Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Rob am 19.02.2004, 15:19 Uhr

Auskunftspflicht

Ich entäusche euch ungern, aber Auskunftspflicht hat der Unterhaltspflichtige alle zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist nur dann, wenn deutliuch ist, dass er ein WESENTLICH höheres Einkommen hat.
Gruß, Rob

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.