Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 11:29 Uhr |
Anmeldung fürs Hobby
Habt ihr für die Anmeldung zu Musikschule, Sportunterricht, Verein usw. das schriftliche Einverständnis des Kindesvaters eingeholt bzw. ihn auf dem Vertrag mit unterschreiben lassen?
Sohnemann will xy machen, der Kindesvater weigert sich, die Anmeldeunterlagen zu unterschreiben, weil er das für unsinnig hält.
Sohnemann möchte aber gern hin (Musikschule). Er interessiert sich schon seit Langem dafür.
Was tun?
LG
S
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von fsw am 30.01.2012, 11:34 Uhr
Ich würde mein Kind allein anmelden und alles allein ,,durchziehen``.Das dürfte doch kein Problem sein.In Zukunft würde ich ihn auch nicht mehr fragen.Du bist allein und so ist es eben.Zum Glück hat hier noch nie jemand nach beiden Unterschriften gefragt.Wir machen alles allein.Schon aus Neid,oder um uns zu ärgern und uns etwas nicht zu gönnen,würden auch wir immer wieder betteln müssen.Laut Verein dürfte es doch wohl(hoffentlich)kein Problem sein.Mach es allein und:Viel Glück!Es geht doch um das Wohl des Kindes.Manche Leute werden wir nie verstehen.Ich kenn`das alles.
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von shinead am 30.01.2012, 11:47 Uhr
Da es sich bei einer Musikschule um ein Bildungsangebot handelt, das man nicht negativ auslegen kann, würde ich auf die Unterschrift pfeifen und Sohnemann anmelden.
Mit 99%iger Wahrscheinlichkeit fragt keiner nach der zweiten Unterschrift...
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von Möhrchen am 30.01.2012, 11:54 Uhr
Hallo,
nein, bei sowas habe ich noch nie die Unterschrift des Vaters gebraucht / gehabt obwohl ich die bei uns auch bekommen würde, aber soviel Aufwand brauchte ich noch nie. In "normalen" Familien unterschreiben doch auch nicht immer alle beide?!
lg heike
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von Petra28 am 30.01.2012, 11:56 Uhr
Über Belange des Alltags - und dazu gehören auch die Hobbys - entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von dr.snuggles am 30.01.2012, 12:00 Uhr
wie ätzend, warum verweigert er denn die unterschrift?
so was verstehe ich nicht. mach es einfach, der spinnt wohl. fürchtet er kosten oder geht es ihm einfach ums prinzip des mitbestimmenwollens?
da lobe ich mir doch meinen ignoranten ex, der sich seit donnerstag nicht nach dem befinden seines kranken kindes erkundigt hat.
alles flachpfeifen!
schimpft
snuggles
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von vallie am 30.01.2012, 12:04 Uhr
ich bin zumindest mit einem kind eine normale familie und habe weder bei diesem kind, noch bei dem allein zu besorgenden eine unterschrift oder eine negativbescheinigung gebraucht.
ausnahmen: kontoeröffnung, ausweis und schulanmeldung ( nur gym ), für gs nie.
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von Thelmalouise am 30.01.2012, 12:14 Uhr
Hab weder je nachweisen müssen alleinerziehend zu sein, noch jetzt es nicht mehr zu sein.
Einzig den Zahnarzt im Kindergarten durfte der Große einmal nicht mitmachen, weil mein Mann da noch nicht der Vater war und nicht unterschreiben durfte.
Musikschule, etc. sind alles alltägliches Leben, das geht auch alleine.
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von Strudelteigteilchen am 30.01.2012, 14:29 Uhr
Ich habe die Anmeldungen für Hobbys eigentlich immer in erster Linie als Zahlungsverpflichtungen erlebt *gg*. Daher hat noch nie jemand die Unterschrift des KV erwartet - und meine Kinder haben/hatten viele Hobbys.
Ich erinnere mich daran, daß sogar mindestens zwei Anmeldungen auch ohne MEINE Unterschrift auskamen, denn die Anmeldung fand online statt. Zahlen mußte ich halt ;-).
(Und unter dem Aspekt des Zahlens habe ich sogar ein gewisses Verständnis dafür, wenn der KV nicht unterschreiben will. Denn dann könnte - zumindest theoretisch - die KM ihn ins offene Messer laufen lassen, indem sie einfach nicht zahlt. Wenn beide Gesamtschuldner sind, wendet sich die Musikschule dann einfach an ihn.)
ERWARTET die Musikschule denn eine Unterschrift des KV? Oder hättest DU sie gerne?
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von Pamo am 30.01.2012, 15:05 Uhr
Klingt als wuerde er seine Unterschrift nicht hergeben wollen, weil er nicht dafuer finanziell verantwortlich sein will. Du brauchst den KV dafuer garantiert nicht - wer zahlt der unterschreibt.
Re: Anmeldung fürs Hobby
Antwort von berita am 30.01.2012, 18:04 Uhr
Ich habe das alleinige SR, insofern ist das kein Thema. Andererseits hat aber auch noch nie jemand nachgehakt, ich hätte also Anmeldungen genauso gut auch mit gemeinsamem SR allein unterschreiben können. Wenn der KV keine guten Gründe vorweisen kann, würde ich es auch so versuchen. Ansonsten wohl übers Gericht gehen, aber ernsthaft, was ist das Problem an einer Musikschule?!
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