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Geschrieben von schnaggel am 15.05.2003, 23:34 Uhr

Berechnung für Sozialhilfe - wer entwirrt den Knoten in meinem Kopf??

Hallo zusammen,

ich habe da mal ne Frage zum Thema Sozialhilfeberechnung für meine Tochter und mich.
Mein Freund und ich werden uns nächsten Monat trennen und ich werde dann für mich und meine 14 Monate alte Tochter Sozialhilfe beantragen. Nun habe ich heute im Internet eine Seite gefunden, wo ich vorab schon mal ausrechnen konnte, was ich (in etwa) vom Amt bekommen würde.
Mein Freund möchte für die Kleine aber gerne mehr Unterhalt zahlen, als er lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen müßte.
Ich frage ich mich aber, inwiefern sich das dann auf die Sozialhilfe auswirkt.
Wenn er jetzt sagen wir mal 200,-- Euro mehr Unterhalt für die Kleine zahlen würde, dann fällt sie ja eigentlich aus dem Sozialhilfeanspruch raus. Kann ich dann evtl. nur für mich Sozialhilfe beantragen, oder ist sie mir dann mit ihrem Geldüberschuss "unterhaltspflichtig", weil wir in ja alles aus einem Topf bezahlen.

Ich schätze mal, das sich der eine oder andere jetzt vor den Kopf schlagen wird , aber je mehr ich versuche mich zu informieren, um so verwirrter bin ich ;-O
Antwortet bitte trotzdem.

PS. Irgendwo habe ich gelesen, das die Eltern einer alleinerziehenden Sozialhilfeempfängerin erst dann unterhaltszahlungsmäßig mit veranlagt werden, wenn das Kind 6 Jahre alt ist; ich finde den Link aber nicht mehr.

Viele Grüße
Schnaggel

 
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