Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 29.01.2003, 12:50 Uhr

Apropos Alleiniges Sorgerecht bei nicht verheiratete Mütter, BVG

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,232800,00.html

"VERFASSUNGSGERICHT

Unverheiratete Mütter behalten beim
Sorgerecht Vorrang

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat
entschieden, dass nicht verheiratete Väter das
Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit
Zustimmung der Mutter bekommen können.

Karlsruhe - Das höchste deutsche Gericht bestätigte damit eine
Regelung, die seit 1998 gilt. Demnach ist zwar das gemeinsame
Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften möglich -
aber nur, wenn die Partner sich einigen. Stimmt die Mutter
nicht zu, hat der Vater das Nachsehen.

Die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen
wurden mit dem Urteil im Wesentlichen abgewiesen. Die beiden
Männer hatten mehrere Jahre mit ihren Partnerinnen und
Kindern zusammengelebt und sich auch nach der Trennung mit
um die Erziehung gekümmert.

Der Gesetzgeber muss allerdings bis zum Jahresende eine
Ausnahme für diejenigen Paare schaffen, die sich schon vor der
Reform von 1998 getrennt hatten."

 
35 Antworten:

Re: Apropos

Antwort von RainerM am 29.01.2003, 13:37 Uhr

ttp://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aktuell

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 7/2003 vom 29. Januar 2003

Dazu Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -


Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern
für nichteheliche Kinder

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass
§ 1626 a BGB derzeit im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. Es fehlt
jedoch eine Übergangsregelung für Eltern, die sich noch vor
In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998
getrennt haben. Insoweit ist § 1626 a BGB mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG
nicht vereinbar. Der Gesetzgeber muss eine Übergangsregelung für diese
Altfälle bis zum 31. Dezember 2003 schaffen. Bis zur gesetzlichen
Neuregelung darf § 1626 a BGB von den Gerichten und Verwaltungsbehörden
nicht mehr angewandt werden, soweit eine Entscheidung von der
Verfassungsmäßigkeit dieser Norm abhängt. Davon betroffene gerichtliche
Verfahren sind vorläufig auszusetzen. Im
Verfassungsbeschwerde-Verfahren hat der Senat die angegriffenen
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts
aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Wegen der dem Normenkontroll- und dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren
zugrundeliegenden Sachverhalte wird auf die Pressemitteilung
Nr. 92/2002 vom 21. Oktober 2002 verwiesen.

Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen
ausgeführt:

1. Die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des
nichtehelichen Kindes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und
verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters des nichtehelichen
Kindes. Eltern ehelicher Kinder haben sich mit dem Eheschluss rechtlich
dazu verpflichtet, füreinander und für ein gemeinsames Kind
Verantwortung zu tragen. Im Unterschied zu diesen kann der Gesetzgeber
bei nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes auch heutzutage
nicht generell davon ausgehen, dass diese in häuslicher Gemeinschaft
leben und gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen wollen und
können. Es fehlen auch hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür,
dass der Vater eines nichtehelichen Kindes bei dessen Geburt zusammen
mit der Mutter in der Regel die Verantwortung für das Kind tragen will.
Das Kindeswohl verlangt aber, dass das Kind ab seiner Geburt eine
Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts
der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche
Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner
Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder
beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen.

Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch deshalb
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Gesetzgeber Eltern,
die für ihr nichteheliches Kind gemeinsam Sorge tragen wollen,
ermöglicht hat, durch übereinstimmende Sorgeerklärungen schon bei der
Geburt des Kindes auch rechtlich gemeinsam die Sorge zu tragen.

2. Auch diese Regelung, die den Konsens der Eltern über die gemeinsame
Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht, ist verfassungsgemäß. Dem
gesetzlichen Regelungskonzept der elterlichen Sorge für ein
nichteheliches Kind liegen mehrere prognostische Annahmen des
Gesetzgebers zugrunde, die derzeit keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken unterliegen.

Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine gegen den Willen eines
Elternteils erzwungene gemeinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen
als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die gemeinsame Sorge setzt im
Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den
Eltern voraus. Fehlt es hieran und sind die Eltern zur Kooperation
weder bereit noch in der Lage, kann die gemeinsame Sorge für das Kind
dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Nach dem Gesetz kommt die elterliche
Sorge grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Der Gesetzgeber nimmt
an, der durch den Eheschluss bekundete oder der ausdrücklich erklärte
Wille beider Eltern zur gemeinsamen Sorge zeige deren
Kooperationsbereitschaft und gewährleiste am ehesten eine dem
Kindeswohl entsprechende gemeinsame Sorgerechtsausübung durch die
Eltern. Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch
übereinstimmende Erklärungen zum Ausdruck bringen, dass sie gemeinsam
für ihr Kind sorgen wollen. Damit haben auch sie Zugang zur gemeinsamen
Sorgetragung.

Allerdings hängt damit der Zugang des Vaters eines nichtehelichen
Kindes zur elterlichen Sorge auch von der Bereitschaft der Mutter ab,
mit ihm gemeinsam Sorge zu tragen. Aber auch die Mutter kann ohne
Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die Sorge für das Kind teilen.
Beide Eltern können nur dann gemeinsam Sorge tragen, wenn sie dies
übereinstimmend wollen. Dies schränkt das väterliche Elternrecht nicht
unberechtigt ein. Auch bei verheirateten Eltern beruht die gemeinsame
Sorge auf den übereinstimmenden Erklärungen im Eheversprechen.

Leben die Eltern mit dem Kind zusammen und haben beide ihre
Kooperationsbereitschaft schon durch gemeinsame tatsächliche Sorge für
das Kind zum Ausdruck gebracht, ist auch die Annahme des Gesetzgebers
gerechtfertigt, dass die Eltern die nunmehr bestehende gesetzliche
Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgetragung in der Regel nutzen und ihre
tatsächliche Sorge durch Sorgeerklärungen auch rechtlich absichern. Die
Begründung der gemeinsamen Sorge ist dabei nicht von einer
Kindeswohlprüfung im Einzelfall abhängig.

Nicht miteinander verheirateten Eltern ist damit in
verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die gemeinsame Sorge
faktisch vor allem dann eröffnet worden, wenn sie mit dem Kind
zusammenleben und nicht erst dann, wenn sie sich getrennt haben. Will
die Mutter trotz Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine
Sorgeerklärung abgeben, durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass sie
sich nur ausnahmsweise und nur dann so verhält, wenn sie dafür
schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen
werden. Unter dieser Annahme verstößt es auch nicht gegen das
Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes, dass das Gesetz in
diesem Fall keine gerichtliche Einzelfallprüfung vorsieht. Denn solch
schwerwiegende Gründe lassen nicht erwarten, dass die Gerichte hier
eine gemeinsame elterliche Sorge für dem Kindeswohl dienlich
erachteten.

Der Gesetzgeber hat mit dieser Typisierung Regelungen getroffen, die
nur dann das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus
Art. 6 Abs. 2 GG wahren, wenn die Annahmen des Gesetzgebers richtig
sind. Deshalb muss er die tatsächliche Entwicklung beobachten und
prüfen, ob sie auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich
heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen
müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem
Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge
eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs.2 GG unter
Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.

3. Für Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt und
gemeinsam für das Kind gesorgt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des
Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben, war
während ihres Zusammenlebens die gemeinsame Sorgetragung verschlossen.
In diesen Fällen fehlt es an einer Übergangsregelung. Insofern ist die
gesetzliche Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge eines
nichtehelichen Kindes verfassungsrechtlich unzureichend. Es verstößt
gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6
Abs. 2 GG, wenn er nur deshalb keinen Zugang zur gemeinsamen Sorge für
sein Kind erhält, weil zum Zeitpunkt seines Zusammenlebens mit der
Mutter und dem Kind keine Möglichkeit für ihn und die Mutter bestanden
hat, eine gemeinsame Sorgetragung für das Kind zu begründen, und nach
der Trennung die Mutter zur Abgabe einer Sorgeerklärung nicht (mehr)
bereit ist, obwohl die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht.
Betroffene Väter müssen für diesen Fall die Möglichkeit einer
gerichtlichen Einzelfallprüfung erhalten, ob trotz entgegenstehendem
Willen eines Elternteils eine gemeinsame elterliche Sorge dem
Kindeswohl nicht entgegensteht. Denn hier gibt es weder eine
tatsächliche Basis für die Annahme, dass es den Eltern an der
notwendigen Kooperationsbereitschaft bezogen auf die Sorge für ihr Kind
fehlt, noch dafür, dass die gemeinsame Sorge in der Regel dem
Kindeswohl dient.

Die teilweise Verfassungswidrigkeit von § 1626 a BGB liegt im
Unterlassen einer Übergangsbestimmung für Altfälle. Diesen Mangel kann
der Gesetzgeber auf verschiedene Weise beheben. Er hat hierzu bis zum
31. Dezember 2003 Zeit. Denkbar ist ein Antragsrecht des betroffenen
Elternteils auf gerichtliche Prüfung, ob eine gemeinsame Sorge mit dem
anderen Elternteil dem Kindeswohl dient. Möglich wäre aber auch, die
mangelnde Zustimmung des anderen Elternteils gerichtlich am Maßstab des
Kindeswohls überprüfen und gegebenenfalls ersetzen zu lassen.

Urteil vom 29. Januar 2003 - Az. 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -

Karlsruhe, den 29. Januar 2003

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Freut mich... *SteinvomHerzenfall*

Antwort von Patti_D am 29.01.2003, 14:49 Uhr

... (für mich und unseren speziellen Fall). Jepp!

LG Petra

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Re: Freut mich... *SteinvomHerzenfall*

Antwort von RainerM am 29.01.2003, 15:54 Uhr

Hi Patti,
das mag ja im Einzelfall - auc bei dir - sehr zutreffend sein, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn der Vater eine Nullnummer zieht.

Was mich bei der Urteilsbegründung unter anderem sehr stört ist folgendes:

"Will die Mutter trotz Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine Sorgeerklärung abgeben, durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass sie sich nur ausnahmsweise und nur dann so verhält, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden. "

Darin spiegelt sich ein ganz altes&übles Denken wider.

Das Denken und Handeln einer Mutter wird ohne weiteres nur vom Kindeswohl geleitet?

Das ich nicht lache!
Als hier im Forum vor einiger Zeit darüber diskutiert wurde, wurde nur mit dem Eigeninteresse der Mutter argumentiert, und weniger vom Wohl des Kindes gesprochen.

Sowas wie: Dann kann ich (die Mutter) nicht selber entscheiden (Urlaubsreise, Wohnortwechsel etc etc), etc etc.... aber nicht, dass sie (die Mutter) das Interesse des Kindes, sondern ihre eigenen lebensinteressen wahren wollen, mit Hilfe des alleinigen Sorgerechtes udn der dadurch erfolgenden Abschaltung anderer (väterliches) Interessen.

Übrigens glaube ich nicht, dass dieses Urteil das allerletzte Wort zum Thema ist.

Denn es wird pauschal festgelegt, dass die Elternrechte des Vaters weitgehend eliminiert werden und es wird nicht im Einzelfall geprüft und das könnte vor dem europäischen Recht dann anders gesehen werden.

Wie gesagt, im Einzelfall macht es sinn, den Erzeuger/Begatter oder was auch immer, auszusperren, aber das als Argument zuz nehmen, allen Betroffenen das Recht zu nehmen, ist sehr gewagt.

cu

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Krämergeist im höchsten Gericht

Antwort von Rob am 29.01.2003, 16:00 Uhr

Offensichtlicht herrscht (Klein)krämergeist im Bundesverfassungsgericht. Anders kann man die Entscheidung nicht beurteilen.
Einer Hauptbegründung ist wohl: "Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass sie (die Mutter) ihre Zustimmung nur aus schwerwiegenden Gründen verweigern werde."
Das Gericht lässt dabei die Möglichkeit völlig außer acht, das Mütter auch völlig unbegründet "Nein" sagen können. In der Praxis gar nicht mal selten, ich kenne Fälle wo Mama nicht möchte, einfach weil es ja sein könnte das man sich ja irgendwann im Laufe einer Beziehung auch trennen könnte. Oder nach dem Motto, was ich nicht teilen muss, teile ich auch nicht.
Das diese Tendenzen vorhanden sind, kann man in auch hier im Forum nachlesen.
Die Ermöglichung einer gerichtliche Zustimmung anstelle des Einverständnis der Mutter hätte in der Praxis wahrscheinlich auch nicht zu einer Antragsflut geführt. Und ein nicht unerheblicher Teil der Klagen wäre wohl - mangels ausreichender Übereistimmung in Bezug auf der gemeinsamen Sorge - auch abgewiesen worden.
Aber die pauschale Ablehnung stempelt alle Väter weiterhin zu ein Elternteil zweiter Klasse.
Und verleztzt dabei weiterhin ein Grundrecht: es ist eine geschlechtliche Benachteiligung.
Und in diesem Zusammenhang bleibt nur die Hoffnung, das die Richter in Straßburg etwas mehr die grundsätzliche Menschenrechte und etwas weniger einzelne Probleme vor Augen haben.

Gruß, Rob (der selbst von diesem Thema überhaupt nicht betroffen ist)

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Noch eine Anmerkung...

Antwort von Patti_d am 29.01.2003, 16:05 Uhr

Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, ich wollte niemandem auf die Füße treten und es gibt sicher viele Fälle, in denen die Lage ganz anders ist, als bei unserem speziellen Fall - für diese Väter tut es mir natürlich leid.

Ich hoffe, Ihr versteht trotzdem meine ganz persönliche Erleichterung?

Liebe Grüße,
Petra

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Ergebnis einer Diskussion in diesem Forum, warum Mütter dagegen sind...

Antwort von RainerM am 29.01.2003, 16:10 Uhr

... dass Väter das Sorgerecht mittragen:

1. Freizügigkeit: Mutter kann so einfacher den Wohnort wechseln

2.Schule: Mutter kann selner entscheiden, welche Schule, ohne sich mit avter abzusprechen

3. Urlaub: Mutter kann alleine entscheiden, wann, wie lange und wohin man seinen Urlaub macht

etc etc

Und das Verfassungsgericht sagt:
Mütter lehen die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohles ab.

Die Richter hätten die Diskussionen hier mit verrfolgen sollen, damit sie erkennen, dass ein alleiniges Recht immer nur dazu dient, Eigeninteressen zu verfolgen.

Ich wettere nicht dagegen, dass es das alleinige Sorgerecht giubt, aber ich schimpfe darüber, dass es pauschal OHNE Einzelfallentscheidung erfolgt.

Geschrieben von einem, der betroffen ist, der aber auch die Realität sieht und die zeigt, dass selbst bei gemeinsamer Sorgerecht es nicht darauf ankommt, gesetzliches Recht zu haben, sondern dass es auf gemeinsames Denken und Handeln ankommt, was aber nach einer Trennung immer megaschwierig sein wird.

cu

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Re: Noch eine Anmerkung...

Antwort von RainerM am 29.01.2003, 16:12 Uhr

Hi Patti,
klar, das habe ich auch so verstanden.

Ich weiss ja, und will das nicht leugnen, dass es einzelne Vaterexemplare gibt, ..... sicherlich auch dein KV.

Aber es gibt auch Mutterexemplare, da gilt die Annahme des Gerichtes, sie handelten im Interesse des Kindeswohles, absolut unzutreffend ist.

cu

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Die Macht des Unbewußten

Antwort von Richie am 29.01.2003, 17:28 Uhr

Hi Rainer,

......wird eben von Juristen unterschätzt.
Es sind nicht so sehr die sichtbaren/spür-
baren Phänomene, die bei mütterlicher
Alleinsorge und dem sich daraus ergebenden
All- Ohnmacht - Verhältnis unverheirateter
Eltern wirsam sind, es sind die unausge-
sprochenen, unbewußten Besitz- und Flucht-
impulse, die mit der Zeit das Elternverhältnis und ihre Beziehungen zum Kind differenzierend beeinflussen.
Gerade diese grundsätzliche Ohmacht
hält die Masse der ue Väter auf Dauer
davon ab, sich ihrem Kind sorgemotiviert
zuzuwenden, vor allem dann, wenn die
Mütter unbewußt ihre Alleinbestimmungs-
macht verbal nur andeuten oder in be-
stimmten Entscheidungen fraglos anwenden.
Als Beispiel führe ich hier nur die Postings von zep2001uk an. Es mag ja sein, daß der Vater ihres kommenden Babies ein gewisser Taugenichts (als
Partner) ist, aber er wird mit allerlei
Annahmen und Vorentscheidungen schon zum
Elternteil 2.Klasse von ihr degradiert.
Daß er Probleme mit ihrem 'Trennungs-
willen' angesichts sich anbahnender gemeinsamer Elternschaft hat, ist doch nur allzu verständlich, wenngleich
freilich seine Drohungen nicht zu billigen sind, aber sie definiert sich
noch bevor das Kind überhaupt da ist als
Alleinerziehende und will die Mutter
als Betreuungsperson vorziehen, weil sie
ihm nicht v e r t r a u t . Das reicht
schon. Er soll im Bezug zu seinem Kind von ihr abhängig sein, sie bestimmt allein. Irgendwie sehe ich ihn schon
(innerlich) seinen Hut als Vater nehmen.
MfG Richie

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Nur mal so zum Nachdenken anregen....

Antwort von Silvi02 am 29.01.2003, 19:45 Uhr

Wisst Ihr....

ich bin immer wieder erstaunt, wie gut und vor allem wie schnell doch die "aktiven Forumteilnehmer" Bescheid wissen über Schicksalseinzelheiten einiger ach so grässlichen alleinerziehenden Mütter.

Ist schon gruselig, wenn Frau hier alles breittreten muss was Mann getan hat, um an eine inhaltlich richtige und gut gemeinte Antwort zu gelangen.

Dass es manch einen KV gibt der Sie zu manchem, von Eurer Seite aus nicht nachvollziehbaren Handeln getrieben hat, wird hier oft nicht anerkannt.

Ihr beschwert euch, dass Ihr "guten KV" immer über einen Kamm gescheert werdet....aber denkt Ihr bei so manchem Hilferuf in diesem Forum auch daran, das nicht mit allen Kindsmüttern ebenso zu tun????

Sehr erschreckend und traurig, was ich da in manchen Postings so lese.
Ich rate da immer wieder sich an jemanden zu wenden, der nicht "gebrandtmarkt" ist.


Für diejenigen die es wirklich ernst meinen mit Ihrem Interesse an Ihrem Kind und keine "Blockade" betreiben wollen - tut es mir tatsächlich auch leid.

Alles Gute trotzdem an Viele von hier...
Gruss Silvi

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Es ging hier mehr.......

Antwort von Richie am 29.01.2003, 21:01 Uhr

Hallo Silvi,


....... um die Art der Betrachtung und
Dartellung, um diesen Brustton alleiniger
Entscheidungsbefugnis anhand der d a r -
g e s t e l l t e n Fakten.
Die große unbewußte Wirkkraft einer
Allmacht- Ohnmacht - Konstellation wird
allgemein weit unterschätzt.
Von 'bösen' Müttern oder sonstwelchen
abzuwertenden Leuten war gar nicht die Rede. Es ist schon interessant wie die
einfache Darstellung machtgesteuerter
Prozesse anhand der elterlichen Sorge
so (vor)schnell als Angriff gewertet
werden; als ginge es darum, die Macht zu haben, dies aber nicht zum Thema haben
zu wollen. MfG Richie

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:-)) ............o.T.

Antwort von Silvi02 am 29.01.2003, 21:18 Uhr

.....

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Das finde ich nicht OK!

Antwort von RaupeM am 29.01.2003, 21:32 Uhr

Und ich sage das als Frau, bitte bemerken!!!!
Ich finde, wenn sie ein Kind schon Jahre gemeinsam erzogen haben, dann muss es nach einer Trennung auch so bleiben. In der Gemeinschaft sagt der Vater ja auch nicht: Da musst Du Mama fragen, ich bin nicht erziehungsberechtigt. Es ist den Kindern und Vätern gegenüber unfair. Den Vätern, die Ihre Kinder miterziehen wollen, wird einfach etwas genommen, was Ihnen zusteht! Und die Mutter kann nicht einfach aus Faulheit oder Angst vor Stress sagen: Nö, Du darfst jetzt nix mehr dazu sagen, wie ich unser gemeinsames Kind erziehe! Paare die nicht verheiratet sind aber zusammen wohnen, werden so oft gleichgestellt mit verheirateten und das sollte in diesem Fall auch so sein. Wenn man verheiratet ist, hat man auch keine Wahlmöglichkeit ob gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht.
Anders ist die Situation meiner Meinung nach nur, wenn die Mutter schon vor! der Geburt ohne Vater ist. Egal aus welchen Gründen! Dann sollte sie das alleinige Sorgerecht bekommen und Ihre Einwilligung zur gemeinsamen Sorge geben dürfen/müssen, wobei es da wohl nicht zu der Fragestellung kommt.
Naja, so ist meine Meinung, jetzt dürft ihr mich steinigen :-)
Trotzdem schönen Abend noch,
LG, Raupe

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Re: Noch eine Anmerkung...

Antwort von Silence am 29.01.2003, 22:47 Uhr

Also Rainer alles schön und gut, aber wer sollte denn die von Dir angesprochene Einzelfallprüfung übernehmen??? Die Ämter und Behörden in Deutschland sind ja jetzt schon gnadenlos überfordert. Bei uns hier z.B. will der Landrat im Landratsamt 150 Mitarbeiter einsparen. Da frage ich mich ernsthaft, ob da dann überhaupt noch jemand sitzt und "verwaltet"

Zum Thema zurück, ist doch klar, daß in dem Punkt die Ansichten von Müttern und Vätern weit auseinander gehen. Die Väter sind sicherlich in vielen Dingen benachteiligt. Aber wie in meinem Fall, wo Kind und Vater keinen Bezug zueinander haben, wäre ein anderes Urteil für mich eine Katastrophe! Ich will mit dem KV keinen Kontakt mehr haben, nicht wegen dem Kind, sondern weil ich ihn aus MEINEM Leben gestrichen habe! Hätte er dann das geteilte Sorgerecht müsste ich ihn jedesmal um Erlaubnis für jeden Kokolores bitten. Nein, das muß ich wirklich nicht haben! Obendrein würde ich einem geteilten Sorgerecht in meinem Fall schon nie zustimmen, da der gnädige KV schlappe 20 Monate und eine Klagedrohung gebraucht hat, um sich endlich mal zu bemühen, Unterhalt zu zahlen! Was soll so ein Loser mit dem Sorgerecht????

LG Sandra

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@Silence: Du hast nix kapiert....

Antwort von OpaHanschi am 30.01.2003, 4:11 Uhr

"weil ich ihn aus MEINEM Leben gestrichen habe"

Genau darum geht es in diesem Urteil! Und genau wegen dieser Einstellung der Mütter halte ich dieses Urteil für falsch und für (eine Deutschland tpische) Katastrophe!

Vielleicht sollte ich statt 'Einstellung der Mütter' besser 'Möglichkeit der Mütter' sagen? Die 'Mutter' hat durch durch ihr einfaches Veto 'Nein' die Möglichkeit, den 'Vater' jeglicher Rechte zu berauben - lt. Urteil mögen Ihre Gründe 'schwerwiegend' sein - bei Dir sind es aber (so wie Du schreibst) deutliche Partnerschaftskonflikte. Du erwartest, das dieser 'Looser' Unterhalt zahlt, er hat seine Gründe gehabt, nicht zu zahlen - und das Kind? Auf dessen Rüncken wird alles ausgetragen - Du benutzt es jetzt auch als Druck- bzw. Strafmittel! Aber das wirst Du nie verstehen!

Mit solchen unqualfizierten Äusserungen ("Hätte er dann das geteilte Sorgerecht müsste ich ihn jedesmal um Erlaubnis für jeden Kokolores bitten") solltest Du, gerade hier in diesem Forum, nicht kommen. Die meisten wissen, das dies reiner Quatsch ist - für Dich noch mal in Kurzform: bei gesetzlicher gemeinsamer Sorge haben beide Elternteile die Möglichkeit Entscheidungen, auch alleine, 'zum Wohle des Kindes' zu treffen! Bei Entscheidungen des 'täglichen Bedarfs' entscheidet meist derjenige Elternteil, wo sich das Kind gerade aufhält (Kinobesuch, McDonalds, Klamottenkauf o.ä.) - langfristige Entscheidungen sollten(!) gemeinsam getroffen werden (Schulbesuch, Operationen z.B.) - hat was mit Kommunikation zu tun! Im 'Streitfall' gibt der Elternteil den Ausschlag, bei dem das Kind sich vorwegend aufhält! (Auch wenn Du es nicht glaubst: genau diese Einstellung vertreten die Gerichte - es ist sehr schwer nachzuweisen das z.B. die Entscheidung für eine bestimmte Schule NICHT im Interesse des Kindes sei).
In Notfallsituationen reicht die einfache Entscheidung eines Elternteils.
Viele legen diese Regelungen gerne zu ihren Vorteil aus um den Ex-Partner 'zu erpressen' oder zu ärgern - meist (Gott sei Dank) aber auch ohne Erfolg jedoch verbunden mit immensen RA Rechnungen, das Thema 'Umzug' ist so ein Paradebeispiel!

Krass: Mit dieser heutigen Entscheidung kann 'Frau' sich jetzt von x-beliebigen Mann Kind machen lassen - den Lesben wird es nach der vorjährigen Entscheidung zur Ehe sicherlich freuen!

Bei sowas kann man(n) nur noch resegnieren!

Grüsse
Hanschi

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*kopfkratz* Wie kommst du an dieser Stelle zu diesem Einwand? oT

Antwort von RainerM am 30.01.2003, 8:26 Uhr

?

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jepp!

Antwort von RainerM am 30.01.2003, 8:34 Uhr

Hi Raupe,
endlich mal was Differenziertes zu diesem Thema, danke.

Es ging in dem Prozess genau um die Situation, die du beschrieben hast.
Eltern bekommen ein Kind und leben zusammen, dann Trennung und schwupps, ist Vater abgeschrieben.

Der Zynismus kommt dann mit der Urteilsbegründung, dass eine Mutter schon schwerwiegende Gründe hätte, die sie am Kindeswohl misst, dem Vater nicht in die elterliche Sorge mit einzubeziehen.

Für mich persönlich hat das Urteil Konsequenzen.

Das Gericht sieht es ja so, dass es zwei Möglichkeiten gibt:

-Heirat, wodurch beide Elternteil freiwillig einer "Gemeinsamkeit" zustimmen

-Gemeinsame Sorgeerklärung, wobei hier alles alleine!!! von der Erklärung der Mutter abhängt

Konsequenz:
Lebt Mann mit Frau zusammen, beide haben sich gegen eine Ehe entschieden, und bekommen ein gemeinsames Kind, Mutter sagt aber, sie fühle sich wohler, wenn sie alleiniges SR behält..... ja kann der Mann dann diese Beziehung dann noch fortsetzen?

Für mich steht heute - nach meinen persönlichen Erfahrungen - fest, dass ich mich sofort von dieser Frau trennen würde.

Tja, und dann würde man mir Mann unterstellen, dass ich die Mutter mit solchen Konsequenzen erpressen würde, was ich aber garnicht will, für mich ist nur durch sollchen (Eigen-)Willen der Mutter die Grundlage der Beziehung beendet.

cu

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Re: @Silence: Du hast nix kapiert....

Antwort von Silence am 30.01.2003, 12:40 Uhr

Ich glaube, DU hast hier nix kapiert!!!

Soll ich einem Menschen, der mir sagt, ich solle mein Kind wegmachen lassen und das wohlgemerkt im 5. Monat!!!! auch noch ein Sorgerecht zugestehen??? Einer, der sich von Anfang an quergestellt hat, wo es nur ging, der einen Vaterschaftstest eingefordert hat und gemeint hat, er könnte untertauchen, nur um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. NEIN, ich glaube nicht, daß jemand, der SEIN Kind schon ablehnt, bevor es überhaupt das Licht der Welt erblickt hat, ein Sorgerecht braucht!!!! Ich bin von ihm menschlich enttäuscht und möchte nicht, daß so ein realitätsversager Zugang zu meinem Kind bekommt. Bei uns gibt es keine Kämpfe, denn er kümmert sich eh nen Dreck um SEINEN Sohn!!! Mein Kind hat darunter auch nicht zu leiden, wie Du es so schön auszudrücken pflegst!

Und noch etwas Hanschi, mußt Dir nicht einbilden, daß Du hier von allen recht bekommst, nur weil Du Dir einbildest, das Leben zu kennen!! Ich kann mit Kritik gut umgehen, aber wenn man hier nur etwas gegen Männer schreibt, spielt sich Hanschi gleich immer Schutzpatron für alle "armen" Männerseelen" auf *kotz*

ich bin keine Männerhasserin, aber ich sehe das mit dem Sorgerecht nun mal auf meine Art und das kommt daher, daß ich eben schon so meine Erfahrungen diesbezüglich gemacht habe.

LG Sandra

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Re: @Silence: Du hast nix kapiert....

Antwort von OpaHanschi am 30.01.2003, 13:14 Uhr

Hallo Sandra,

komisch, das man immer als 'Schutzpatron der Männer' hingestellt wird, wenn man(n) versucht, die Furie 'Frau' zu stoppen :-) Mal gut, das das nicht nur mir hier so geht!

Sandra, Du hast Gründe genug, das alleinige Sorgerecht zu beantragen - Du hast keinen einzigen Grund, das alleinige Sorgerecht pauschal für Dich zu beanspruchen!

Die Ursachen für euren Streit beschreibst Du ja nun ganz deutlich. Du sprichst die ganze Zeit von SEINEM Kind ... er hat aber den Vaterschaftstest beantragt, geht also davon aus, das es NICHT SEIN Kind ist! Wen wunderts, das er aus dieser Sicht KEINEN Unterhalt zahlen will? Ich weis nicht, was das mit 'Verteidigung' zu tun haben sollte!

Ja, seltsam ist es schon, das Väter in solchen Situationen an das 'wegmachen' denken um die vermeintlich untreue Partnerin zu halten - das Kind wird zu einer Sache dekradiert was wiederum, verständlicherweise und voll berechtigt, die Mutter auf die Palme bringt!

Spätestens nach einem Vaterschaftstest sind diese Fronten aber geklärt und die Zeit (wäre) ist da, das sich die Wogen glätten - aber anstatt das Du Dich als Frau mit dem Bescheid hinstellst und frech grinsend auf die Entschuldigung wartest, werden die 'alten' Argumente unverleilich immer wieder aufgewärmt und in die Welt geschriehen, was für ein Arsch das doch sei.... Hey: Der Streit ist beigelegt - es steht fest, wer 'Recht' hatte und wer 'Unrecht'! Mach mal Schluss und finde Frieden!

Sorry, das ich das so schreibe, aber bei Deinem Verhalten alleine hier in den Postings kann ich Deinen Ex gut verstehen, warum er Dir (und zwangsläufig auch dem Kind) aus dem Weg geht! Und das hat garantiert nix mit Lebenserfahrung zu tun!

Aber schau mal - ganau solche Situationen sind doch die Argumentation (statisch) FÜR das gemeinsame Sorgerecht - denn wenn das Kind und dessen Wohlbehalten im Mittelpunkt stehen würden, würden sich die Eltern eher wieder zu gemeinsamen Gesprächen zusammensetzen (lt. Statistik ist es auch tatsächlich so!) - Streit, Beleidigungen, Drohungen und schlimmeres hat es in allen Fällen, sowohl bein ASR als auch beim GSR gegeben! Die Frage und das Ziel ist doch wohl, wie LANGE es dauert, bis diese beigelegt sind!

Solange diese Entscheidung von Elternteilen (hier die Mutter) alleine getroffen wird, deren verletzte Eitelkeit ausreicht um den Kindesvater nachhaltig 'eines auszuwischen' wird es Dir schwerlich Gelingen, mich davon zu überzeugen, das dieses 'im Kindeswohl' geschieht! Letztlich geht es bei diesem Gestez auch darum, das dr betroffene Vater nichtmals die Möglichkeit hat, in solch einer Situation dagegen zu klagen!

Grüsse
OpaHanschi

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Re:

Antwort von RainerM am 30.01.2003, 13:33 Uhr

Hi Sandra,
es gibt solche Männer, wie du ihn kennen gelernt hast.
Ebenso gibt es Frauen, von denen man nicht viel Gutes erzählen kann.

Aber um diese Sorte geht es nicht.

Geklagt hatten Väter, die jahrelang als Elternteil ihre Kinder mit versorgt und ebtreut hatten und nacht der Trennung von der Mutter zur Nullnummer wurden.

Warum werden solche Väter ausgeschlossen?

Warum unterliegt das Elternrecht des Vaters dem Willen der Mutter, selbst dann, wenn es liebevolle, verantwortungsvolle Väter sind?

Meistens lese ich als befürwortende Argumente der Mütter nur, dass sie selber darin für sich selber einen Vorteil sehen.

Das ist mir aber zu wenig.

Und wenn dann das Gericht feststellt, diese Frauen würden schon ihre Gründe haben und diese lägen im Wohl der Kinder, dann kann ich nur auch Wut bekommen.

Wie es für mich aussieht, ist es über eine pauschale Regelung nicht fair und im Sinne des Kindes zu regeln.
Es muss der Einzelfall gesehen werden.

Und noch etwas:

Nur weil Vereine wie zB der VAMV etc die Eltern in Lager einteilen, die verfeindet sind, muss man in einer gemeinsamen Sorge nicht sofort nur negative Folgen sehen.
Die gemeinsame Sorge kann für alle eine Bereicherung darstellen.
Vor allem, weil sich beide Eltern auf einen gemeinsamen Weg einigen müssen, der von beiden getragen werden muss.

So finden sich beide Elterteile wieder und das Kind hat nicht einen bestimmenden Elternteil und einen Hanswurst.

Für dich ist das (momentan) blanke Theorie.
Aber vielleicht hast du einmal ein weiteres Kind mit einem Vater, der aus anderem Holz ist.
Ich hoffe, dass du es dann anders siehst.

cu

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Re: @Silence: Du hast nix kapiert....

Antwort von Silence am 30.01.2003, 14:06 Uhr

Um aml eines vorweg zu nehmen, ich habe mich schon mit einigen Männern über dieses Thema unterhalten und die fanden es dann komischerweise doch ok, daß die Mutter dem zustimmen sollte. Ist doch eigenartig, oder? Seid Ihr nun schon so verbittert, oder was soll dieses Affentheater hier?

Ich war in all meinen Beziehungen ein treuer Mensch, muß mir da von niemandem was vorwerfen lassen. Von Dir schon gar nicht, denn Du kennst mich nicht mal! Der KV musste ja zum Glück diesen Test selbst bezahlen, denn das Ergebnis war genau das, was ich ihm schon vorher immer versichert habe. Ich bin ein ehrlicher Mensch. Also gehe bitte nicht mit Äusserungen unter die Gürtellinie nach dem Motto, der KV wird schon gewusst haben, warum er den Test will!!! Er wollte sich nur den Unterhaltsverpflichtungen entziehen, das war alles! Einen anderen Grund gab es nie! Und wenn Du meinst, daß ich noch immer einen Groll hege, gegen ihn, dann irrst Du gewaltig! Ich wollte nur mal sagen, wie ich das sehe und meinen speziellen Fall erklären, warum ich kein gemeinsames Sorgerecht möchte.

Wie ist es denn bei Dir? Verfügst Du nicht über ein Sorgerecht? Und vor allem, warum nicht? Würde mich auch mal interessieren. Aber sicher wirst Du das so begründen, daß Deine ach so böse Exfrau/-freundin Dir Dein/e Kind/er vorenthalten will und womöglich ist alles auch noch die Schuld Ihres neuen Partners! Tz, nene solche Storys ... da könnte ich mich totlachen, denn irgendeinen Grund für das verhalten der Frauen wird es wohl sicher geben, oder? Denk doch mal in Ruhe drüber nach und sei nicht so verbittert!

LG Sandra

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Re:

Antwort von Silence am 30.01.2003, 14:21 Uhr

Hallo Rainer!

Natürlich verstehe ich Deine Meinung gut und ich kann auch absolut nachvollziehen, daß man es nichht versteht, wenn einem aus nichtigen Gründen sein Kind vorenthalten wird. Aber, man sollte nicht immer alle Mütter über einen Kamm scheren und verurteilen, wenn z.B. ich eben schlimme Erfahrungen gemacht habe und so eine Sorgerechtssachse für meinen Sohn grundsätzlich ablehne. Wenn der KV und das Kind null Beziehung zueinander haben, ja nicht einmal kennen, was soll dann so eine Lösung bringen?

Anders in dem Fall, wenn eine innige Verbindung zwischen beiden Seiten besteht. Aber ich muß dann auch sagen (und das aus eigener Erfahrung, ich bin selbst Tochter eines "sich rührig kümmerndem KV's") wenn die Mutter eine neue Beziehung hat, KANN so eine Lösung auch ziemlich viel Schaden anrichten. Meine Mutter hat, da war ich grade 10 Jahre alt, einen neuen Mann geheiratet und wäre dann immerzu mein leiblicher Vater noch aufgetaucht, hätte mich das entscheidend aus der Bahn geworfen. Das muß ja nicht sein, aber es kann eben auch passieren.

Und mal im Ernst, wer sollte diese, ich weiß nicht mehr, wer das weiter oben angeführt hat, Einzelfallprüfung vornehmen? Weiß das einer? Ich kann mir keinen Reim machen.

Also Ihr lieben Männer und Väter, ich habe nix gegen Euch, verstehe teilweise Eure Sichtweise, nun seid doch nicht immer so verbittert! Wir können doch nichts für Eure spezielle Situation.

LG Sandra

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Wusstest du schon? Du bist die Mutter eines künftigen 'Kindvaters'.

Antwort von RainerM am 30.01.2003, 14:44 Uhr

Hi,
vergiss für einen ,oment den Vater deines Sohnes und stell dir deinen Sohn mit sagen wir mal 30 Jahren vor.

Er lebt in einer nichtehelichen Verbindung mit einer Frau und wird Vater.

Was würdest du ihm raten?

Würdest du ihm sagen, er soll zusehen, dass das gemeinsame Sorgerecht erklärt wird?

Und wenn sich dann die werdende Mutter dagegen entscheidet, wie würdest du diese Frau und die Beziehung dann beurteilen?

Wenn über die Rechte der Väter diskutiert wird, denkt ihr natürlich zuerst an die Väter eurer Kinder und nicht daran, dass es auch um die rechte eurer Kinder geht.

Der Vorschlag mit der Einzelfallentscheidung kam von mir.

Ich habe auch kein Problem damit mir vorzustellen, wie das dann in der Praxis ablaufen könnte.

zB könnte man das über ein Veto-Recht der Mütter regeln, die dadurch für eine Prüfungsfrist das alleinige Sorgerecht erhält und wenn die Prüfung dann innerhalb einer festgelegten Frist erfolgt ist, bestimmt das Familiengericht, ob das Veto berechtigt war, oder nicht und entscheidet das Sorgerecht.

Nur so als Denkanstoss.

ciao

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Einzelfallprüfung

Antwort von Richie am 30.01.2003, 14:45 Uhr

Hallo Sandra,

Einzelfallprüfung finde ich nur angebracht
wenn ein Vater sich sorgerechtswidrig ver-
hält, also z.B. auf Antrag der Mutter.
Die Annahme, ein ue Vater mit automatischer
gemeinsamer elterlicher Sorge ab Geburt
des Kindes stelle gleichsam eine potentielle Gefährdung des Kindeswohls dar,
finde ich schon krass und bezeichnend.
Ich denke, daß erst bewiesen sein muß, daß er ein schlechter Vater ist und ein
Vater nur dann ein guter Vater überhaupt sein kann, wenn grundsätzlich angenommen wird, daß er ein solcher sei.
Das Kind wurde gemeinsam gemacht und beide Eltern stecken gemeinsam in dem Kind, nur wenns m Grundannahmen geht, ist der Vater 'plötzlich' gleichsam unter
willkürbehaftete mütterliche 'Bewährungs-
aufsicht' gestellt.
Dies Perspektive wird nie hinhauen.
MfG Richie

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Sag mal, Sandra, weisst du was du da schreibst? Und um was es hier geht?

Antwort von Rob am 30.01.2003, 16:33 Uhr

Hallo Sandra,
bei solche Aussagen stellen sich meine Haare auf! Hier geht es eindeutig NICHT darum, solche Väter, die sich noch nie einen Deut ums Kind gekümmert haben zum gemeinsamen Sorgerecht zu verhelfen. Sondern um Väter, die sich kümmern und sorgen wollen, und um solche die das teilweise viele Jahre schon gemacht haben. Und was bist du? Tochter eines KV's? Da wo ich herkomme nennt man diesen Menschen Vater, oder Papa.
Und wie verstehe ich das, wenn du im nächsten Absatz schreibst dass dein leiblicher Vater nach der erneuten Heirat deiner Mutter nicht mehr auftauchte.
Warum der weitere Kontakt zum Vater damals dich, oder heutzutage irgendein anderes Kind aus der Bahn werfen soll, das musst du mir mal auch erklären...
Und die Einzelfallprüfung? Die macht, wie in allen anderen Familienrechtsangelegenheiten auch, das Familiengericht.
Gruß, Rob

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Danke Silence, Du hast gelernt und den Fakt im Urteil endlich erkannt!.....

Antwort von OpaHanschi am 30.01.2003, 17:17 Uhr

Ich zitiere: "... Aber, man sollte nicht immer alle Mütter über einen Kamm scheren ..."

.. den genau DAS macht dieses Urteil resp. dieses Gesetz. Die einen können damit umgehen, andere nicht. Einige denken da gar nicht früber nach... einzelne(!) nutzen dieses Umstand und diese Möglichkeit aber aus ... ohne, das irgendein Vater/Erzeuger sich dagegen wehren könnte! Ich verstehe immer noch nicht, wieso Verwaltungsrichter sowas zulassen können!

Grüsse von
OpaHanschi

ALLEINERZIEHENDER VATER VOM 14j MATHIAS UND GSR-INHABER VON MANUEL 9J - zusätzlich noch Vater 2er volljähriger Kinder - dieser Paragraph tangiert mich total nicht - Du verwechselst mich mit Rainer - und DAS tut weh! ;-)

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Re: Noch eine Anmerkung...

Antwort von Sabine25 am 30.01.2003, 20:37 Uhr

Man sollte bei all diesen Mütter-Hetzerein mal nicht vergessen wie solche Trennungen aussehen.
Der eine Partner geht (warum auch immer) und aus lauter gekränktem Stolz wird erstmal die Mutter fertig gemacht. Darauf hin folgen Anwalts und gerichtstermine, Vaterschaften werden bestritten und es gibt erbitterte Kämpfe weil die werten Herren bloss keinen Pfennig zuviel zahlen wollen (egal wie das Kind dann lebt). Will man sojemandem sein Kind geben? Jemand der der Meinung ist das Kind und Mutter von 50Cent die Woche leben können und mehr oder weniger deutlich keine Lust am Umgang hat? So ist die Realität. Ledige alleinerziehende Mütter sind meistens alleinerziehend, weil die Männer keine Lust auf Verantwortung hatten. Manche sind auch gewaltätig und Frauenhasser. Wenn Frauen den Umgang verweigern, dann wohl vermutlich deswegen weil der Mann eh kein Interesse am Kind hat und auf diese Weise nur über die Frau bestimmen will.
Ausserdem haben Männer auch oft keine wirklich Einsicht in die Bedürfnisse eines Kindes. Frauen sind viel eher dazu bereit zu gungsten des Kindes beruflich, finanziell und sozial zurück zu stecken. Männer wollen das alles weitergeht wie bisher, und das Kind soll dann eben irgendwie reingeschoben werden.
ICH WOLLTE MEINEM EX NICHT MEIN KIND GEBEN; DER ES NUR ALS LÄSTIGEN KOSTENFAKTOR SIEHT UND ES SOFORT VON MORGENDS BIS ABENDS IN DIE KRIPPE STECKEN WÜRDE!!!
Es ist gut das die Frauen ein Veta-Recht haben...Männer denken leider viel zu oft nur an sich.
Und nein, das sind keine Vorurteile. Den seltsamerweise kenne ich rein gar keine Frau die alleinerziehend ist, im luxus lebt und dem vater den Umgang (ohne schwerwiegenden Grund) verweigert. Ich weiss ja nicht was Männer unter Kindeswohl verstehen. Aber es muss wohl etwas mit weniger Geld für sie selber zu tun haben.

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@ silence...tsssss...zum Poppen war er aber gut?

Antwort von melly,naomi,lucia am 30.01.2003, 21:05 Uhr

Also ganz ehrlich.....
ich kann den KV auch nicht sonderlich leiden, und ich habe ihn auch aus meinem näheren Umkreis lieber eher nicht zu begrüßen, aber....
es sind auch seine Kinder, und solange er niemanden Schaden zufügt, sich entsprechend fürsorglich den Kindern widmet... also bitte, in diesem Beschluß geht es nicht um dein Ego,gekränken Stolz oder auch einfach nur Haß, es geht um die Kinder!!!!!
Ich verstehe nicht warum es immernoch solche unwissenden Frauen und auch Männer gibt die ihre Kinder als eigentum benutzen und auch missbrauchen..so ist es.
Entschuldige, aber du hast wirklich nichts geschnallt!

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@ Sabine 25: du hast Recht. Alle Mütter und Frauen überhaupt sind herzensgut und denken nie nur an sich sondern immer nur ans Kind. Und alle Männer sind Schweine. Das weiß man, darüber gibt es sogar ein Lied. *Ironie wiederaus*

Antwort von Rob am 30.01.2003, 21:16 Uhr

*würg* oder was sollte man zu einer solchen Aussage noch schreiben...

Nur mal als Hinweis: ich kenne mehrere Väter, die seit längerem ihre Kinder nicht oder kaum sehen, weil es die KM nicht zulässt und sie irgendwann des Kämpfens müde geworden sind. Sie zahlen aber allesamt weiterhin brav den unterhalt.
Also hör bitte auf Unsinn zu schwafeln!
Gruß, Rob

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Re: Noch eine Anmerkung...

Antwort von silence am 30.01.2003, 22:08 Uhr

Also ich äußere mich nur noch einmal zu dem Thema, da ja Kritik hier nicht angebracht zu sein scheint (tolles Forum!!)!

Schön, daß Ihr alle Eure Meinungen habt und es hier auch genügend Ja-Sager gibt...

Ich habe meine Meinung und von der bringt Ihr mich mit Euren Argumenten nicht runter. Ich finde es ziemlich traurig, wie man hier dargestellt wird, wenn man nicht der allgemeinen Stimmung zustimmt!
Ich fand es schon deprimierend, wie ich zum JA gegangen bin nach der Geburt meines Kindes. Da musste ich z. B. so tollen Fragen beantworten, wann ich mit wem Sex hatte und musste das sogar noch unterschreiben! DAS musste von unseren tollen Vätern hier sicher noch keiner über sich ergehen lassen! Und das muß man als Frau und Mutter eben so hinnehmen und das nur, weil es Menschen gibt, die ihr Kind schon vor der Geburt ablehnen. Ziemlich entwürdigend fand ich das Ganze. Und wenn man dann noch so Postings lesen muß, wie das von melly,naomi,lucia versteht man die Welt nicht mehr!
Mein Umfeld unterstützt mich in meinem Denken und das finde ich auch gut so. Was Ihr hier von mir denkt, ist mir wirklich egal... Ich werde es demnächst, wie vorher auch halten - ich lese die Postings, denk mir meinen Teil und halte mich raus. Denn meine Meinung ist wohl hier nicht erwünscht!

LG und alles Gute an alle
Sandra

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Also hört mal: Warum zerfleischt ihr Euch hier eigenltlich gegenseitig? Das ist doch überhaupt nicht das Thema des Urteils!

Antwort von RaupeM am 30.01.2003, 22:19 Uhr

Es geht in dem Urteil um Familien die sich trennen und da MÜSSEN die Väter einfach auch Sorgerecht bekommen! Zumindest muss es eher in der Art wie bei einer Scheidung geregelt werden. Denn dort entscheidet das Gericht (meines Wissens nach, sonst bitte korrigieren), wer das Sorgerecht hat und nicht die Mutter! So muss es hier auch sein wenn keine gütliche Einigung möglich ist. Es kann einfach nicht sein, daß die Frau hier etwas allein entscheiden darf!
Worüber ihr streitet gehört doch zum Urteil gar nicht dazu, oder? Hier geht es doch wirklich um was anderes...

Liebe Väter, lasst Euch nicht unterkriegen, ich drück Euch die Daumen, das in Brüssel oder wo auch immer noch ein anderes Urteil gefällt wird (wobei das hier eh keinen betrifft, oder?)
LG, Raupe

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Hey, ich will keine Schmolllippe sehen. ;o)

Antwort von RainerM am 31.01.2003, 7:28 Uhr

Hi Silence,
mich überrascht deine Beschwerde etwas, aber wahrscheinlich kommt einiges doch falsch rüber, was schade ist.

Zu einigen Sätzen in deinem Posting wollte ich was sagen, aber ich lasse es besser sein, da ich wohl keinen Zugang zu dir finde.

Nur das eine:
Es geht mir bei den Argumenten bei dir und einigen anderen (auf allen Seiten) viel zu oft um Geschlechterkampf.

Und weil das anscheinend in zu vielen Köpfen steckt, wünschte ich mir, dass die Umstände zumindest rechtlich so umgestaltet werden, dass eine Veränderung der Einstellungen möglich wird.

Es ist doch so, wie die Frage nach dem Huhn und dem Ei.
Führt die rechliche Lage nun dazu, dass Konflikte gemindert werden, oder nur dazu, dass sie überhaupt bestehen.

Egal.
Bitte mach nicht auf schmollend, sondern vertrete deine Meinung.
Du bist doch erwachsen ;o) und erinnerst im Moment meinem 2-jährigen Sohn, wenn er mal wieder ein bisschen Trotzen will

*lach*

cu

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Re: Also hört mal: Warum zerfleischt ihr Euch hier eigenltlich gegenseitig? Das ist doch überhaupt nicht das Thema des Urteils!

Antwort von helena am 31.01.2003, 12:02 Uhr

Hallo!
Ich habe mir alle postings gelesen. Und denke folgendes:
Ich meine überall und jederzeit gibt es Einzelfälle und Ausnahmen. Aber der
Gesetzesgeber muß für alle eine einzige Bestimmung finden, die sicherlich
nicht jedem Recht ist, aber an denen sich alle zu halten haben. Im nachhinein
werden diesen "Einzelfällen und Ausnahmen"-Betroffenen schon dafür sorgen, daß
für sie ganz allein evtl eine andere Entscheidung getroffen wird.
Ich bin eine Frau und selbst betroffen (alleinerziehend und ledig). Dennoch
denke ich, daß ein Mann der sich eine Zeitlang um ein Kind gekümmert hat,
auch ein Recht auf das gemeinsame SR haben sollte. Und jeder Mißbrauch (egal vom
welchen Elternteil) ist es sicherlich schlecht für das Kindeswohl.
Aber wie jemand vorher gepostet hat: Warum soll ein Mann das SR für ein Kind
bekommen, den er noch nie hat sehen WOLLEN? Was wenn er sagt, die Frau wäre
egoistisch weil sie nicht abtreiben wollte? Ist das nicht ein pures Zeichen
der Verantwortungslosigkeit? Für mich schon und allein deshalb würde ich nie
zustimmen, daß in diesem Fall (meinem eben) der KV das gemeinsame SR erhält.
Er muß mir erst beweisen können, daß er sich grundlegend von dieser
Einstellung entfernt hat. Und das wird wohl lange dauert bis er das schafft.
Liebe Grüße!
Helena

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Menno, Du bringst mich zum Lachen! ;o)

Antwort von Silence am 31.01.2003, 12:50 Uhr

Ach Rainer!

Ich schmolle doch gar nicht, bin halt nur ein bisschen traurig darüber, wei man hier von einigen (wohlgemrkt nicht allen) gleich abgestempelt wird, bloß, weil man deren Meinung nicht teilt, oder eben andere Erfahrungen gemacht hat.

Glaub mir, ich möchte keinem Vater, der es ehrlich mit seinem Kind meint, irgendwelche Rechte absprechen, dafür weiß ich viel zu wenig über Euch alle hier. Ich habe diese neue Rechtssprechung wirklich nur auf meinen speziellen Fall bezogen. Und ich kann und will auch nicht beurteilen, wer von allen Papis hier ein guter oder schlechte Vater ist, was mir ehrlich gesaft auch egal ist, denn ich habe genug eigene Sorgen ;o)
Das, was ich wollte war und ist, Euch bei der ganzen Aufregeung mal näher zu bringen, wie ich das Ganze sehe, ob das nun mit Eurem speziellen Fall konform geht oder auch nicht.
Da finde ich dann Postings, die extrem unter die Gürtellinie gehen und niveaulos sind, einfach daneben, denn das hat mit einer effektvollen Diskussion nicht mehr viel zu tun.
Das hat mich schon getroffen, deshalb auch mein letztes (resigniertes) Posting. Ich denke, wir alles hier sollten etwas mehr tolerant denken und schreiben, oder?

LG Sandra

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Re:

Antwort von RainerM am 31.01.2003, 12:57 Uhr

Hi,
hey, so schlimm sind die Leute hier garnicht, ich könnte dich mit ganz anderen Diskussions-Umgebungen bekannt machen *lach*

Übrigens, hmmm, das muss ich jetzt aber sagen:

".... bin halt nur ein bisschen traurig darüber, wei man hier von einigen (wohlgemrkt nicht allen) gleich abgestempelt wird, bloß, weil man deren Meinung nicht teilt, oder eben andere Erfahrungen gemacht hat. "

Das Problem haben hier natürlich alle.
Auch Du hast hier einiges gesagt, worauf die Vorwürfe zutreffen, nur weil Du beim Posten an den speziellen Vater, und nicht an DIE Väter gedacht hattest :o)

Mir ist bewusst, wie schwer es ist, solche Diskussionen mit der nötigen Distanz zu führen, wenn man noch voll in der Sch... steckt.

Das halte ich dir zugute und bitte dich darum, das auch anderen zugute zu halten.

Mach dir ein schönes Wochenende, dazu bedarf es manchmal wenig....

... oder wie heisst das Lied?

"Froh zu sein bedarf es wenig...."

bye

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@Silence: last Statement...

Antwort von OpaHanschi am 31.01.2003, 15:39 Uhr

Hallo,

wenn Kritik zur persöhnlicher Beleidigung führt, das ist das sicherlich 'unter der Gürtellinie' - genauso wie Du es sagst am Beispiel der 'guten' und 'schlechten' Väter hier im Forum, ist die Meinungsäusserung dahingehend 'egal', da Du so wie ich unser eigenes Leben führen. Manchmal ist ein 'unverblümter' Meinungsaustausch aber dazu gut, um für sich zu erkennen, wie die wirklichen Meinungen in seinem Umfeld tatsächlich aussehen - und solche 'Wahrheiten' tun schon mal weh - aber diesen Austausch hier im Forum persönlich zu nehmen ist mehr als übertrieben und unnötig!

Es wird immer so sein, das einige Dich oder mich als 'schlecht' bezeichnen während andere uns 'hochloben' - alles Einstellungssache :-) Toleranz bedeutet auch, sich genau diese Meinungen auch anzuhören - teiweise wirst Du genau die Argumente hören, die Dein Ex vorbringt - ob diese nun gerechtfertig sind oder nicht sei dahingestellt!

Nein, 'abgestempelt' hat Dich hier ganz bestimmt keine(r), dazu gehört wesentlich mehr - zum anderen hast Du in den Postings u.a. auch lesen können, das Deine Haltung ja nun auch nicht selten ist und von vielen auch verstanden und unterstützt wird. Und wer weis wofür die Diskussion und der ganze Ärger gut war - wieder ein bissel weniger Hass, ein bissel mehr Toleranz und Vertrauen sind alles zusammen wieder ein ganz kleiner Schritt in eine richtige Richtung :-) Klar ist aber leider auch, das viele auf diesen Weg enttäuscht werden und ein optimales Ziel nie erreichen werden .. aber wer weis....

Womit wir wieder beim Topic wären :-)
Meine Meinung geht immer noch in die Richtung, das eine gesetzliche Regelung dahingehend besser wäre, das zwar die Mutter (wegen der Bindung Schwangerschaft und Geburt) gewisse 'Vorrechte' erhält - aber diese müssen auch gegen den Willen der Mutter auf Antrag und Prüfung widersprochen werden können - dieses ist nicht geschehen und damit (für mich) eine klare Einschränkung der Rechte von Vätern - und das ist nun mal für mich nicht Vefassungskonform! Gesetze sind nun mal allgemeingültig - ob nun für mich, Deinen Freund, Deinen Ex oder sonstwen!

Im übrigen, auf Deine Situation bezogen, denke ich, das, wenn Dein Ex wirklich so eine Einstellung zum Kind hat, Dein Sorgerecht eh nie angezweifelt wird .. wozu dann die Aufregung :-)

So, ich wünsche ein schönes Wochenende, mein Wunsch nach Schnee wurde heute Nacht erfüllt - jetzt wünsche ich mir ihn wieder weg

Grüsse
OpaHanschi

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