Geschrieben von fusel am 11.08.2003, 17:28 Uhr |
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hi,
was heißt "verlauten"? Hast du die Zustimmung schriftlich oder nur mündlich vom RA bekommen.
Mormalerweise, wenn du seit der Geburt den Löwenanteil an der Betreuung übernommen hast, z.B. in den EU gegangen bist und nachweislich nicht drogensüchtig oder sonstiges bist hat eine Klage auf alleiniges Sorgerecht sehr wenig Chancen auf Erfolg.
Da sind wir Mütter noch sakrosankt vor deutschen Gerichten.
Grüße
fusel
- Aufenthaltsbestimmungsrecht - David Nico 11.08.03, 14:40
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht - fusel 11.08.03, 17:28
- wird jetzt immer schlimmer - David Nico 12.08.03, 8:23
- Re: wird jetzt immer schlimmer - Jessic@ 12.08.03, 13:01
- Re: wird jetzt immer schlimmer - fusel 12.08.03, 18:52
- Re: wird jetzt immer schlimmer - Jessic@ 12.08.03, 13:01
- wird jetzt immer schlimmer - David Nico 12.08.03, 8:23
- Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht - fusel 11.08.03, 17:28