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Geschrieben von LaLoba am 14.08.2005, 19:29 Uhr

Beistandschaft Jugendamt

Hallo zusammen,
ich habe gehört das man beim Jugendamt eine Beistandschaft bekommen kann. Ist es richtig das die sich dann um die Anerkennung der Vaterschaft und den Unterhalt kümmern?
Bin im 6.Monat Schwanger und bin ohne Partner. Habe ich bzw. mein Kind auch Anspruch auf Unterhalt wenn der Vater keine Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt sondern nur eine Duldung?

Liebe Grüße Nadine

 
4 Antworten:

Re: Beistandschaft Jugendamt

Antwort von monavb am 14.08.2005, 20:06 Uhr

Hi Nadine,

geht mir auch so, bin im 8.Monat ohne Partner.
Ich habe mich dazu entschlossen nach der Geburt zum JA zu maschieren zwecks Vaterschaft.
Ja, richtig, die kümmern sich dann um alles, du must natürlich deine Angaben machen.
Wie das ist wegen der Duldung, hab ich keine Ahnung.Natürlich hat dein KInd Anspruch auf Unterhalt, wenn das mit dem KV nicht zu klären ist erstmal Unterhaltsvorschuss.

VlG
und noch eine schöne ruhige SS !!
Simone

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Re: Beistandschaft Jugendamt

Antwort von VeraundZoé am 14.08.2005, 20:26 Uhr

Hi,
also bei mir ist die Situation etwas anders aber ich bin aufjedenfall froh dass ich die Beistandsschaft habe. Bei mir ist das Problem wg. Unterhalt für die Kleine da mein Noch-mann nicht regelmässig bezahlt, ich bekomme inzwischen Unterhaltsvorschuss u. selbst wenn er wieder zahlen möchte läuft es erstmal übers Amt, zur Sicherheit. Dann ärgern nämlich die sich mit ihm rum und nicht ich.
Und ich finde, meine Berater hier sind sehr, sehr nett.

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Mach das!

Antwort von Tiziana30 am 14.08.2005, 20:56 Uhr

Hallo Nadine,

eine Beistandschaft ist nur zu empfehlen! Ich bin auch seit der Schwangerschaft alleine, anfangs hat sich mein Rechtsanwalt um das Ganze gekümmert, weil ich gleichzeitig die Scheidung eingereicht habe, aber als das mit der Scheidung erledigt war, habe ich die Beistandschaft des Jugendamtes in Anspruch genommen, und die kümmern sich wirklich um alles! Ich bekomme immer alle Briefe, die sie an meinen Ex-Mann schicken, in Kopie zugeschickt, und ich werde über jede Änderung informiert.
Das mit der Duldung hat übrigens keinen Einfluß auf die Unterhaltspflicht, meiner hatte auch nur eine Duldung, aber zahlungspflichtig ist er von Anfang an.

Viel Glück und alles Gute,

Tiziana

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Re: Beistandschaft Jugendamt

Antwort von Fabian 4 am 15.08.2005, 0:21 Uhr

Hallo,
wenn ich dir einen guten Tipp geben darf dann mach das mit dem unterhalt nur übers Jugendamt. Ich habe selber große Probleme weil der Vater das Kind nicht sehen und auch keinen Unterhalt zahlen will.

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