Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Marianna81 am 29.05.2016, 13:14 Uhr

And die die eine Strafanzeige wegen Verletzung des Unterhaltspflichts

gestellt haben:
1. Welche Unterlagen muss man dabei haben?

2. Ich kenne alle Arbeitgeber des Ex. Kann ich diese Daten der Polizei mitteilen?

3. Hat jemand damit Erfolg gehabt?

4. Falls der Ex sich einen Anwalt für die Verteidigung holt, nachdem das Verfahren beendet wird: kann er mich auf Kostenerstattung verklagen?/ bzw. bleibe ich dann auf diesen Kosten sitzen?

Danke!

 
5 Antworten:

P.S. diverse Kopien der Steuererklärungen liegen auch vor, kann man die auch

Antwort von Marianna81 am 29.05.2016, 13:15 Uhr

an die Polizei weiter leiten?

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Hier ich...

Antwort von Curly-Cat am 29.05.2016, 13:47 Uhr

...und Erfolg gehabt!

Ob ich Unterlagen mit hatte, weiß ich gar nicht mehr, beim ersten Mal eher nicht. Die ermitteln dann ja erstmal und das dauert, zumindest bei mir und dann haben sie das Verfahren eingestellt. Da habe ich widersprochen und dem Herrn Staatsanwalt mitteilt, was ich so wusste und mitgeschickt, was ich so hatte. Dann wurde wieder ewig ermittelt, zwischenzeitlich dachte ich schon, die hätten mich vergessen. Aber immer, wenn ich an einer Stelle Akteneinsicht gefordert hatte, war die Akte gerade wieder ganz woanders, also waren sie zumindest tätig. Wie tätig wurde mir dann allerdings erst bewusst, als ich die Akte dann wirklich mal auf dem Tisch hatte...
Das Verfahren wurde dann trotzdem wieder eingestellt, also habe ich nochmal widersprochen. Dann kam es irgendwann zu einer Verhandlung und er wurde tatsächlich verurteilt, obwohl er keinen Job bzw. auch sonst kein Einkommen hatte, also nur, weil aufgrund seines Lebenswandels angenommen wurde, dass er sehr wohl Unterhalt zahlen könnte. Er bekam eine Geldstrafe (die ans Gericht zu zahlen war) und legte dagegen Berufung ein. In der Berufungsverhandlung wurde ihm dann vom Richter nahegelegt, die Berufung zurückzunehmen und die Strafe zu zahlen.
Als dann daraufhin wieder kein Unterhalt kam, habe ich einfach eine neue Anzeige gemacht, auch da wurde wieder erstmal ermittelt, Verfahren eingestellt, Widerspruch, weiter ermittelt... das ganze ging dann aber doch etwas schneller, als beim ersten Mal und in dieser Verhandlung wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde mit der Auflage monatlich einen bestimmten Betrag an mich zu zahlen. Auch dagegen hat er Berufung eingelegt und wurde in der Berufungsverhandlung vom Richter mal so richtig schön zusammengefaltet. Insgesamt gingen sechs Jahre ins Land, hat sich aber gelohnt, mittlerweile kommt nicht nur der Betrag X sondern Unterhalt in kompletter Höhe. Die Bewährung ist zwar noch nicht zuende, aber ich bin mal ganz zuversichtlich, dass er freiwillig weiterzahlt. Ansonsten zeige ich ihn einfach wieder an. :)

Also wahrscheinlich beschleunigt es die ganze Sache, wenn Du gleich alles an die Staatsanwaltschaft schickst, was Du hast und weißt, sobald Du Dein Aktenzeichen hast.

Ich hatte keinerlei Kosten, außer für die Akteneinsicht und weil das nur beim Anwalt ging, dafür auch ein Beratungshonorar gezahlt. Allerdings wurde er ja auch verurteilt. Wie es ausgesehen hätte, wenn er nicht verurteilt worden wäre, weiß ich nicht. Aber da ich mich von Anfang an im Recht gefühlt habe, bin ich eben auch von einer Rechtsprechung zu meinen Gunsten ausgegangen.

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@Curly-Cat: vielen lieben Dank!

Antwort von Marianna81 am 29.05.2016, 13:58 Uhr

...

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Re: And die die eine Strafanzeige wegen Verletzung des Unterhaltspflichts

Antwort von mf4 am 29.05.2016, 19:56 Uhr

Hier klagte ein Amt und ich war lediglich Zeuge.

Ich wurde lediglich bei der Kripo befragt, wie er wohnt, Mietkosten, ob er ein Auto fährt, Arbeitgeber usw.
Viel konnte ich nicht sagen, woher soll ich wissen, wie hoch seine Miete ist.
Ob sein Auto auf ihn zugelassen ist? Woher sollte ich das wissen. Die Polizei rief dann bei der Zulassungsstelle an.

Erfolg? Nein! Das ist inzwischen mehrere Jahre her, Unterhalt gibts trotzdem nicht.

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Re: And die die eine Strafanzeige wegen Verletzung des Unterhaltspflichts

Antwort von Spock1 am 29.05.2016, 20:22 Uhr

Bei einer Strafanzeige bleibst du nie auf irgendwelchen Kosten sitzen. Wenn er sich einen Anwalt nimmt, ist das sein Problem. Du mußt auch keine Verfahrenskosten tragen oder so.

Und klar solltest du der Polizei alles mitteilen, was du weißt, auch die Arbeitgeber. Ob das ganze dann Erfolg hat, muß man halt sehen...

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