Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 19.06.2003, 12:35 Uhr

Arbeit und Tagesvater *jubel* und Fragen *seufz*

Hier bahnt sich u.U. der 6er im Lotto an.
Evtl. kann ich ab August eine Urlaubsvertretung für ein halbes Jahr übernehmen. Zuerst 100%, danach - wenn alels gut läuft - 40-60% *chakkah* (das läuft gut, das muss einfach).
Das Gigantische daran, es handelt sich um meinen alten Berufsbereich. Das Problem daran, ich kann einen Vollzeitjob fast nicht abdecken.

Ich wohne auf dem Land. Das JA streckt bei Tagesmuttervermittlung die Flügel (O-Ton: versuchen sie innerorts eine Lösung zu finden. Das war vor 1,5 Jahren und vereitelte damals meinen Wiedereinstieg), der KiGa hat nur bis 12.30 geöfnnet (dafür 2x in der Woche am NM), ich würde meine Kinder nicht gerne ausser Haus betreuen lassen (steckt noch einiges in unseren Knochen).

Und nun kommt Kommissar Zufall. Der Götti der Kinder ist das kommende Jahr zu Hause und abkömmlich. Er würde mir die Kinder sogar lieber in meinem Haus betreuen *freu* und ist zu allem Überfluss bereit das auch noch zu tun.

Soweit so gut. Was zahle ich ihm? Zahlt mir das Jugendamt was an die Kosten?
Aufgrund der voraussichtlichen Arbeitszeiten für das halbe Jahr, würde sich die Betreuung auf 6-8h täglich belaufen. Muss ich extra versichern? Was muss ich berücksichtigen?

Irgendwie kann ich mein Glück nicht fassen. Ich könnte und würde das Berufsangebot gar nicht annehmen (3x auf Holz klopf, bin aber bisher die einzige Bewerberin und es soll nicht weiter ausgeschrieben werden. Jetzt könnte höchstens noch eine Firmeninterne Lösung meinen Weg verbauen), wenn
nicht eine sowieso schon wichtige Bezugsperson bereitstehen würde.
Und trotzdem, 6 Monate die Kiddies nur noch am Abend sehen, puuuh. Wenn das Angebot nicht besagtem 6er im Lotto gleich käme....

Zwischen Himmel und Hölle und irgendwie fassungslos. Das ist eine Chance in mein altes "Berufsniveau" zurückzukommen.

Hibbeligen, freudigen nichtsdestotrotz nervösen Gruss
Heike

 
2 Antworten:

Re: Arbeit und Tagesvater *jubel* und Fragen *seufz*

Antwort von Rob am 20.06.2003, 10:55 Uhr

Hallo Heike, was ist ein 'Götti'? Ist das Opa? Der Vater? Ein Taufpaten?
Das Jugendamt zahlt normalerweise einen Zuschuß zu den Betreuungskosten. Kannst ja mal anfragen, so in der Art:"wenn ich jemand finde, mit welche Unterstützung kann ich dann rechnen?"
Gruß, Rob

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Götti

Antwort von lucile am 20.06.2003, 14:05 Uhr

Hi Rob
Der Götti ist der Taufpate in männlich. Die Gotte das weibliche Pendant.
Sorry, bin schon wieder zu lange unter meinesgleichen *gg*.

Hatte nun auch schon mit dem JA telefoniert.
Es gibt 2 Stolperfallen.

Das alles ist Einkommensabhängig zum einen und dann kamen auch gleich Fragen ob denn die Betreuung u.U. für lau (ein warmes Dankeschön ;-))) stattfinden würde.
Grosseltern und Partner, Verwandte etc. würden keine Entschädigung erhalten.

Ich habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass es der "Götti" der Kinder ist, den ich nicht zuletzt wegen der Probleme meiner grossen Tochter (mit der Scheidung) als festen Punkt gewählt hatte und nun auch um diesen Dienst bat.
Sein entgegen kommen läge schon darin die Betreuung bei mir stattfinden zu lassen, weil eine Fremdbetreuung ausser Haus flach fällt und mir eine Arbeitsaufnahme unmöglich machen würde.

... ab diesem Punkt glaubte er mir wohl, dass es sich nicht etwa um meinen neuen Lebenspartner (und da ist in der Tat keiner in Sicht) handeln würde, und er machte zusehends auf.
Habe ihm dann auch noch erklärt, dass ich bei einer 40% oder 60%-Anstellung keine Betreuung benötige, da dies vor Ort untereinander geregelt werden kann. Bei 100% benötige ich allerdings jemand und muss diesem auch eine Entschädigung zukommen lassen. Ich würde das bei allem Wohlwollen auch nicht für ein halbes Jahr für jemand anderen machen. Auch nicht für meine Patenkinder.

Jetzt findet wohl eine Prüfung meines Tagesvaters statt. Zumindest sobald ich eine Zusage habe - ich bitte hierfür um gebührendes DAumen drücken :-))... für den Job meine ich *smile*

Es lohnt sich also nachzufragen, auch wenn ich im Moment noch schwarz sehe, was die Zuschüsse betrifft. Als ich vor etlichen Jahren in anderer Misere frisch als Grenzgänger angestellt wurde, wurde das Brutto-Einkommen für Netto gerechnet. Damit durchbricht man schnell die Berechnungsrichtlinien, selbst wenn unter der Hand (weniger Urlaub, höhere Versicherung, mehr Steuer, lange Wege und ggf. Fahrzeugunterhalt) nicht mehr als Innerlandes raus kommt. Allerdings gibt es auf dieser Seite des Rheins auch nicht genügend Industrie um angemessen verdienen zu können.
Als Frau hast Du hier ansonsten nur die 400,-€-Verdienstmöglichkeit.

Langes Palaver, aber dann sortiert sichs schon wieder im Kopf *gg*. Danke für Deine Reaktion

Grüsse
Heike

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