu halten? Eine Freundin meinte sogar, ich kann ihn per Gesetz und vor Gericht dazu verpflichten, Umgang mit seinem Sohn zu haben.
Nur, ist das wirklich im Wohle des Kindes??? Wenn Papa nicht will oder kann? Zur Erklärung: mein Mann ist psychisch krank, er leidet unter Borderline u. Depressionen...
Vielen Dank für eure Meinungen

 
5 Antworten:

Re: Besuchspflicht

Antwort von Murmeline am 05.08.2004, 15:39 Uhr

Hallo! Auch wenn es für Dich traurig klingt, besteht meines Wissens die einzige wirkliche Pflicht für den Kindesvater in der Unterhaltszahlung. Bezüglich des Umgangs hat er ein Umgangsrecht, aber keine Umgangspflicht. Sorry, dass ich Dir nichts erfreulicheres schreiben kann!

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Re: Besuchspflicht

Antwort von Leena am 06.08.2004, 8:00 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß, ist es aus Sicht des Kindes ein "Umgangsrecht", d.h. das Kind hätte das Recht auf Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil, und somit wäre dieser Elternteil verpflichtet, das Recht des Kindes zu wahren - so gesehen besteht also wohl schon eine "Umgangspflicht" hier für den Vater. Ist aber natürlich eine ganz andere Frage, inwieweit es dem Kindeswohl dient, wenn der Vater den Umgang nicht möchte oder nicht (angemessen) wahrnehmen kann.

Der Vater meines Kindes ist auch psychisch krank (Depressionen), und teilweise sind die Zustände da schon sehr arg, und ich würde auf keinen Fall wollen, dass mein Kind davon wirklich etwas mitbekommt. Ich habe schon größte Probleme, mit manchen Erscheinungen umzugehen, und dabei weiß ich zumindest einigermaßen, was ich davon auf seine Krankheit zurückzuführen habe. Auf mein Kind, da bin ich mir sicher, würde vieles arg verstörend wirken. Bei uns besteht kein Kontakt zwischen Vater und Kind, er will keinen, und ich versuche auch nicht, ihm das Kind hinterher zu tragen, um es mal so auszudrücken. Das Kind weiß, sein Vater ist krank und kann sich nicht kümmern, und mit dieser Tatsache scheint das Kind auch recht gut und offen umgehen zu können. Allerdings ist auch der Unterschied, dass mein Kind seinen Vater gar nicht kennt, nur aus Bildern und Erzählungen, da unsere Beziehung schon während der Schwangerschaft beendet wurde, da die Situation (auch aufgrund seiner Krankheit) etwas extrem geworden war...

Ich denke, es kommt auch darauf an, ob das Kind ein Bedürfnis hat, den Vater zu sehen, und wie es mit der Krankheit des Vater klar kommt bzw. umgehen kann bzw. ob sich aufgrund der Krankheit konkrete Gefährdungen für das Kind ergeben. Wenn nicht, würde ich schon versuchen, den Kontakt zum Vater nicht zu sehr einschlafen zu lassen, auch wenn´s eben nicht "jedes 2. WE" oder so sein kann, wenn doch - naja, wohl versuchen, dem Kind die Situation zu erklären, dass der Vater eben sich derzeit nicht kümmern kann, er es aber trotzdem liebt, und eben viel vom Vater erzählen, Bilder zeigen, ihn wenigstens irgendwo im Leben des Kindes noch präsent sein lassen... Auch wenn das oft einfacher gesagt als getan ist! Zumindest mein Kind (etwas älter als Euer Sohn) blockt mittlerweile bei Gesprächen über den Vater oft ab - und irgendwann kommt das aus heiterem Himmel plötzlich eine Nachfrage, ganz konkret, und wenn ich die Frage beantwortet habe, weicht der Nachwuchs dem Thema wieder aus... manchmal ist alles nicht so einfach. :-(

Viele Grüße,
Leena

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Re: Besuchspflicht

Antwort von Murmeline am 06.08.2004, 8:28 Uhr

Ich glaube, das "Umgangsrecht des Kindes" wird hier fehlinterpretiert! Ich denke, es besagt lediglich, dass die Mutter, bei der das Kind lebt, dem Kind den Kontakt zum Vater nicht verwehren bzw. Steine in den Weg legen darf, was ja vielfach geschieht, wenn die Mutter nach einer Trennung/Scheidung ihre eigene Wut auf den Ex über das Kind austrägt und das Kind als Druckmittel einsetzt.
Man kann den Vater jedoch nicht zum Umgang zwingen. Wäre ja auch nicht im Sinne des Kindes, wenn er quasi "in Handschellen zum Treffen geführt werden müsste";-)

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Re: Besuchspflicht

Antwort von Leena am 06.08.2004, 11:15 Uhr

Hallo,

seit der Reform des Kindschfatsrechts zum 01.07.1998 gibt es das gesetzlich festgeschriebene Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, daraus ergibt sich unmittelbar auch die Pflicht beider Eltern auf Umgang mit dem Kind. Ein getrennt lebender Vater ist somit wirklich gesetzlich zum Umgang verpflichtet. Ist keine Fehlinterpretation! ;-)

Dass die Mutter, bei der das Kind lebt, ihrerseits verpflichtet ist, dem Kind (!) den Kontakt zum Vater nicht verwehren bzw. erschweren darf, stimmt aber natürlich auch.

Ob es allerdings Sinn macht, wenn man versuchen wollte, einen umgangsunwilligen Elternteil zwangsweise zum Umgang zu verpflichtet, und ob das wirklich dem Kindeswohl dienlich wäre, ist eine andere Frage...

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Re: Besuchspflicht

Antwort von Sunny1973 am 07.08.2004, 1:21 Uhr

Hallo,

ich kann Dir leider nicht sagen, ob Pflicht oder nicht, ABER ich habe genau davor Angst im Falle einer Trennung von meinem Mann. Bzw. dass er sich nicht angemessen um seinen Sohn kümmert (Papa vorm PC und Kind allein beschäftigen lassen, oder einfach zur Oma "abschieben" die gleich nebenan wohnt z. B.)

Diesen "Gedanken" habe ich mal meiner Psychotherapeutin mitgeteilt und diese sagte zu mir (unser Sohn ist allerdings "erst" 20 Monate alt), daß sowas nicht mein Problem sein sollte, denn das ist das Problem des Vaters und der es dann auch zu spüren bekommt, wenn das Kind sich äussern kann (nein ich möchte nicht zu Papa, da ist's mir zu langweilig etc.). Der Vater macht sich selbst alles kaputt und da hat sie irgendwie auch Recht. Dann würde ich es eher "einschlafen" lassen, damit unser Sohn nicht unnötig unter diesen "Unregelmässigkeiten" leidet.

Ich hasse ja nichts mehr, als wenn ein Erwachsener (bei uns z. B. die Oma) sagt: "Wir fahren da und da hin" und am selben Abend, ich habe unserem Sohn diesen Ausflug angekündigt, wird gesagt: "Ätschibätsch wir fahren doch nicht".... Ich finde sowas unfair, denn das Kind freut sich doch auch darauf und wir enttäuscht. Dann lieber gar nichts sagen!

Liebe Grüße
Sunny

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