Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 24.05.2005, 14:52 Uhr

BVerfG: Kinderbetreuungskosten sind absetzbar...

Bei Spiegel Online:

Kosten für Kinderbetreuung
Alleinerziehende gestärkt

Die Kosten für die Kinderbetreuung Alleinerziehender müssen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in realistischer Höhe steuerlich absetzbar sein und dürfen daher nicht pauschal gekürzt werden. Ansonsten würden Alleinerziehende gegenüber Kinderlosen benachteiligt, heißt es in der Entscheidung. Eine von 1997 bis Ende 1999 geltende Bestimmung des Einkommenssteuergesetzes sei daher rückwirkend nichtig. Der Norm zufolge wurden Kinderbetreuungskosten um die sogenannte zumutbare Belastung gekürzt. Alleinerziehende, die ihre Steuerbescheide dieser Jahre angefochten haben, können daher nun die Kosten ohne Abzug geltend machen.

Der Zweite Senat entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Berlin. Dieses hatte im Ausgangsfall über die Klage einer Alleinerziehenden zu entscheiden, die für ihre Tochter im Jahre 1997 Kinderbetreuungskosten in Höhe von umgerechnet 930 Euro steuerlich geltend gemacht hatte. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch nur die Hälfte und zog den Rest als sogenannte zumutbare Belastungen ab.

Das Verfassungsgericht gab den Bedenken des Finanzgerichts recht, das die damalige Gesetzeslage für verfassungswidrig hielt. Kinderbetreuungskosten minderten die Finanzkraft der Betroffenen, urteilte der Senat. Solche finanziellen Einbußen hätten Kinderlose jedoch nicht. Um eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu vermeiden, müsse Kinderbetreuung in realistischer Höhe ohne Abzug absetzbar sein. Der Gesetzgeber sei jedoch befugt, eine Obergrenze zu bestimmen.

Das derzeit geltende Einkommenssteuergesetz sieht vor, dass ein arbeitender Elternteil Kinderbetreuungskosten ab einer Höhe von 774 Euro bis zu einer bestimmten Höchstgrenze geltend machen kann. Über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung hat das Verfassungsgericht nicht entschieden.

 
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