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Geschrieben von Eselchen am 23.01.2019, 17:58 Uhr

Auslandsaustausch-Was tun?

Hallo,

meine 15-jährige Tochter möchte gern einen 3-monatigen Auslandsaustausch machen.
Leider ist ihr Vater/ mein Exmann dagegen.
Welche Möglichkeiten hat sie/ habe ich, diesen Austausch doch durchzuführen.
Wir werden natürlich weiter mit ihm reden und versuchen ihn zu überzeugen, aber das ist eher schwer.
Wie ist da die rechtliche Lage? Kann er das tatsächlich verbieten und sie hat keine Chance?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Eselchen

 
2 Antworten:

Re: Auslandsaustausch-Was tun?

Antwort von Limayaya am 23.01.2019, 18:43 Uhr

Schalte das Jugendamt ein, die sollen noch mal mit ihm reden. Zur Not kannst du auch vor Gericht gehen und den Antrag stellen, dass seine Unterschrift ersetzt wird.
Das läuft dann so ab, dass ihr beide vor dem Richter erscheint, und jeder seine Argumente, warum er für bzw. gegen den Aufenthalt ist darlegen kann.

Wenn er nix konkretes vorweisen kann, hat er dann schlechte Karten. Aber: es wäre natürlich sinnvoll, vorab mal seine Beweggründe genau abzufragen. Wenn es ihm z. B. "nur" ums Geld geht (der Aufenthalt viel kostet und er es nicht leisten kann), kann man z. B. anbieten, dass du eben den finanziellen Part alleine trägst. Falls das sein Hauptargument ist, wird dir das wohl auch dann der Richter so auferlegen.
Falls er berechtigte Zweifel an der Sicherheit eurer Tochter hat, hat er dagegen gute Karten, dass der Richter seine Unterschrift nicht ersetzt. Das wäre z. B., wenn der Schüleraustausch in ein Land geht, das von politischen Unruhen gebeutelt wird, oder ein hohes persönliches Risiko darstellt. (was weiß ich....z. B. wenns z. B. irgendwo nach Südamerika geht in deine Stadt, wo regelmäßig konkurrierende Straßengangs auch den Tod Unbeteiligter in Kauf nehmen.....oder eure Tochter hat eine chronische Erkrankung und die Behandlung ist am Austauschort nicht gewährleistet)

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Re: Auslandsaustausch-Was tun?

Antwort von Pimboli am 26.01.2019, 18:46 Uhr

Stell`doch einfach beim Familiengericht deines Wohnortes einen Antrag für den Auslandsaustausch .Der KV bekommt deinen Antrag dann vom Familiengericht zugestellt .
Vermutlich wird er dann um eine schriftl.Stellungnahme dazu gebeten und du bek. seine Stellungnahme zugestellt .Ich habe in einer anderen Angelegenheit , wo mein Kind ( 13J. ) etwas wollte , der KV aber nicht , auch einen Antrag beim Familiengericht gestellt . Als es darum ging , das Verfahren zu eröffnen und es damit kostenpflichtig wird , hat der KV zugestimmt , da beide Eltern zur Hälfte die Kosten tragen . Ich habe vor meinem Antrag versucht mit dem KV zu reden , mein Kind hat seinen Wunsch geäußert , keine Chance . Ich habe den KV nicht von meinem Antrag beim Familiengericht vorab informiert . Ich wünsche deiner Tochter , das ihr Herzenswunsch in Erfüllung geht .

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