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Geschrieben von zep2001uk am 25.03.2003, 21:34 Uhr

Auto behalten bei Sozialhilfe?

Nur mal eine Frage an die Experten hier.
Wäre ich berechtigt, trotz Sozialhilfe meinen Ford Fiesta zu bahlten? BJ 97, abgezahlt vorraussichtlich 2008 (haha), also ich zahle Raten, daß das nicht berücksichtigt wird ist klar, aber dürfte ich das Auto generell behalten?
Ach ja, ich wohne in der Stadt mit gutem öff. Verkehr, aber praktischer ist es allemal mit zwei Kindern und die Rückgabe wegen Ratenabzahlung ja auch nicht so einfach.

 
6 Antworten:

Re: Auto behalten bei Sozialhilfe?

Antwort von Mandy30 am 26.03.2003, 8:12 Uhr

Hallo,

ich habe jetzt auch Sozialhilfe beantragt. Wegen meines Autos sagte die Bearbeiterin zu mir, dass ich da gerade noch mal Glück hätte und es nicht verkaufen muss, weil es schon 10 Jahre alt ist. Es ist allerdings schon bezahlt, aber ich wohne auch in einer Stadt mit relativ gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr.
Versuche es doch einfach mal beim Sozialamt.

LG Mandy

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Re: Auto behalten bei Sozialhilfe?

Antwort von powerfriesin am 26.03.2003, 14:57 Uhr

Hallo...

Auto behalten? Jein.....

Ein Auto zählt zum geschützten Vermögen und dessen Wert darf bei zwei Personen 1535,00 Euro nicht übersteigen. Liegt dein Auto unter dem Wert und hast du kein weiteres Vermögen sollte es keine Probleme geben.

LG Sanni

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Re: Auto behalten bei Sozialhilfe?

Antwort von zep2001uk am 26.03.2003, 19:16 Uhr

Zählt dann der eigentliche Verkaufswert oder was ich bis jetzt abgezahlt habe?
Und darf es bei 1 Erwachsener und 2 Kindern mehr Wert haben?

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Re: Auto behalten bei Sozialhilfe?

Antwort von lucile am 27.03.2003, 8:03 Uhr

Mir wurde der Listenwert angerechnet.
Ich war dann noch lieb und nett und hab' gut gehandelt mit dem Käufer..... und den erzielten Überschuss (auf meinem Einsatz gewachsen, nech) in die laufende Sozialhilfe eingezahlt.
Achja, der Überschuss, der nach Rückzahlung der Finanzierung dann noch blieb.

So gesehen, hatte ich letztlich (inkl. der abgetretenen Bausparverträge, usw usf) 1,5 Jahre meiner Sozialhilfe selbst finanziert.

Vorbildicher Sozi-Emfpänger eben *schiefgrins*... jibbet da eijentlich auch so Medaillen? Sozi-Empfänger des Monats, oder so? *lach*

LG
Heike
P.S. Damals war mir allerdings nicht mehr zum lachen. Da floss auf einmal alles davon, was ich mir für die Kids als Zukunft aufgebaut hatte *snif*

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Re: Auto behalten bei Sozialhilfe?

Antwort von powerfriesin am 28.03.2003, 13:46 Uhr

Hi du.. der Listenwert zählt. Soviel ich weiß. Mein Sozialamt möchte dass ich ein Wertgutachten vom Händler vorlege und den ehemaligen Kaufvertrag. Aber andere Sozialämter scheinen auch nach Schwacke zu gehen. Ja bei zwei Kindern ist das Vermögen höher. Ich weiß leider nicht wieviel.

Gruß Sanni

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Re: IST JA KLASSE!

Antwort von Roxburynight75 am 29.03.2003, 12:39 Uhr

Hallöchen,

ich dachte bisher eigentlich, dass man als Sozialhilfeempfänger überhaupt kein Auto besitzen darf. Diesen dämlichen Spruch: "Auto ist Luxus!" hört man ja immer wieder. Aber Ihr habt mich eines Besseren belehrt. Da ich vielleicht leider auch bald zu den Soziempfängern gehöre, finde ich das klasse, dass es nicht so ist, da mein Auto eh schon älter ist, aber immerhin es fährt noch zuverlässig *g*.

In diesem Sinne sage auch ich Danke.

Gruß
Babs

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