Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 27.02.2013, 22:38 Uhr

Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Hi amelily,

ich muss die antworten zum "fordern müssen" von unterhalt doch etwas korrigieren.

richtig ist, dass du nicht wirksam auf eine zukünftige unterhaltsforderung deiner kinder gegen den anderen elternteil verzichten kannst.

andererseits kannst du mit dem anderen elternteil jede unterhaltsvereinbarung für den aktuellen unterhalt treffen die du willst,solange diese nicht zu lasten dritter (unterhaltsvorschusskasse, sozialhilfe, weitere unterhaltspflichtige etc.) gehen. wenn du also weniger unterhalt willst und selber was dazu zahlst ist das absolut in ordnung. nur wenn du nix verlangst, und deine kinder deswegen in dunklen höhlen ohne smartphone leben müssen gäb esggf. ein problem für dich;)

zusammenlebende wie getrennte eltern sind in vereinbarungen wie sie den sächlichen und betreuenden unterhaltsanspruch benennen und vereinbaren völlig frei. nur wenn sie sich selbst nicht einigen können gibt es hilfskrücken ala düsseldorfer tabelle.

zum vorschlag übriggebliebenes geld aus unterhalt langfristig anzulegen noch folgender gedanke: die gesetzlichen vorschriften sehen das nicht vor. der unterhalt ist ausschließlich für den umfassenden laufenden bedarf und natürlich auch für kurzfristige ansparungen gedacht. für die studentenwohnung ist ein zurücklegen von grundschülerunterhalt nicht vorgesehen; der student hat dafür zur studentenzeit einen eigenen anspruch. klar, das prüft keiner nach, aber es begründet halt auch keinen "moralischen" anspruch. leben und leben lassen wie du das praktizierst ist langfristig der bessere weg. chapeau dafür,

greetz,
nachtigall

 
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