Geschrieben von Peli75 am 31.08.2004, 14:47 Uhr |
Auch wenn der Vater unzuverlässig ist, so hat die Austrägerin kein Recht ihm auf Dauer aus dem Leben des Kindes auszusperren. Und das ist gut so!
Aber sollte man ein Kind wie ein Spielzeug behandeln und es immer dann "aus der Ecke" holen, wie es einem gerade passt?
Ich sehe es einfach nicht ein, dass er unseren Sohn so behandelt, wie seinen ersten, er besucht ihn, wenn er in seine "Lebensplanung" passt und dann ist mal wieder monatelang Funkstille, dass er sich dann noch nicht mal zum Geburtstag meldet.
Tut mir leid, aber ich denke, dass man entweder ein Kind hat oder nicht, aber nicht so ein hin und her.....zumal die "Abwesenheit" des Vaters keine schwerwiegenden Gründe hat, es ist schlicht und ergreifend Desinteresse, Bequemlichkeit und ausserdem ist ein Kind hinderlich beim Poppen (sorry für den Ausdruck).......
- Frage: Besuchsrecht.... - Peli75 28.08.04, 23:06
- Irgendwann kommen die Fragen. - Allly 30.08.04, 8:40
- Re: Irgendwann kommen die Fragen. - schmuseziege 30.08.04, 9:30
- Re: Frage: Besuchsrecht.... - Cat74 30.08.04, 15:56
- Irgendwann kommen die Fragen. - Allly 30.08.04, 8:40
@Elisabeth: SCHÖNEN URLAUB!!!!
Sozialhilfe und Rückzahlung-- Bitte lesen die geschrieben haben
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Immer wenn ich denke, es KANN nicht schlimmer werden...
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