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Geschrieben von flyingdarkness am 08.11.2003, 19:16 Uhr

Beihilfe zur Klassenfahrt

Hallo Ihr! Ich schreib zum ersten Mal in diesem Forum, da ich, trotzdem ich verheiratet bin, bei meinen großen alleinerziehend bin. Habt Ihr eventuell ne Ahnung, wie es ist, ob der KV zu einer Klassenfahrt (es geht dabei um die Schulabschlussfahrt meines Sohnes in Klasse 10, also eigentlich was besonderes) einen gewissen Zuschuss zahlen muss, auch wenn er seiner Unterhaltsleistung nachkommt? Oder kann man so was eventuell auch beim Soz.amt beantragen? Muss dazu sagen, dass auch meine Tochter nächstes Jahr (Jan.)von der Schule aus ein Skilager besuchen muss und mir beide Fahrten (160 im Jan. und 185 im Sep jeweils ohne Taschengeld) einfach zuviel sind. Würde ja auch ggf. Betrag vom Soz.amt später zurückzahlen, wenn ich ab Okt. wieder arbeiten gehe. Hab ich ne Chance oder wird dabei das Einkommen meines Mannes, der ja nix mit den beiden Großen zu tun hat, angerechnet? Bin selber noch in Erz.zeit bis Okt.04. Vielen Dank schon mal für eure Antworten! LG fly

 
2 Antworten:

Re: Beihilfe zur Klassenfahrt

Antwort von Nina3 am 10.11.2003, 7:31 Uhr

Huhu!

Ohne jetzt groß aus eigener Erfahrung sprechen zu können. Ich erinner mich dran, dass unser Klassenlehrer damals jedes Mal betonte, wenn jemand aus Kostengründen nicht mitfahren könnte, dann sollen sich bitte die Eltern an ihn wenden. Denn das käme nicht in Frage, dass jemand "nur" wegen Geld verzichten müsse. Ich kann dir nicht sagen, wie genau das dann ablief. Ob es da irgendwelche Zuschüsse gab, oder ob es intern geregelt wurde, dass die Eltern das Geld abzahlen konnten - keine Ahnung. Aber vielleicht rufst du erst mal beim Lehrer an? Wenn du das nicht möchtest, würd ich auf jeden Fall beim Sozialamt einen Antrag stellen, dass ein Teil der Kosten übernommen wird.


LG Nina

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Re: Beihilfe zur Klassenfahrt

Antwort von spiky73 am 11.11.2003, 5:49 Uhr

hallo,

wollte auch noch schnell was dazu sagen:

bei uns in frankfurt läuft es so, dass das sozialamt die antragsteller (bzgl. klassenfahrt) erst mal zum stadtschulamt schickt, wegen einer beihilfe zur klassenfahrt.

soweit ich weiss, wird das nicht direkt beim stadtschulamt beantragt, sondern läuft über den klassenlehrer/sekretariat der schule.

das geld muss in jedem fall vorgelegt werden, denn das stadtschulamt zahlt in jedem fall erst rückwirkend. auch bekommt man nie den vollen betrag erstattet, ich glaube max. die hälfte.

und mit dem bescheid des stadtschulamtes kommen dann die sozialhilfeempfänger wieder zum sozialamt, wo ausgerechnet wird, wieviel wir noch übernehmen. wenn jemand im laufenden hilfebezug steht, dann werden die restkosten i.d.r. voll übernommen.

liebe grüsse
martina

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