Geschrieben von Rob am 19.02.2004, 15:19 Uhr |
Auskunftspflicht
Ich entäusche euch ungern, aber Auskunftspflicht hat der Unterhaltspflichtige alle zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist nur dann, wenn deutliuch ist, dass er ein WESENTLICH höheres Einkommen hat.
Gruß, Rob
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- Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde? - kajuro81 17.02.04, 22:03
- Re: Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde? - Rob 19.02.04, 12:02
- Re: Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde? - Kathrinchen79 19.02.04, 14:33
- Re: Auskunftspflicht - Rob 19.02.04, 15:19
- Re: Auskunftspflicht - Kathrinchen79 20.02.04, 9:37
- Auskunftspflicht: versuchen kostet nix, und wenn er mitmacht - Rob 21.02.04, 0:23
- Re: Auskunftspflicht - Kathrinchen79 20.02.04, 9:37
- Re: Auskunftspflicht - Rob 19.02.04, 15:19