Geschrieben von RainerM am 29.06.2005, 16:01 Uhr |
Beistandschaft beim Jugendamt
hi,
die Beistandschaft lässt sich für minderjährige Kinder einrichten.
Ab Volljährigkeit ist dann das Kind selber zuständig.
Vor- und Nachteil ergeben sich in der Regel durch den/die SachbearbeiterIn, denn mit dessen Einstellung steigt oder fällt die Qualität.
Gruss
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- Beistandschaft beim Jugendamt - Sandr@1974 29.06.05, 10:01
- Re: Beistandschaft beim Jugendamt - Fuzzi85 29.06.05, 13:05
- Re: Beistandschaft beim Jugendamt - RainerM 29.06.05, 16:01
- Re: Beistandschaft beim Jugendamt - Sandr@1974 29.06.05, 21:01
- noch eine pro Meinung - Suka73 30.06.05, 9:42
- Re: noch eine pro Meinung - hekse 30.06.05, 21:17
- noch eine pro Meinung - Suka73 30.06.05, 9:42
- Re: Beistandschaft beim Jugendamt - Sandr@1974 29.06.05, 21:01