Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gina Millane+Taron Joel+Mama Jenny am 25.05.2004, 23:33 Uhr

beidseitiges sorgerecht,muss der KV bei umzug zustimmen?

lg jenny

PS:dreht sich hie rnich um einen umzug von 10min entfernung,also schon so um 300km!weshalb möchte ich nich begründen!

 
13 Antworten:

Re:Würde mich auch interessieren...

Antwort von lea2000 am 26.05.2004, 8:41 Uhr

Hallo!
das würde mich auch interessieren.Bei mir sind es allerdings nur ca.50km.

Lg,Yvonne

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Ja, muß er ... m. T.

Antwort von Saiya am 26.05.2004, 9:24 Uhr

Hallo Ihr beiden,

wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muß der Kindesvater dem Umzug zustimmen. Allerdings muß er nicht mit aufs Einwohnermeldeamt, sondern es reicht eine schriftliche Vollmacht von ihm aus.

So war es jedenfalls bei mir und ich bin bereits zweimal mit den Kindern umgezogen. Einmals waren es nur 10 km und dann ca. 120 km.

Wie gesagt, bei mir hat eine von mir aufgesetzte schriftliche Vollmacht, die er dann unterschrieben hat, ausgereicht. Aber ohne Zustimmung geht es nicht.

Lieben Gruß
Cindy

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Kommt auf den Grund an.........

Antwort von britta + stacy am 26.05.2004, 9:46 Uhr

Hallo!

Ich bin wegen Arbeit ( anerkannt) und meinen jetzigen Mann ( nicht anerkannt) umgezogen. Es kommt immer auf die Umstände darauf an, aus welchem Grund man umzieht.

Ich habe auch beidseitiges Sorgerecht und bin fast 400 km umgezogen. Der Vater hat keinen Aufstand gemacht und auch nicht gegen widersprochen.

:-)

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Kommt nicht auf den Grund an...

Antwort von Rob am 26.05.2004, 11:50 Uhr

Hi,
wenn die Mutter mit dem Kind umziehen möchte, ist das auf jeden Fall eine Sache, die beide Eltern gemeinsam entscheiden müssen. Der Umzug -zumal über 300-400 KM wie Gina es plant- erschwert ja den Umgang des Vaters mit seinen Kindern ganz erheblich. Was Britta hier meint: wenn ein besonders guter Grund vorliegt, kann u.U. das Gericht die Zustimmung des Vaters ersetzen. Seine höhere Umgangskosten muss die Mutter ihm dann eventuell ausgleichen.
Gruß, Rob

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Re: Kommt nicht auf den Grund an...

Antwort von tachpost am 26.05.2004, 14:57 Uhr

Und was passiert,wenn ich einfach umziehe ohne das vorher zu klären??

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Re: @tachpost

Antwort von Saiya am 26.05.2004, 16:44 Uhr

Hallo!

Wenn Du einfach so umziehst, ohne das vorher mit dem Kindesvater abgesprochen zu haben, dann kannst Du das Kind weder bei dem alten Wohnort ab-, noch im neuen Wohnort anmelden. Die vom Einwohnermeldeamt fragen danach.

Lieben Gruß
Cindy

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Re: beidseitiges sorgerecht,muss der KV bei umzug zustimmen?

Antwort von elody am 26.05.2004, 19:50 Uhr

Also soll das heissen, wenn man einen neuen Partner kennen lernt und nach reiflicher Überlegung zu ihm ziehen möchte...man die Ar...karte gezogen hat, wenn der Ex dagegen ist.

Gruss Moni

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Re: beidseitiges sorgerecht,muss der KV bei umzug zustimmen?

Antwort von snowball10 am 26.05.2004, 19:51 Uhr

Hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Dann kannst Du nach"Timbuktu"ziehen,ohne seine Erlaubnis...habe das nämlich gerade hinter mir..aber nicht ganz so weit..;o)

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Re: die Ar...karte

Antwort von Rob am 26.05.2004, 21:54 Uhr

Hi Moni, ist nur damit das Kind nicht Opfer der Trennung wird und weiterhin regelmässig Kontakt zum Vater halten kann. Sonst nix Wichtiges.
Gruß, Rob
PS: Du kannst problemlos zum neuen Freund nach Timbukti ziehen, Kind bleibt dann bei Vater.
Meine eigentliche Meinung dazu: Eltern, die Kinder haben, ziehn einfach nicht soweit weg. Neue Partnerinnen in Buxtehude, in Cottbus oder an der Österreichischen Grenze gibbet daher einfach für mich nicht...

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Ist Timbuktu weit genug entfernt?

Antwort von Allly am 27.05.2004, 9:43 Uhr

Als der Vater meiner Tochter nach Hamburg gezogen war, hat er mich an den Besuchstagen immer angeschrien, dass er es nicht einsieht, 300 Kilometer zu fahren, um sich dann ein schreiendes Kind anzuschauen.

Da habe ich mir echt jedes Mal gewünscht, er wäre in eben jedem sagenhaften Timbuktu stationiert und nicht in lovely Hamburg.

LG Ally (die Hamburg sehr liebt, dort aber nicht mehr hinfährt, wegen dem Psycho.) *heimwehnachdemnordenhab*

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Re: die Ar...karte

Antwort von bastiswusi am 27.05.2004, 20:51 Uhr

hi rob,

ja du machst das nicht, aber irgendwie finde ich es ungerecht, wenn papa umziehen darf wie er will und mama nicht. bei uns sind es 200 km, die mein mann als entfernung zwischen sich und die kinder gebracht hat. ich bin eigentlich der meinung keiner von beiden dürfte *grummel. allerdings würde ich das mit den kosten des umgangs auch nach dem verursacherprinzip regeln.
liebe grüße
conny

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Re: ...finde ich es ungerecht...

Antwort von Rob am 27.05.2004, 23:57 Uhr

Hi Conny,
das finde ich auch ungerecht. Wenn du aber hier im Forum zwischen den Zeilen liesst, dann siehst du dass viele (beileibe nicht alle) Muttis gerne mal auf Sozialamtskosten quer durch die Republik ziehen. Das in den meisten dieser Fällen die KV's auch keinen Heiligenschein verdienen, ist mir sehr wohl klar! Kosten nach Verursacherprinzip ist wohl OK!
Gruß, Rob

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Re: beidseitiges sorgerecht,muss der KV bei umzug zustimmen?

Antwort von Boa70 am 02.06.2004, 11:51 Uhr

Also - ich bin im März 300 km weit weg gezogen und mein Ex brauchte nicht zustimmen - zumindest nicht schriftlich oder so ... Es hat keiner nach einer Vollmacht oder Zustimmung von ihm gefragt.

LG Boa

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